Habe ein Auto Internet inseriert und jetzt mit einem Käufer einen Kaufvertrag per fax abgeschlossen. Musste nun aber festgestellen dass ich das Auto ca. um das 5fache verkaufen könnte statt 1100 um 6000 Euro.
Kann ich aus dem vertrag wieder raus? Der vertrag besteht seit 3 tagen, in 7 tagen soll der wagen geholt werden.
Bin Student und kann mir noch keinen Anwalt leisten.
Wüssten nicht was ich machen soll wenn der Käufer mit Schadensersatzforderungen kommen würde.
Rücktritt als verkäufer vom kaufvertrag
24. Juli 2005
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Frage vom 24. Juli 2005 | 15:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt als verkäufer vom kaufvertrag
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 24. Juli 2005 | 16:25
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Woran liegt es denn, dass der Wagen viel mehr wert ist als Sie dachten? Sind Ihnen erst nach dem Verkauf Eigenschaften bekannt geworden, die einen höheren Wert begründen? In diesem Fall könnte Ihnen uU ein Anfechtungsrecht nach § 119 II BGB
zustehen.
Sollten Sie dagegen einfach vor dem Verkauf nicht ausreichend recherchiert haben, was der Wagen tatsächlich wert ist, dann wären Sie mE an den Vertrag gebunden (Stichwort: pacta sunt servanda).
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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