Rückgabe eines Gebrauchten ??

25. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Markus M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe eines Gebrauchten ??

Guten Tag.
20.4. kaufte ich einen gebrauchten Volvo und fuhr diesen 500 km zu mir nach hause. Am nächsten Morgen fand ich unter dem Motor erhebliche Ölflecken. Der Verkäufer wollte davon nichts wissen. Um sicher zu sein fuhr ich 23.4. zum Tüv. Wegen erheblicher Mängel erhielt ich keinen Tüv...noch dazu erklärte man mir, der Motor habe einen Schaden, der sich mit leichtem Klackern äußert. Das Öl komme von einem Simmering. Eine Reparatur sei auch hier teurer. Auch dies zweifelte der Käufer an. Ich fuhr zu einer weiteren Werkstatt, die die Aussagen vom Tüv genau bestätigten.
Das Fahrzeug kaufte ich ohne schriftl. Vertrag für 1900,- € von privat.
-Kann ich die Rücknahme zum Kaufpreis und meine Kosten erstatten lassen ?
-Muß ich das Fahrzeug jetzt so stehen lassen??

Gruß,
Markus

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...wie willst Du beweisen, dass das Fahrzeug mit Gewährleistung verkauft wurde, der Vk wird alles abstreiten.

Wie soll gegebenenfalls ein Gericht über den Sachverhalt entscheiden können, wenn nur die gegennsätzlichen Aussagen vorhanden sind?

Alles nur, weil kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht wurde *kopfschüttel*.

Mit der Weiterbenutzung wirst Du den Schaden verändern, verschlimmern, den Beweis verändern. Oder Du investierts für ein ein gerichtsverwertbares Gutachten, gegebenenfalls Reparatur

Letztlich hast Du die Antwort selbst gegeben, wenn TÜV abgelaufen ist.

Der Versuch einer Einigung mit dem Vk scheint der kostengünstigste schnellste Weg

mfg

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