Restwert nach Leasingvertrag der Kaufpreis zur Weiterfinanzierung?

28. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
amz556056-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Restwert nach Leasingvertrag der Kaufpreis zur Weiterfinanzierung?

Hallo,

Oktober läuft mein 4-jähriger Leasingvertrag aus. Lt. Unterlagen werde ich eine Restschuld von 22.000 Euro haben. Ich möchte gerne das Auto nach Vertragsende kaufen.

Kann der Verkäufer in dem Fall den Preis erhöhen, obwohl ich eine Restschuld von 22.000 Euro habe?

Danke im Voraus.

MFG
O. Ari

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

In deinem Leasingvertrag ist doch sicherlich bereits eine Restwertvereinbarung getroffen zu dieser du dann den Wagen wirst übernehmen können. Was steht also zur Übernahme am Vertragsende in deinem Vertrag?
Bei einem Leasing gibt es eigentlich keine Restschuld, denn es gibt keinen Kredit.
Ich glaube, du wirfst da ein bisschen was durcheinander.

-- Editiert von -Laie- am 28.08.2020 10:19

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von amz556056-11):
Kann der Verkäufer in dem Fall den Preis erhöhen, obwohl ich eine Restschuld von 22.000 Euro habe?
1. Beim Leasing gibt es keine Restschuld. Du hast wahrscheinlich ein Restwert-Leasing, bei dem bei Leasingende von einem Restwert von 22.000 Euroa ausgegangen wird.
2. Natürlich kann der Eigentümer des Fahrzeugs (in Deinem Fall der Leasinggeber) Dir diesen zu einem beliebigen Preis verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
2. Natürlich kann der Eigentümer des Fahrzeugs (in Deinem Fall der Leasinggeber) Dir diesen zu einem beliebigen Preis verkaufen.
Nö, normalerweise wird eine Übernahmemöglichkeit zum Restwert vereinbart. Das ist dann bindend.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von user08154711):
2. Natürlich kann der Eigentümer des Fahrzeugs (in Deinem Fall der Leasinggeber) Dir diesen zu einem beliebigen Preis verkaufen.
Nö, normalerweise wird eine Übernahmemöglichkeit zum Restwert vereinbart. Das ist dann bindend.
Wenn eine solche im Leasingvertrag vereinbart wurde ... mir ist bisher kein einziger Leasingvertrag untergekommen, in dem das so vereinbart wäre. Hängt auch einfach damit zusammen, dass der Restwert des Fahrzeugs z.B. aufgrund Schäden geringer ausfallen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Wenn eine solche im Leasingvertrag vereinbart wurde ... mir ist bisher kein einziger Leasingvertrag untergekommen,


das ist auch so zu erwarten. ich mag mich irren, aber wenn im Leasingvertrag ein fixer Rückkaufwert vereinbart wäre, wäre es kein Leasing, sondern eine Finanzierung und auch entsprechend buchhalterisch und steuerlich so zu behandeln.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz556056-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Nach Rückfrage per E-Mail erhielt folgende Rückmeldung:

"Der Übernahmepreis des Fahrzeugs bei Leasingende liegt bei 29.000 Euro brutto.
Der mehr-km-Cent liegt bei 17,90 ct pro km."

Aber in meinen Unterlagen steht ein Restwert von 22163 Euro. Was kann ich tun?

MFG
Ari

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119396 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von amz556056-11):
Aber in meinen Unterlagen steht ein Restwert von 22163 Euro.

Zitat (von amz556056-11):
Lt. Unterlagen werde ich eine Restschuld von 22.000 Euro haben.

Mal als erstes die Frage, was denn nun tatsächlich in den Unterlagen steht, also der Wortlaut.


Im übrigen ist der Übernahmepreis des Fahrzeugs was ganz anderes als der Restwert und die Restschuld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von amz556056-11):
"Der Übernahmepreis des Fahrzeugs bei Leasingende liegt bei 29.000 Euro brutto.
Der mehr-km-Cent liegt bei 17,90 ct pro km."

Aber in meinen Unterlagen steht ein Restwert von 22163 Euro. Was kann ich tun?
Irgendwas stimmt da nicht. Die Angabe bzgl. "Mehr-km" deutet auf ein km-Leasing hin, der Begriff "Restwert" auf ein Restwert-Leasing hin.
@TE: Was für einen Vertrag hast Du genau? Leasing? Finanzierung? Miete? ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Hängt auch einfach damit zusammen, dass der Restwert des Fahrzeugs z.B. aufgrund Schäden geringer ausfallen kann.
Das spielt keine Rolle, denn entweder er Leasingnehmer zahlt dann den Restwert des Wagens ohne Schäden oder bei Rückgabe zahlt er die Schäden.

Zitat (von user08154711):
mir ist bisher kein einziger Leasingvertrag untergekommen, in dem das so vereinbart wäre.
Und ich kenne keinen Leasingvertrag in dem das so nicht drinsteht.

Zitat (von kalledelhaie):
ich mag mich irren, aber wenn im Leasingvertrag ein fixer Rückkaufwert vereinbart wäre, wäre es kein Leasing, sondern eine Finanzierung
Ja, du irrst dich. Das ist dennoch keine Finanzierung, da eben kein Wagen finanziert, sondern gemietet wird. Es spricht nichts dagegen eine Kaufoption zum Restwert zu vereinbaren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen