Rost durch Unfallschaden nach 6 Jahren

17. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jogy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rost durch Unfallschaden nach 6 Jahren

Guten Tag!

Vor knapp 3 Jahren kaufte ich ein Fahrzeug bei einem freien Autohändler A (BJ 6/1996) - angeblich unfallfrei.
Evtl. wurde angegeben "nur Bagatellschäden", muss den Vertrag erst heraussuchen.

Bei einer Marken-/Vertragswerkstatt B wurde der Wagen durchgesehen, auf meinen Wunsch hin auch nach Unfallschäden gesucht. Auch auf 2-3 malige Anfrage wurde kein Unfallschaden festgestellt.

Jetzt - kurz vor Ende der Rostschutzgarantie - tauchen Durchrostungen an der Heckklappe und im Heckbereich auf.

Meine bisherige Vertragswerkstatt B hat ihre Markenbindung aufgegeben, weil sie zu klein war.
Folglich musste ich zu einem anderen Markenhändler C.

Dieser würde die Rostschäden (Durchrostungen von innen) auf Garantie beseitigen, wenn das Fahrzeug unfallfrei wäre.
Aber innerhalb von 2 Minuten stellte der Händler C fest, dass die Heckklappe lackiert, der Heckbereich gespachtelt und lackiert, der Kotflügel bzw. die Seitenwand hinten nachlackiert wurde und auch die Motorhaube einen ungleichmässigen Lackauftrag besitzt.
Geschätzte Reparaurkosten ca. 1000-1500 Euro.

Als Garantieleistung würde ich sogar eine komplett neue Heckklappe bekommen, weil die Reparatur sehr aufwendig und schwierig ist.
Aber wegen der unsachgemässen Reparatur kommt eine Garantieleistung nicht in Betracht.

Aufgrund eines Risses in der Heckleuchte und eines schief sitzenden Schriftzuges auf der Heckklappe hatte ich ja schon anfangs nach dem Kauf den Verdacht eines Unfallschadens, hatte mich aber mit der Erklärung "evtl. Bagatellschaden" abgefunden.

Weitere, grössere Schäden hat der Markenhändler B nie festgestellt, obwohl im Kofferraum unter dem Teppich noch Reste von einem Schweissdraht gefunden wurden.

Händler C stellte sehr rasch den oben beschriebenen Schadensumfang fest, weitere Mängel/Schäden könnten noch vorhanden sein.

Welche Möglichkeiten bestehen ?
a) Wertminderung bzw. Übernahme der Reparaturkosten durch den freien Autohändler
b) Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich eines Kilometergeldes

Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es ?
Evtl. Händler B mit in die Plicht nehmen ?

Noch wissen die beiden Händler A und B nichts von dem Sachverhalt.

Soll ich zunächst noch einen KfZ-Sachverständigen zu Rate ziehen ?

Gruesse,

-Jogy.

P.S.: Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich - leider - nicht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Meines Erachtens nach ist zunächsteinmal der freie Händler Ihr Anspruchsgegner. Gibt es den überhaupt noch?
Selbst wenn dieser den Unfallschaden nicht arglistig verschwiegen hat, so hat er Ihnen wohl Unfallfreiheit zugesichert (hierzu müsste noch der KV eingesehen werden). Problematisch könnte allerdings sein, daß Sie den Nachweis zu führen hätten, das weder Front- noch Heckschaden von Ihnen in den letzten 3 Jahren verursacht wurde. Gegebenenfalls wäre es hier hilfreich einen der Vorbesitzer zu kontaktieren.

Der Händler A hätte dann Ihren Angaben zufolge eine neue Heckklappe zu erstatten. Diesbezüglich müßte dem Händler allerdings die Möglichkeit eingeräumt werden, den Schaden zunächsteinmal selbst zu beseitigen.
Im weiteren hätten Sie zusätzlich den Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung) bzw. Minderung (Kaufpreisreduzierung). Inwieweit eine Wandlung unter Killometeranrechnung sinnvoll ist, können Sie derzeit nur selbst entscheiden.

Zu Ansprüchen gegen B läßt sich angesichts der wenigen Fakten nichts sagen. War der Gutachtenauftrag entgeltlich? Wann ist dieser erfolgt (Verjährung)?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Jogy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Herr Scharnhorst,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Im KV steht meines Wissens etwas von "kleine/leichte Bagatellschäden", muss ihn noch herraussuchen und dann den Händler aufsuchen.

Gruesse,

-Jogy.

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#3
 Von 
Jogy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

im KV steht:
"Unfallschäden (Zahl/Art/Umfang): 0"
und als Zusatz:
"Das Fahrzeug ist unfallfrei außer Blechschäden".

Blechschaden war es wohl, aber unsachgemäß repariert.

Bedeutet dies, daß sich der Händler herausreden kann ?

Oder kann ich auf eine Reparatur bzw. Austausch der Heckklappe und des Heckblechs bestehen ?

Gruesse,

-Jogy.

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Nach ständiger Rechtssprechung handelt es sich bei Schäden oberhalb von 750,- € um keine Bagatellschäden mehr, weshalb diese dann als Unfallschäden anzugeben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#5
 Von 
Jogy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

inzwischen habe ich herausgefunden, dass im Mai 98 (rund ein Jahr vor dem Kauf) der alte Besitzer einen Heckschaden in Höhe von 2390.- DM hatte.

Der Händler meint weiterhin, daß das Fahrzeug unfallfrei wäre -außer Blechschäden - das steht so in allen seinen Kaufverträgen.

Seine Fahrzeuge (oft Leasingrückläufer) kauft er auch mit dem Hinweis ab "Das Fahrzeug ist unfallfrei außer Blechschäden".
Und so verkauft er sie auch weiter.

Die (neue ?) Grenze von 750 Euro interessiert ihn nicht.
Solange keine Teile getauscht werden (Kotflügel, etc.), sondern nur repariert und lackiert wird, ist (in seinen Augen) ein Auto immer noch unfallfrei.

Aus Kulanzgründen übernimmt er die Reparatur der Heckklappe und des Heckblechs bei "seiner" Autolackiererei.
(Wobei ich gewisse Bedenken habe, ob die Reparatur sachgemäß erfolgt.)
Als Gegenleistung soll ich ihm unterschreiben, dass
- die Reparatur rein aus Kulanzgründen erfolgt
- dies keinerlei Eingeständnis ist, der Wagen wäre nicht unfallfrei
- ich keinerlei rechtlichen Schritte gegen ihn wegen des Schadens unternehmen werde

Kann man dies so unterschreiben ?
Wenn die Reparatur nicht in Ordnung wäre, könnte ich diese ja wieder reklamieren...

Gruesse & vielen Dank für Ihre Mühe

-Jogy.

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