Reparatur i Werkstatt- Lackschaden

9. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur i Werkstatt- Lackschaden

Hallo,

ich habe mein Auto in einer großen Händlerwerkstatt reparieren lassen ( Kühler). Das Auto war äußerlich sehr stark verschmutzt, al sich es abgegeben habe.
Nun, 2 tage später erhalte ich es wieder. Gewaschen - und mit drei 10 cm langen und breiten Kratzspuren an der Tür der Fahrerseite.
Der Händler weist jede Schuld von sich und behauptet, dass Auto sei so dreckig gewesen, dass der schaden ja auch vorher schon da gewesen sein könnte.
Nur - definitiv war er es nicht.

Was kann ich tun?

Ich kann ja auch nicht beweisen, dass der Schaden bei Abgabe schon da war.


Danke für Tipps




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 241x hilfreich)

Schwierig.

Generell gilt: Wer behauptet muss beweisen. Das kannst Du eigentlich nur durch Zeugenaussagen. Ob Du damit Erfolg haben wirst, steht in den Sternen.

Sehr ärgerlich ist das ganze schon. Für die Zukunft: Bei Abgabe des Fahrzeugs darauf bestehen, dass der optische Zustand des Wagens festgehalten wird.

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" --- OO ---"

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

umgekehrt ist korrekt.

Der Händler hat zu beweisen, dass das Auto bei der Annahme bei ihm bereits beschädigt war. Das Auto könnte ja auch deswegen 'kostenlos' gewaschen worden sein!??!
In der Regel gibt es dazu ein so genanntes Übernahmeprotokoll.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, der Betrieb ist in Beweisnot.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 241x hilfreich)

Ähem, woher kommt dieses Wissen?

In D muss derjenige beweisen, der einen Anspruch stellt und damit etwas behauptet.

Ich lasse mich gerne eines anderen belehren, das dann aber bitte fundiert.

Der TE hat es versäumt den Zustand seines Wagens bei Ablieferung dokumentieren zu lassen, was in guten Werkstätten schon aus Eigeninteresse üblich ist. Muss aber nicht und deswegen hat man jetzt den Ärger. Die Beweislast liegt aber klar beim TE.

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" --- OO ---"

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#4
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 241x hilfreich)

Hallo Commodore,

ich hatte eigentlich gedacht, dass Du mir mal mitteilst, woraus abzuleiten wäre, dass die Beweislast bei der Werkstatt liegt.

Aber keine Antwort ist auch eine Antwort.

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" --- OO ---"

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