Rücktritt bei einem Kaufvertrag ohne Garantie

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cameo123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt bei einem Kaufvertrag ohne Garantie

Hallo,

wir haben ein Problem und wissen uns nicht mehr zu helfen. Mein Partner und ich haben am 06.06.2017 ein Auto gebraucht gekauft und wollten dieses nach 6 Tagen wegen erheblicher Mängel wieder zurückgeben.

Nun muss ich leider etwas ausholen wie die Umstände sind.

Wir haben uns am 06.06. bei einem Autohaus vorgestellt und wollten dort ein Auto kaufen einer der Autoverkäufer bot uns daraufhin seinen Privatwagen an nachdem wir einige Wagen aufgrund der Preise ablehnen mussten. Wir erklärten dem Verkäufer unsere Situation (Ich bin derzeit Schwanger und mein Partner nach seinem Umzug vor 1 Monat arbeitslos allerdings nur noch bis zum 15.7) weswegen wir ein günstiges Auto gesucht hatten um all unsere Termine wahrnehmen zu können.

Der besagte Verkäufer fuhr mit uns von seinem Arbeitsplatz zu sich nach Hause und zeigte uns dort sein Auto. Da er zurück zur Arbeit musste konnten wir keine lange Probefahrt machen und sind nur ein Mal um den Block gefahren. Er sagte das der TÜV am Ende des Monats auslaufen würde aber es kein Problem wäre einen neuen zu bekommen zudem erklärte er das dass Auto tiefer gelegt wurde und die Bremsbeläge erneuert wurden, offensichtlich zu erkennen war nur Rost an der Karosserie. Der Verkäufer teilte uns mit, da er uns etwas gutes tun wolle würde er von 1450€ auf 1000€ runter gehen mit dem Preis. Da wir dringend ein Auto brauchten kauften wir das Auto Bar für 1000€ und sollten es bis Ende der Woche auf uns ummelden.

Wir haben bereits am gleichen Tag bemerkt das bei dem Auto ein Motorfehler angezeigt wurde bei längerem fahren was wir dem Verkäufer am nächsten Tag (07.06) meldeten nachdem der Fehler immer wieder auftauchte. Der Verkäufer antwortete uns das wir das Auto zu einer Werkstatt bringen sollen um den Fehler überprüfen zu lassen, er selbst habe davon nichts gewusst weil seine Frau das Auto gefahren wäre er wäre aber gewillt die Kosten zu übernehmen oder zu teilen. Leider bekamen wir erst am 11.06 einen Termin in der Werkstatt.

Am 9.06 wollten wir nun das Auto an der Zulassungsstelle ummelden lassen, dort stellte sich aber heraus das dies nicht möglich war da der TÜV bereits Anfang Mai 2017 ausgelaufen war. Wir kontaktierten daraufhin erneut den Verkäufer welcher uns mitteilte das er nicht wusste das der TÜV bereits ausgelaufen war.

Am Monat dem 12.06. bekamen wir einen Anruf der Werkstatt die uns darüber unterrichtete das das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre und selbst die 1000€ die wir gezahlt haben nicht wert war. Der Wagen hatte erhebliche Mängel und war in keinster weise Fahrbereit gewesen bei Verkauf. Das Auto wurde von der Werkstatt abgestellt und durfte aufgrund der Mängel nicht mehr gefahren werden.

