Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag möglich?

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
trader0811
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag möglich?

Hallo,

ich hab vor einigen Monaten einen Porsche in einem Porsche-Zentrum gekauft. Nun war es so, dass mir der Wagen als deutsches Fahrzeug, Erstzulassung 2010 und unfallfrei verkauft wurde.

Ich habe leider erst nach dem Kauf gemerkt, dass im Vertrag an der Stelle, wo die Ausstattung aufgeführt war, neben etwa 15 Punkten, die alles Ausstattungsmerkmale sind, ohne Absatz/ direkt anschließend ein weiterer Punkt aufgeführt war: Re-Imort aus Dänemark und Modelljahr 2008

So weit so gut, ich nahm an, das sei meine eigene Schuld, da ich den Vertrag nicht nochmal akribisch gelesen habe, auch wenn ich mich hier schon veräppelt und hintergeangen fühle und der Meinung bin, Sie hätten mich darauf hinweisen müssen.

Nun habe ich den Wagen mal genauer durchchecken lassen und dabei kam heraus, dass 80% der Wagens nachlackiert sind. Zudem wurde festegestellt, dass das Steuergerät bei 18.000km einmal ausgetauscht wurde. Über beides gibt es jedoch keinerlei Einträge im Checkheft. Im Kaufvertrag ist der Wagen als unfallfrei angegeben.

Wie bewertet Ihr diese Situation? Der Kauf ist mittlerweile ca 10 Monate her... Ich würde den Wagen am liebsten unter Berücksichtigung eines Wertabschlages zurück geben/ den Kaufvertrag anfechten...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

quote:
Über beides gibt es jedoch keinerlei Einträge im Checkheft.
Warum sollte es da was geben?

quote:
dass 80% der Wagens nachlackiert sind.
Wenn z.B Jemand den wagen zerkratzt hat, dann ist zwar eine solche Lackierung nötig, aber es ist immer noch kein Unfall vorhanden!
Du solltest also erstmal in erfahrung bringen, was der Grund für die Lackierung war!

quote:
dass das Steuergerät bei 18.000km einmal ausgetauscht wurde
Wenn Reifen gewechselt werden, Scheibenwischer gewechselt werden, wird das auch nicht aufgeführt.

quote:
Nun war es so, dass mir der Wagen als deutsches Fahrzeug, Erstzulassung 2010
Das Fahrzeug war doch wohl in Deutschland zugelassen oder? Ein Reimport ist nichts schlechteres!
Wenn EZ10 angegeben wurde, dann ist das noch lange kein BJ, da bist du ehrlich gesagt selber schuld, wenn du nicht mal nach dem BJ gefaragt hast...



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119347 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Nun war es so, dass mir der Wagen als deutsches Fahrzeug, Erstzulassung 2010 und unfallfrei verkauft wurde.

Nein, verkauft wurde er ausweislich des Kaufvertragen als Re-Imort aus Dänemark und Modelljahr 2008.

Im übrigen ist der Re-Imort ein "deutsches Fahrzeug" da er in D gebaut wurde. Die Bezeichnung "deutsches Fahrzeug" wäre also durchaus korrekt.

Über die Erstzulassung macht der Kaufvertrag offenbar keine Aussage. Fraglich wäre daher, ob "Erstzulassung 2010" überhaupt irgendwie vertraglich vereinbart wurde und wie genau.



quote:
Über beides gibt es jedoch keinerlei Einträge im Checkheft.

Keine Ahnung wie es bei Porsche ist, aber im allgemeinen werden im Checkheft nur die vorgenommenen Wartungen eingetragen.



quote:
Im Kaufvertrag ist der Wagen als unfallfrei angegeben.

Das wäre natürlich ein Anfechtungsgrund, also könnte man einfach mal fachmännisch prüfen lassen, ob tatsächlich irgendwann man ein Unfall stattgefunden hat.



quote:
und der Meinung bin, Sie hätten mich darauf hinweisen müssen.

In der Regel muss man voll geschäftsfähige nicht darauf hinweisen zu lesen was man unterschreibt, zumindest sieht der Gesetzgeber dieses nicht vor.
Als Anfechtungsgrund also ungeeignet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trader0811
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich sollte vlt noch dazu sagen, dass im Gespräch zuvor abgeklärt wurde, dass der Wagen kein Import sei und dies erst im Kaufvertrag aufgeführt wurde. Zudem habe ich nach Schäden und Reparaturen in der Vergangeheit gefragt und mir wurde gesagt Ihnen sei nichts bekannt.

