Rücktritt vom Händler möglich ?

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Junior
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Händler möglich ?

Hallo zusammen,

folgende Situation :
Gebrauchtwagen (BMW) beim Händler gekauft (VAG). Verbindliche Bestellung ist unterschrieben und auch die Schriftliche Bestätigung über den Kauf ist vom Händler an mich gesendet worden.
Mündlich wurde vereinbart, daß noch eine Ölundichtigkeit am Motor vor Übergabe behoben werden soll. Händler hat mündlich zugestimmt.

Einen Tag vor Übergabe teilt mir der Händler mit, der Wagen stehe bei BMW und daß die Reparatur wohl ne ganze Ecke teurer wird, als der Händler vermutet hat.

Muß ich jetzt befürchten, daß der Händler von dem Vertrag zurücktritt ? Vielleicht will er die Reparaturkosten ja auf den Preis draufschlagen und beim nächsten Kunden bekommen ?

... oder gibt es rechtlich da keine Möglichkeit für ihn ?

... wäre klasse, wenn mich da jemand "aufschlauen" könnte.

Danke, Jnr.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
ein Rücktritt, beider Parteien ist nun nicht mehr möglich.
Der verabredete VK Preis ist nicht veränderbar.
Pech, für den Händler.
Sollte der Schaden nicht behoben werden, haben Sie Anspruch auf die Behebung.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Junior
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die kurze, prägnante Stellungnahme. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mayo73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Junior,

für den Händler ist das wirklich Pech. Aber für sie ist ein Rücktritt vom Kauf trotzdem möglich, wenn das Auto versprochenen "Eigenschaften" nicht entspricht.
Der Verkäufer kann nicht nachträglich kommen und mehr Geld von Ihnen verlangen.

Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ MAYO

ein Rücktritt ist nicht ! möglich. Es fehlen keine Zugesicherten Eigenschaften. Von einem höheren Preis war noch nicht die Rede. Und erst nach 2 - 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, besteht evtl. Anspruch auf Wandlung.


Gruß Spezi

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