Liebe Lesende....
Es geht um mein Auto, dass ich am 25.06.2019 gekauft habe, also vor knapp drei Monaten.
Es hatte eine Laufleistung von 96 200 km. Der Kaufpreis lag bei 8500 €.
Nun, nach diversen erfolglosen Nachbesserungen der Klimaanlage steht ein Rücktritt vom Vertrag im Raum.
Die aktuelle Laufleistung liegt bei knapp 99000 km. Es wurden von mir also knapp 3000 km gefahren.
Nun meine Frage:
WAS IST EIN REALISTISCHER UND FAIRER PREIS FÜR DIESE DAUER UND KILOMETERLEISTUNG?
Was sollte ich also von den 8500€ zurückerwarten können?
DANKE für eure Hilfe,
c.
Ich habe versucht, lediglich alle relevanten Fakten objektiv darzulegen.....innerhalb dieser 3 Monate habe ich mich natürlich immer wieder geärgert....Nachbesserungstermine und die dazugehörigen Organisationen waren neben dem Alltag schon recht nervig.
DAS zählt ja aber nicht hinein.
-- Editiert von cstarj am 20.09.2019 13:32
Rücktritt vom Kauf-zu welchem Preis?
20. September 2019
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Frage vom 20. September 2019 | 13:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf-zu welchem Preis?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 20. September 2019 | 13:52
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zu erwartende Laufleistung des Fahrzeugs (heute üblich): 200.000 km
km-Stand bei Kauf: 96.200 km
Verbleibende Restlaufleistung: 103.800 km
Gefahrene Strecke: 2.800 km (99.000 - 96.200)
=> 8.500 Euro x 2.800 / 103.800 = 230 Euro Nutzungsentschädigung
=> Auszahlung: 8.270 Euro
#2
Antwort vom 20. September 2019 | 14:26
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
ZitatNun, nach diversen erfolglosen Nachbesserungen der Klimaanlage steht ein Rücktritt vom Vertrag im Raum. :
Ich würde das etwas anders machen als du es vorhast.
Ich würde vom Käufer eine Ersatzlieferung verlangen. Sollte er darauf nicht eingehen würde ich ihm vorschlagen, dass er den Wagen zu dem Preis zurücknimmt, den der Käufer auch bezahlt hat. Die diversen Nachbesserungsversuche haben ja schliesslich auch Zeit und Nerven gekostet. Ich würde also nicht von selbst einfach einen Rücktritt erklären. Das verursacht nur unnötige Kosten für den Käufer.
Je besser man die eigene Position stärkt, umso bessere Karten hat man bei Verhandlungen wegen der Kosten für die gefahrenen Kilometer und dem zusätzlichen Halter.
-- Editiert von -Laie- am 20.09.2019 14:27
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#3
Antwort vom 21. September 2019 | 06:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erst einmal für die Antworten!
Eine "Ersatzlieferung"?
Was soll das in diesem Fall sein? Es ist ein Gebrauchtwagenhändler.
C.
#4
Antwort vom 23. September 2019 | 11:36
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Ein gleichwertiger Gebrauchtwagen. Das wird dem Händler natürlich sehr schwer fallen und daher sollte von diesem der Vorschlag mit der Rückabwicklung kommen. Dann hast du eine deutlich bessere Verhandlungsposition, denn du möchtest den Wagen ja gar nicht zurückgeben. Der Händler soll sich dann etwas einfallen lassen, wie man sich einigen kann.ZitatWas soll das in diesem Fall sein? :
-- Editiert von -Laie- am 23.09.2019 11:37
#5
Antwort vom 23. September 2019 | 11:49
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Scheitert imho daran, dass es sich um eine Stück- und keine Gattungsschuld handelt.ZitatEin gleichwertiger Gebrauchtwagen. :
#6
Antwort vom 23. September 2019 | 14:09
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Macht nix, es geht nur darum sich selbst in eine gute Verhandlungsposition zu bringen.
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