Ich bin mir schon dessen bewusst, dass ich fahrlässig gehandelt habe, bin mir aber auch sicher, dass der Verkäufer arglistig bestimmte Dinge verschwiegen hat, weil er davon ausgehen konnte, ich würde den Wagen nicht kaufen, hätte er sich gegenteilig verhalten und mir alle Informationen offen gelegt.

Ein Porschezentrum ist doch kein Hinterhofhändler. Ich bin einfach davon ausgegangen, es würde mit offenen Karten gespielt werden und es würde ein seriöser Verkauf stattfinden und kein Verschweigen von für den Kauf relevanten Informationen.

Im Kaufvertrag war bei entsprechenden Punkten auch ausschließlich die Erstzulassung aufgeführt. Von dem Baujahr erfährt man ausschließlich eingebettet in die Informationen über die Ausstattung.

Zudem steht im Kaufvertrag: 1 Vorbesitzer
Dieser ist deutsch.

Hat der Wagen, wenn er im Ausland war nicht mit einer gewissen Sicherheit mehrere Vorbesitzer?

-- Editiert trader0811 am 23.06.2013 20:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Ich sollte vlt noch dazu sagen, dass im Gespräch zuvor abgeklärt wurde, dass der Wagen kein Import sei und dies erst im Kaufvertrag aufgeführt wurde
Gibt es hierfür Zeugen? Was allerdings ist denn deiner Meinung nach schlimm an einem Reimport? Ein Reimport ist keineswegs schlechter!

quote:
Zudem habe ich nach Schäden und Reparaturen in der Vergangeheit gefragt und mir wurde gesagt Ihnen sei nichts bekannt.
Und genau so wird es auch gewesen sein, die werden das selber nicht gewusst haben und somit ist ihenn also auch nichts bekannt.

quote:
Ein Porschezentrum ist doch kein Hinterhofhändler. Ich bin einfach davon ausgegangen, es würde mit offenen Karten gespielt werden und es würde ein seriöser Verkauf stattfinden und kein Verschweigen von für den Kauf relevanten Informationen.
Wenn die was nicht gewusst haben, dann sind es nunmal keine verschwiegenen Infos...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
trader0811
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Laut Gutachten ist 80% des Wagens nachlackiert (die Hälfte davon stümperhaft), die Stoßstange ist nicht fachgerecht montiert und eine der Rückleuchten ist sogar lose. Wenn Porsche unmittelbar vor dem Verkauf eine Inspektion durchgeführt hat, wäre Ihnen davon nichts aufgefallen?
Dass der Re-Import keinen Mangel im herrkömmlichen Sinne darstellt weiß ich, jedoch mindert es den Wiederverkaufswert.

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-- Editiert trader0811 am 23.06.2013 20:29

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von trader0811 am 23.06.2013 20:29

jedoch mindert es den Wiederverkaufswert.

somit auch deinen Einkauf, denn das ist der Wiederverkauf deines Händlers.

quote:
von trader0811 am 23.06.2013 20:29

Laut Gutachten ist 80% des Wagens nachlackiert (die Hälfte davon stümperhaft), die Stoßstange ist nicht fachgerecht montiert und eine der Rückleuchten ist sogar lose.

Gesehen, für i.O. befunden und gekauft. Vertragsgem. Beschaffenheit

quote:
von trader0811 am 23.06.2013 20:29

Wenn Porsche unmittelbar vor dem Verkauf eine Inspektion durchgeführt hat, wäre Ihnen davon nichts aufgefallen?

Wäre mir neu, wenn bei Inspektionen Lackierung und Stoßstange überprüft werden. Wenn die Rückleuchte lose ist, hätte das auch dem K (dir) auffallen müssen

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119347 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Laut Gutachten ist 80% des Wagens nachlackiert (die Hälfte davon stümperhaft), die Stoßstange ist nicht fachgerecht montiert und eine der Rückleuchten ist sogar lose.

Wann genau wurde von wem diese Gutachten erstellt?



quote:
Wenn Porsche unmittelbar vor dem Verkauf eine Inspektion durchgeführt hat, wäre Ihnen davon nichts aufgefallen?

Das käme darauf an, wie umfangreich eine solche Inspektion ist.





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