Rücktritt Gebrauchtwagen

16. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
daveblank
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt Gebrauchtwagen

Hallo zusammen,

hier mal ein etwas komplizierter Sachverhalt:

Habe mir im August 2005 einen Gebrauchtwagen beim Händler (300 km entfernt)gekauft, Preis 21.900 Euro. Der Wagen war im Internet mit 252 PS angegeben, die Standard-Motorisierung liegt jedoch bei 225 PS. Weiterhin wurde der Wagen mit TÜV und AU bis 02/2007 angeboten. Bin dann mit meiner Frau zum Händler. Verkäufer erklärt mir, der Wagen hat lediglich 225 PS. Habe dann nach einem Chip-Tuning gefragt, welches er auch angeboten hat. PS Leistung war mir aber zu hoch und das Tuning zu teuer. Hab dem Verkäufer erklärt, das ich bei einem anderen Anbieter ein günstigeres und geringeres Tuning bekomme. Stellte für ihn kein Problem dar.
Wagen abgeholt, zu Hause stellt meine Frau fest, das der Wagen sich "komisch" anhört. Habe ich nicht weiter beachtet, und bin 3 Tage später beruflich ins Ausland geflogen. Vorher dem Wagen mit einem Chip noch 20 PS mehr einbauen lassen. Dann fing das Drama an:

ASR Lampe im Display erscheint mehrmals, damit verbunden Ausfall ASR, ESP ABS. Bei meiner Rückkehr aus dem Ausland Ende September fahre ich zur Werkstatt (gleiche Marke) in meinem Wohnort. Dort wird festgestellt, das der Krümmer hinüber ist, damit verbunden eventuell auch der Turbolader. Ich hole mir die Genehmigung der Reparatur beim Händler, wo ich gekauft habe, Krümmer und Turbo werden repariert. In den folgenden 4 Wochen muss der Wagen weitere 9 mal in die Werkstatt, zwischendurch muss meine Frau sogar abgeschleppt werden (defekte D+ Leitung). Jedesmal ist der o.g. Ausfall des ASR, ESP ABS vorhanden. Reparaturen: Luftmasseenmesser, Be- und Entlüftungsschläuche Kurbelgehäuse ect.
Schreibe an die Geschäftsführung des Händlers und weise auf die Reparaturen hin. Nach 14 Tagen (Frist für seinen eigene Nachbesserung) keine Reaktion. Erneut Störung des ASR, ESP ABS und des Allradantriebs. Schicke dem Händler den Rücktritt vom Kaufvertrag. Fahrzeug wird vom Händler abgeholt. Am 05.12.2005 erklärt er sich am Telefon mit dem Rücktritt einverstanden, da offensichtlich immer noch Defekt am Fahrzeug ist. Er will sich um die Abwicklung mit der finanzierenden Bank kümmern, ich bin bereit, ihm die Nutzungskosten zu zahlen. 2 Tage später ruft er wieder an, sagt, das doch alles in Ordnung ist mit dem Wagen. Will vom Rücktritt nichts mehr wissen, die Vertrags-Werkstatt bei mir hätte sich ne goldene Nase verdient. Ausserdem wäre der Wagen getunt.
2 Tage später Fax von seinem Anwalt, ich werde aufgefordert, den Wagen wieder abzuholen, da ich ohne seine Genehmigung Reparaturen an dem Fahrzeug durchgeführt hätte.
Ich stelle inzwischen fest, das der Wagen nicht bis 02/2007, sondern nur bis 02/2006 TÜV und AU hat (im Kaufvertrag ist 02/2007 eingetragen). Habe inzwischen auch einen Anwalt eingeschaltet. Ich habe als Zeugin meine Frau, dass der Verkäufer über das Chip-Tuning Bescheid wusste (war eventuell schon durch Vorgänger getunt!). Kann anhand meiner Telefonrechnung beweisen, das ich den Verkäufer wegen Genehmigung der Reparaturen angerufen habe. Die Reparatur-Historie des Wagens lässt erkennen, das beim Vorbesitzer die Nockenwellen und der Kettenspanner ersetzt werden mussten.
Wie sieht's aus, Rücktritt zulässig (hat der Händler ja schon zugesagt)? Der Händler behauptet nun auch, die Schäden würden alle durchs Tuning kommen.