Wir versuchten den Verkäufer vergeblich zu erreichen und fuhren gemeinsam mit meiner Mutter zum Verkäufer um mit ihm persönlich über die Fehler zu sprechen. Im Verlauf des Gesprächs wurde meine Mutter sehr aufgebracht weil der Verkäufer sich weigerte den Wagen zurück zu nehmen da der Vertrag ohne Garantie war und er beim Finanzamt bereits gemeldet hatte das dass Auto verkauft wäre und eine Rückabwicklung zu kompliziert sei. Der Verkäufer bot uns aber an das Auto gegen einen BMW zu tauschen was wir ablehnten da wir nach dem ersten Auto kein gutes Gefühl mehr hatten. Im Verlauf sagte meine Mutter das sie es in Erwägung zieht den Tatbestand von einem Anwalt prüfen zu lassen da er als Autohändler und Fahrer des Wagens doch bescheid gewusst haben müsste das der Wagen Fehler aufweist, woraufhin der Verkäufer das Gespräch abbrach. Meine Mutter entschuldigte sich sogar für Ihren harten Tonfall uns erklärte das sie sich nur Sorgen um mich gemacht hatte.

Obwohl der Verkäufer sich verständnisvoll zeigte bekamen wir am nächsten Tag eine Nachricht von ihm das er sich nicht bereit erklärt das Auto zurück zu nehmen und uns hätte ja klar sein sollen das ein Auto in der Preisklasse nicht in einwandfreiem zustand ist. Er schrieb das er uns ein fahrbereites Auto zu Verfügung gestellt hatte und das wir angeblich zugestimmt hatten alle Kosten selbst zu tragen und wir das Auto angeblich schon seit 2 Wochen fahren würden auf den Namen seiner Frau und er nur aus Kulanz uns gewähren ließe. Das einzige was er sich zugestehen würde wäre der Fehler das dass Auto noch TÜV hätte und er wollte das wir das Auto zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stilllegen lassen. Aus Kulanz würde er uns 150€ für die TÜV Untersuchung überweisen. Zudem sagte er das die Mängel im Vertrag festgehalten worden wären und wir ihn wie einen Kriminellen behandelt und ihm mit einem Anwalt gedroht hätten.

Wir haben versucht zu erklären das nicht wir den Anwalt in Erwägung gezogen haben sondern meine Mutter welche als eine Unbeteiligte dritte Person dabei war und das wir nichts dergleichen erwähnt haben das wir alle Kosten tragen und ihn auch nicht wie einen Kriminellen behandelt haben, wir wollten lediglich vom Vertrag zurück treten was er ablehnte. Darauf hin bekamen wir keinerlei Antwort mehr.

Nach dieser Nachricht überzeugte mich meine Mutter doch einen Anwalt aufzusuchen bei dem ich allerdings erst am 19.06. einen Termin bekam. Auf anraten des Anwalts haben wir ein Gutachten einer offiziell zertifizierten Werkstatt der Marke anfertigen zu lassen was sich allerdings auch hinzog bis zum 27.06. da eher keine Termine für das Gutachten frei waren.

Genau am 27.06 bekamen wir dann eine Nachricht das die Versicherung sich an den Verkäufer gewendet hatte das dass Auto immer noch nicht Stillgelegt wurde und wir illegal mit dem Auto fahren und falls wir das Auto nicht innerhalb von 24 Stunden abmelden würde er die Polizei verständigen da wir auf seine Kosten das Auto fahren würden und eine Straftat begehen würden. Wir versuchten dem Verkäufer zu erklären das dass Auto nicht gefahren wird da es nicht Straßentauglich ist und seit dem 11.06. in der Werkstatt steht. Der Verkäufer hatte zu dem Zeitpunkt aber schon unsere eine Verkaufsanzeige gegen uns bei der Zulassungsstelle gestellt und uns dann bei der Polizei gemeldet mit der Bitte auf Zwangsstilllegung des Fahrzeuges.

Unser Anwalt sieht nachdem das Gutachten vorliegt keine große Erfolgschance gegen den Verkäufer vorzugehen da die Fehler erkennbar hätten sein können. Und rät uns davon ab die Sache weiter zu verfolgen.

Aber wir möchten das nicht auf sich beruhen lassen wir haben unser letztes Geld in den Wagen gesteckt.

