Rost entfernen fehlgeschlagen

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
rml123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rost entfernen fehlgeschlagen

Ich habe einen Gebrauchtwagen vor 4 Monaten gekauft. Dieser hatte beim Besichtigen Rost an den Radläufen. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass dieser Rost vom Verkäufer vor dem Verkauf entfernt wird. Ohne diese Rostbeseitigung hätte ich das Auto nicht gekauft.

Der Rost ist dann wieder gekommen und ich habe Nachbesserung verlangt. Jetzt wurde 2 mal nachgebessert und beides mal ist der Rost danach wieder gekommen. Also 2 fehlgeschlagene Versuche.

Der Schaden ist etwa 7-11% des Kaufpreises, also nach BGH Urteil vermutlich als erheblich anzusehen.

Kann ich damit nun vom Kaufvertrag zurücktreten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von rml123):
Jetzt wurde 2 mal nachgebessert

Auf welcher Grundlage? Kulanz oder gesetzliche Sachmängelhaftung?
Falls gesetzliche Sachmängelhaftung: Hat man darüber Nachweise? Welche?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rml123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe beim ersten mal nur mündlich die Nachbesserung gefordert allerdings beim 2. mal ein Schriftstück, dass die Lackierung und Rostentfernung auf Gewährleistung gemacht wird.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von rml123):
allerdings beim 2. mal ein Schriftstück, dass die Lackierung und Rostentfernung auf Gewährleistung gemacht wird.


Warum Gewährleistung? Was genau wurde denn im Kaufvertrahg dazu vereinbart.

So wie Du es schreibst, hat doch der Verkäufer den damals vorhandenen Rost vor dem Verkauf entfernt.

Berry

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#4
 Von 
rml123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Rost wurde beim Kauf entfernt. Zumindest sah es danach aus. Vermutlich wurde einfach nur drüber lackiert, da die Stellen nach 2 Monaten wieder da waren. Im Kaufvertrag steht "Rost beseitigen" und die Stellen. Unter Rost beseitigen verstehe ich eine Behandlung, so dass der Rost nicht sofort wieder kommt. Weil mit der Farbdose drüber sprühen kann ich auch selber.

Gewährleistung, weil die Beschaffenheit "Rost beseitigt" offensichtlich nicht vorgelegen hat und der Rost wieder durchgekommen ist. Dies ist auch bei den Nachbesserungen passiert.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von rml123):
Gewährleistung, weil die Beschaffenheit "Rost beseitigt" offensichtlich nicht vorgelegen hat und der Rost wieder durchgekommen ist. Dies ist auch bei den Nachbesserungen passiert.

Rost ist eine Alterserscheinung und man wird die Mängelfreiheit auf Rost wohl kaum im Kaufvertrag haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rml123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch nicht wenn dort eindeutig steht, dass der Rost beseitigt wird? Dass der nicht auf ewig weg bleibt verstehe ich ja, aber dass er nach 2 Monaten wieder kommt ist dann doch ein bisschen krass. Die Reparatur alleine bei einem Lackierer würde um die 500 Euro kosten. Da erwarte ich mehr als 2 Monate. Außerdem hätte ich den Vertrag ohne die Rostbeseitigung ja nicht abgeshclossen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Fangen wir doch mal vorne an.

Verkäufer privat oder gewerblich?
Du, privat oder gewerblich?
Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen?
Was steht zu den Roststellen, bzw. zu deren Beseitigung im Kaufvertrag?

Textpassagen dazu bitte wortwörtlich

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rml123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Verkäufer gewerblich
Ich privat
Sachmängelhaftung wurde auf 1 Jahr begrenzt
Im Kaufvertrag steht "Rost beseitigen Radlauf hinten" unter "Sonstige Vereinbarungen"

1x Hilfreiche Antwort

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