Wäre für jeden Rat dankbar!

daveblank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

E8in Rücktritt wäre aus meiner Sicht möglich, da der Wagen zwischenzeitlich etliche Male repariert werden sollte und nicht einwandfrei hergestellt wurde. Nachbesserung wurde von Ihnen zugelassen und nicht erfolgreich umgesetzt.

Bauchschmerzen habe ich jedoch bei dem - durch einen anderen Anbieter - durchgeführten Tuning.

Es wird schwierig für Sie sein zu beweisen, dass er dies tatsächlich hingenommen hat, dass Sie diese Arbeiten woanders durchführen assen und er trotzdem alle Garantieansprüche aufrecht erhält. Das wäre sehr dumm von ihm, denn er weiß nicht, wie woanders gearbeitet wird, was hier ja ersichtlich wird.

Das Sie ihn angerufen haben, besagt gar nichts, damit können Sie nicht beweisen, dass er de zustimmte.

Ich befürchte, dass es schwer werden wird, hier Ansprüche durchzusetzen.

Vielleicht jedoch gibt es hier einen Anwalt, der - was ich Ihnen wünsche - Ihnen eine positivere Auskunft geben kann.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich?
Ez.?
Km?

Grundsätzlich sind Sie Darlegungs u. Beweispflichtig, ob es sich überhaupt um einen Sachmangel gem. § 434 BGB handelt. Nicht jeder Defekt ist auch gleich ein Sachmangel im Sinne des Gesetzes. Ihre vorgenommenen Tuningmaßnahmen können u.U. tatsächlich behindernd in Ihrer Darlegungspflicht wirken.

Eine Rückabwicklung ist grundsätzlich nach 2 erfolglosen Nachbesserungen möglich, sofern ein Sachmangel vorliegt und dieser erheblich ist.

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#3
 Von 
daveblank
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Handelt sich um einen Audi TT Coupe Quattro,
EZ. 02/2002 und hatte bei Kauf 63000 gelaufen.

Für mich stellt der ständige Ausfall des ASR,ABS, ESP und zuletzt auch des Quattro Antrieb, was durch eine Audi Werkstatt nicht behoben werden konnte, eigentlich einen erheblichen Sachmangel dar. Übrigens hat der Service-Mitarbeiter von Audi hier bei mir auch seinerzeit mit dem Verkäufer vom Händler über die Abwicklung der Reparatur gesprochen. Da sind es schion mal zwei...

Und noch mal zum Tuning: Der Verkäufer hatte kein Problem damit, meinen alten TT (Bj. 99, 89000 km), der auch getunt war, in Zahlung zu nehmen. Ich sollte nur den alten Chip wieder reinsetzen, damit er wieder 180 PS hat (Zeugin ebenfalls meine Frau). Hab ich dann auch gemacht. Zweifle sehr daran, das er dem nächsten Käufer gesagt hat, das der Wagen getunt war.

Was ist mit der falschen TÜV Angabe im Kaufvertrag? Spricht doch auch eher gegen den Verkäufer. Ist das mündliche Einverständnis des Geschäftsführers in Bezug auf meinen Rücktritt bindend?

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#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Was die falsche Tüvangabe betrifft, die könnte von VK relativ einfach nachgebessert werden.

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#5
 Von 
daveblank
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Das sehe ich auch so, das es nachzubessern wäre durch den Verkäufer. Mir kommt es nur auf die Glaubwürdigkeit des Verkäufers an, falls dieser abstreiten würde, über das Tuning oder die anstehenden Reparaturen unterrichtet gewesen zu sein...mal schauen.

Noch eine Frage hinterher:
Habe wie gesagt einen Anwalt eingeschaltet, der dem Autohaus meine o.g. Argumentation übermittelt hat. Durch den Anwalt habe ich durchblicken lassen, das ich nicht an einem langwierigen Gerichtsverfahren interessiert bin, sondern eine gütliche Einigung vorziehe. Wie weit sollte ich denen entgegenkommen?

Muss die gegnerische Seite bei einer aussergerichtlichen Einigung einen Teil meiner Anwaltskosten übernehmen?? Das sind schon alleine 1000,- Euro, habe leider keine Rechtsschutz-Versicherung. Bin dankbar für jeden Hinweis!

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#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Wie aus dem Wort EINIGUNG schon hervorgeht, sollten bei einer solchen BEIDE Parteien eine gewisse Kompromissbereitschaft an den Tag legen. In einer solchen ist alles möglich, aber kein muß.;)

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