Wir haben das Auto dringend benötigt damit wir zu unseren Terminen fahren können und mein Freund ab 15.07. zu seiner Arbeitsstelle. Wir sind beide noch sehr Jung (22J. u. 25J.) und es war unser erster Autokauf wir haben keine Ahnung von Autos und wussten nicht das viele der Sachen erkennbare Fehler waren...
Zudem haben wir die Aussagen von zwei KFZ-Mechatronikern und ein unabhängiges Gutachten das die Schäden schon seit längerer Zeit bestanden haben müssen und der Verkäufer die Schäden hätte bemerkt haben sollte.

Schäden waren z.B.:
- Feder vorne Rechts ist gebrochen
- Servolenkung defekt
- Katalysator defekt
- Reifenabnutzung innen>außen
- Motorölaustritt durch defekten Dichtungsring
- Achsenmanschette rechts außen muss erneuert werden
- Unterboden durchgerostet

Die Reparaturkosten belaufen sich auf über 5.500€ also das 5-Fache von dem was wir bezahlt haben.

Für mich sieht es so aus das der Verkäufer unsere Lage ausgenutzt hatte und ich finde es traurig das wir da nichts gegen machen können sollen.
Zudem finde ich es schwer zu glauben das der Verkäufer uns falsche Tatsachen unterstellt und wir nichts tun können dagegen.

Ich möchte noch aufzählen was mich stutzig macht und mich gleichzeitig ärgert.

- Auf dem Kaufvertrag gibt es auf der Rückseite eine AGB mit dem Abschnitt VI. Sachmängel.
Wir haben die ersten Sachmängel nach nicht einmal 24 Stunden mitgeteilt und der Verkäufer sagte zu dem Zeitpunkt noch zu sich an den Kosten zu beteiligen.
Nach 6 Tagen haben wir ihn mit der Vollständigen Mängelliste konfrontiert und er hat sein Angebot sofort zurückgezogen und sogar im nachhinein behauptet das wir gesagt hätten alle Kosten selbst zu tragen was nicht stimmte.

- Zudem hat er uns unterstellt das wir das Auto bereits 2 Wochen illegal und ohne TÜV fahren würden. Das war am 13.06. also genau 7 Tage nach Kauf. Und das obwohl er das Auto uns ohne TÜV verkauft hat und wir ihm Mitteilten das dass Auto nicht ummelden können durch eben diesem fehlenden TÜV und das Auto nicht mehr gefahren werden kann aufgrund der Mängel.

- Obwohl der Verkäufer MEHRFACH betont hat das er uns ein fahrbereites Auto zu Verfügung gestellt hat besteht er auf die Stilllegung des Wagens. Doch wenn das Auto ja seiner Aussage nach Fahrtüchtig ist warum sollten wir es dann plötzlich stilllegen lassen?

- Der Verkäufer hatte in einer Nachricht geschrieben das wir nicht erwarten können ein einwandfreies Auto in der Preisklasse zu bekommen und das Mängel im Vertrag festgehalten wurden. Was auch nicht stimmte weil er uns beim Kauf nur über die offensichtlichen Rostschäden in Kenntnis setzte und keine Schäden oder Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden.

- Der Verkäufer sagte uns das Auto hätte noch TÜV bis Ende des Monats was auch nicht stimmte da der TÜV bereits im Mai ausgelaufen war.

- Der Verkäufer ist von Berufswegen her ein Autohändler und das Auto mit seiner Frau auch selbst gefahren. Laut den Mechatronikern müsste er die Fehler bemerkt haben da diese schon länger bestehen.

- Das Gutachten hat ergeben das die Fehler und Mängel bereits vor dem Kauf bestanden und wir in den 3 Tagen die wir das Auto hatten diese nicht selbst erzeugt haben.

- Der Kauf fand unter Zeitdruck statt und wir hatten nicht viel Zeit zum überlegen aufgrund der oben geschilderten Situation.

Wir haben alle Nachrichten gespeichert zwischen dem Verkäufer und uns.

