Rückgaberecht Neuwagen?

8. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 12x hilfreich)
Rückgaberecht Neuwagen?

Hallo,
ich benötige leider sehr dringend einen Rat und hab auf die Schnelle nichts Vergleichbares bzgl. Neuwagen gefunden, deshalb versuche ich es mal hier.

Ich hab im März 2009 ein neues Auto beim Händler gekauft, Leasing über 3Jahre mit danach Übernahme oder Rückgabe.
Nun ist es so, dass ich das Auto seit diesem Frühjahr schon zum dritten Mal wegen einem jeweils anderen Problem in die Werkstatt geben musste.
Komischerweise sagt man mir jedes Mal, es sei jeweils "nur eine Kleinigkeit", mit der man gut weiterfahren könnte (bin noch nicht liegen geblieben).
Man wolle aber guten Service bieten und um auf Nummer Sicher zu gehen, hat man jedes Mal etliche Teile komplett aus- und Ersatzteile wieder eingebaut. Ich bin leider kein Fachmann und kann es nur glauben oder auch nicht. Vieles wird auf die Elektronik geschoben, dass diese viel sensibler sei als früher und deshalb viel früher Fehlermeldungen entstehen würden, man hätte also nur den Eindruck, das Auto sei anfälliger.
Fakt ist leider nur, meine Garantie läuft bald aus - und ab da wird das dann wirklich ein teurer Spass, wenn das so weitergeht.
Davon abgesehen, dass es mich langsam wirklich ärgert, mit einem Neuwagen ständig in die Werkstatt zu rennen. Dann hätte ich auch mein altes Auto behalten können.
Eine Kollegin hat mir geraten, ich solle knallhart darauf bestehen, dass sie das Auto zurücknehmen und mir ein neues / anderes Auto besorgen.
Ich glaube eher nicht, dass ich das Recht dazu habe, aus o. g. Gründen so zu handeln.
Wie sieht das rechtlich tatsächlich aus? Könnte ich das machen? Oder gibt es andere Möglichkeiten, einen gewissen "Schadensersatz" zu fordern? Z. B. nach dem 3. Jahr zurückgeben und den Restwert nicht verrechnen (ich hab die km überschritten), oder eine kostenlose Mobilitätsgarantie, etc... ?

Würd mich sehr freuen, wenn mir noch jemand kurzfristig helfen kann... ich muss gleich mein Auto abholen und möchte dort wissen, was ich fordern darf.


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Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
schon zum dritten Mal wegen einem jeweils anderen Problem in die Werkstatt geben musste.

Welche waren das denn?



quote:
und um auf Nummer Sicher zu gehen, hat man jedes Mal etliche Teile komplett aus- und Ersatzteile wieder eingebaut.

Und welche waren das denn?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Klar kann man den nach 3 Jahre zurückgeben wenn die die "Garantie" Bedingungen vorsehen. Ist aber kaum anzunehmen.

Auch würde man die "Nutzung" bisher zahlen müssen. Das wären dann wohl die "Leasingraten" + "Anzahlung".
Da du doch eh geleast hast wäre es das einfachste den Wagen wie einen Leasingwagen zurückzugeben.

Ich hatte auch so einen. Hab dann eine Garantieverlängerung abgeschlossen und welch Wunder, an dem Tag hörten die Probleme auf :-)

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.12.2010 12:50:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Das müsste dann schon der Leasingvertrag vorsehen.


Das ist aber bei einem 3 Jahre Leasing wohl üblich.

Uwe

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.12.2010 13:45:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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