Rücktritt Kaufvertrag nach 8 Monaten

27. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Nichtöffentlich
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag nach 8 Monaten

Hallo!

Leider habe ich im August 2023 ein "Montagsauto" gekauft. Opel ist Astra J 1,7er Cdti aus 2012 mit damals 130000 km.

Der Händler hat bereits 2 Mal verschiedenen Mängel beheben lassen. Ein Dritter Mängel wurde mir als Schönheitsfehler deklariert, den ich dann reparieren ließ.
Leider kommen immer neue Mängel (mittlerweile Kostspielig) dazu. Meine Rechtsschutzversicherung und meine Werkstatt haben mir nahegelegt, dass Auto zurück zu geben.

Hat da jemand Erfahrungen? Reicht eine einfache Rücktrittserklärung? Oder wird das wohl ne Anwaltsgeschichte?

Warum ich 8 Monate gewartet habe? Weil bis dahin einige Sachen durch meine Werkstatt des Vertrauens beseitigt werden konnten. Nun aber eine wesentlich größerer Reparaturbedarf besteht. Diesen möchte ich nicht mehr stemmen. Und die Zeit, welches das Auto in der Werkstatt verbracht hat, ist mir mittlerweile auch zu schade.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

LG Anja

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von Nichtöffentlich):
Reicht eine einfache Rücktrittserklärung? Oder wird das wohl ne Anwaltsgeschichte?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Weder sind Mängel noch Reparaturbedarf Gründe für einen Rücktritt nach Gesetz.
Es müssten erst mal Mängel vorliegen, welche der gesetzlichen Mängelhaftung unterfallen und dann müssten diesbezüglich auch noch z.B. vergeblichen Versuche der Mängelbeseitigung erfolgt sein.



Zitat (von Nichtöffentlich):
Weil bis dahin einige Sachen durch meine Werkstatt des Vertrauens beseitigt werden konnten.

Das kann noch "lustig" werden, je nachdem wie der Verkäufer drauf ist.



Ohne Anwalt würde ich da nichts in die Wege leiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

hast du denn schon mal mit dem Händler gesprochen? Schließlich muss der reparieren. Und der entscheidet, ob das lohnenswert für ihn ist...

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17343 Beiträge, 5943x hilfreich)

Bisher kann ich keinen Grund für einen wirksamen Rücktritt erkennen.

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1326 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Nichtöffentlich):

Leider kommen immer neue Mängel (mittlerweile Kostspielig) dazu.


Bei einem nunmehr 12 Jahre alten Auto mit über 130.000 Kilometern finde ich das jetzt nicht sooo verwunderlich.

Zitat (von -Laie-):
Bisher kann ich keinen Grund für einen wirksamen Rücktritt erkennen.


Dem schließe ich mich an.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1614 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Nichtöffentlich):
Der Händler hat bereits 2 Mal verschiedenen Mängel beheben lassen. Ein Dritter Mängel wurde mir als Schönheitsfehler deklariert, den ich dann reparieren ließ.


Der Verkäufer meinte vielleicht, er sei zur Beseitigung des von ihm - als Mangel nicht bestrittenen - Fehlers deshalb nicht verpflichtet gewesen, weil der Sachmangel nur "unerheblich" und eher kosmetischer Natur gewesen sei. Die gesetzliche Nacherfüllungspflicht bei Mängeln setzt allerdings nicht erst ab solchen Mängeln ein, die als "erheblich" gelten dürften.

Der Verkäufer hat hier also anerkannt, das Fahrzeug nicht in dem vertragsgerechten mängelfreien Zustand geliefert zuhaben, wenn er die beanstandeten Fehler als solche anerkennt und auch repariert hat.

Der BGH hatte sich zur Frage geäußert, ob ein Verkäufer sich darauf hinausreden könne, er sei "aus reiner Kulanz" tätig geworden und habe nur "um des lieben Friedens willen" dem Käuferverlangen nach Nachbesserung entsprochen. Dies hänge entscheiden davon ab, wieviel Zeit, Kosten und Mühe dem Verkäufer die Mängelbeseitigung verursacht habe.

Zitat (von Nichtöffentlich):
Der Händler hat bereits 2 Mal verschiedenen Mängel beheben lassen.


--> Fehlgeschlagene Nacherfüllung ---> Rücktrittsrecht.

Zitat (von Harry van Sell):
Es müssten erst mal Mängel vorliegen, welche der gesetzlichen Mängelhaftung unterfallen


Der Verkäufer hatte mit seinen Reparaturversuchen gezeigt, dass er damit seiner gesetzlichen Nacherfüllungspflicht nachkommen möchte. Damit gilt als erwiesen, dass es sich um entsprechende Mängel handelte.

RK

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#6
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Der BGH hatte sich zur Frage geäußert, ob ein Verkäufer sich darauf hinausreden könne, er sei "aus reiner Kulanz" tätig geworden und habe nur "um des lieben Friedens willen" dem Käuferverlangen nach Nachbesserung entsprochen.


Ausser er weißt explizit darauf hin.

Zitat (von RrKOrtmann):
Der Verkäufer hat hier also anerkannt, das Fahrzeug nicht in dem vertragsgerechten mängelfreien Zustand geliefert zuhaben, wenn er die beanstandeten Fehler als solche anerkennt und auch repariert hat.


Ausser er hätte explizit und nachweisbar darauf hingewiesen.

Zitat (von RrKOrtmann):
Fehlgeschlagene Nacherfüllung ---> Rücktrittsrecht.


Das glaube ich jetzt nicht ganz, da es ja laut TE verschiedene Mängel waren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17343 Beiträge, 5943x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
--> Fehlgeschlagene Nacherfüllung ---> Rücktrittsrecht.
Die jeweiligen Mängel wurden behoben => kein Rücktrittsrecht

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