Wir sind wirklich verzweifelt 1000€ sind im Moment viel Geld für uns, wir wollten doch nur ein Auto kaufen damit wir mobil sind und nun haben wir 1000€ weniger und ein Auto das nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist...

Ich entschuldige mich für die länge des Beitrages, doch ich hoffe das uns jemand Helfen kann.

Hat unser Anwalt recht? Haben wir wirklich keine Chance?

Mit freundlichen Grüßen
Cameo

-- Editier von Cameo123 am 30.06.2017 21:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Cameo123):
Unser Anwalt sieht nachdem das Gutachten vorliegt keine große Erfolgschance gegen den Verkäufer vorzugehen da die Fehler erkennbar hätten sein können. Und rät uns davon ab die Sache weiter zu verfolgen.

Der Rechtsanwalt kennt die Tatsachen, und man muss doch froh sein, das er die Sache real einschätzt, anstatt eben einfach mal den Versuch macht, ach gehen wir vor Gericht, und freut sich danach über den Verdienst.
Was sollte dann ein Laienforum mehr bewirken als ein RA?
Zitat (von Cameo123):
Zudem hat er uns unterstellt das wir das Auto bereits 2 Wochen illegal und ohne TÜV fahren würden. Das war am 13.06. also genau 7 Tage nach Kauf. Und das obwohl er das Auto uns ohne TÜV verkauft hat und wir ihm Mitteilten das dass Auto nicht ummelden können durch eben diesem fehlenden TÜV und das Auto nicht mehr gefahren werden kann aufgrund der Mängel.

Damit hat er sogar Recht, erstens besteht kein Versicherungsschutz mehr, da er wohl den Besitzerwechsel seiner Versicherung mitgeteilt hatte, auch verständlich warum sollte er noch weiter die Versicherung bezahlen.
Zitat (von Cameo123):
Der Verkäufer ist von Berufswegen her ein Autohändler und das Auto mit seiner Frau auch selbst gefahren. Laut den Mechatronikern müsste er die Fehler bemerkt haben da diese schon länger bestehen.

Ein Kaufman ist kein Mechaniker, also fällt schon mal weg, das er den Fehler kennen muss. Jedoch hat er vermutlich das Auto als Privatmann verkauft, und wie üblich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung?
Zitat (von Cameo123):
Da wir dringend ein Auto brauchten kauften wir das Auto Bar für 1000€

So hart es klingt, in der Regel wird man für die Summe nicht mal ansatzweise einen fahrbaren Untersatz erhalten, wo man nicht erst mal Kohle investieren muss. Solche Autos haben für den Bastler durchaus eine Daseinberechtigung, denn mit einem Mix aus gebrauchten Ersatzteilen und selbst Schrauben erhält man für die genannten Mängel und noch 500€ durchaus einen fahrbaren Untersatz für vielleicht zwei Jahre.
Zitat (von Cameo123):
Der Verkäufer bot uns aber an das Auto gegen einen BMW zu tauschen

Sorry, was sollen das für Geschäfte sein?
Als selbst BMW Fahrer, welcher nur Neuwagen fährt, stellt sich die Frage was will man da für ein Auto bekommen?
Über 200 tsd km, ausgeluscht, denn halbwegs fahrbare wo man nicht gleich wieder Geld reinsteckt ist eine Preisklasse im Gebrauchtsegment von 10.000€ aufwärts, das andere sind auch Bastlerfahrzeuge.

Zitat (von Cameo123):
Der Kauf fand unter Zeitdruck statt und wir hatten nicht viel Zeit zum überlegen aufgrund der oben geschilderten Situation.

Zeitdruck ist immer schlecht und bringt wie man erfahren konnte, gar nichts. Vor allem wird bekommt man damit kein Recht vom Richter gesprochen.
Alles in allem sollte man dem RA vertrauen, es bringt gar nichts, außer Kosten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Cameo123):
Zudem sagte er das die Mängel im Vertrag festgehalten worden wären und wir ihn wie einen Kriminellen behandelt und ihm mit einem Anwalt gedroht hätten.


Welche Mängel sind denn im Kaufvertrag aufgeführt u. welche im Gutachten?

Ps.: Ein Auto für 1000€ ist eher in der Kategorie "Schrottplatzmöhre" anzusiedeln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Ein Auto für 1000€ ist eher in der Kategorie "Schrottplatzmöhre" anzusiedeln.

Ganz so hart sollte man über Auto in den Preislagen nicht urteilen, ein Bastler kann durchaus damit 2 Jahre fahren, wenn er eben selbst schraubt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
$$Big-t$$
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich denke sogar das der Verkäufer zumindest teilweise von den Mängeln auch nichts wusste. Weil welcher "Depp" gibt sein Auto angemeldet raus bei dem er schon vorher weiß es wird Kopfschmerzen geben? Und die Mängel sind auch mehr oder weniger Verschleißerscheinungen. Das einzige was man vielleicht wissen könnte ist das mit der Servolenkung, wobei der Defekt nicht beschrieben ist. Wenn die nicht funktionieren sollte hättet ihr es aber auch merken müssen auf der Probefahrt, deswegen gehe ich davon aus das sie wahrscheinlich etwas Öl "sifft" aber funktioniert. Der Rest kann man wissen wenn man danach schaut aber muss es nicht wenn man einfach nur Schlüssel umdreht und fährt was als Privatverkäufer reicht.
-Eine eingerissene Achsmanschette (merkt man meist erst wenn das Fett draussen ist und die Antriebswelle anfängt zu klackern)
-Defekter Kat (muss sich auch nicht bemerkbar machen erst bei der nächsten ASU)
-Unterboden rostig (kann man auch erst bei der nächsten HU merken)
-Motor verölt (eigentlich fast bei jedem alten Auto, Dichtungen werden halt spröde)
-Servolenkung (wie gesagt vermute funktioniert aber verliert auch Öl, Dichtungen werden halt spröde)
-Feder gebrochen (Je nachdem wo sie gebrochen nicht direkt erkennbar, meistens ist was an der letzten Windung gebrochen, merkt erst der Tüv)
-Reifen innen/ aussen abgefahren (liegt sogar in eurem Einflussbereich bei der Besichtigung)

Denke eher als Fazit: Kein billiges Auto ohne / mit wenig Tüv kaufen. Als Lehrgeld verbuchen!
LG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn man keine Ahnung von Autos hat warum nimmt man niemanden mit der sich etwas auskennt und eine abgelaufene TÜV Plakette sollte nun vom jeden erkennbar sein!

Ein Auto nicht umzumelden egal ob es bewegt wird oder nicht ist eine absolute Frechheit was den Verkäufer nicht nur Versicherung und Steuern kostet sondern ihn auch erstmal für Schäden o.ä. haftbar macht da der Wagen noch auf ihn gemeldet ist!

Bei Drohgesprächen mit einer unbeteiligten Person, in deinem Fall die Mutter die mit Anwalt droht würde ich auch die Kommunikation abbrechen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Manchmal habe ich das Gefühl, dass statistisch wohl jeder zweite Autofahrer irgendwann mal in diese Falle tappt. Für die Zukunft sollten Sie sich merken: NIEMALS ein Autokauf, ohne dass sie den ADAC Gebrauchtwagencheck mit der Kiste durchlaufen haben.

Das geht ohne weiteres während der Probefahrt, bzw man erbittet sich den Wagen für eben diesen Check mal kurz auszuleihen. Ein seriöser Verkäufer wird sich darauf einlassen. Lässt er sich nicht darauf ein, dann wissen Sie ja schon Bescheid. Durch den Gebrauchtwagencheck sparen Sie bares Geld, denn dort werden die schlimmsten Mängel aufgedeckt.

Niemals ohne!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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