Rücktritt vom Kaufvertrag E-Roller

23. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jarney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag E-Roller

Hallo Community,

Folgener Sachverhalt:
Auf Grund zu hoher kosten, habe ich vor ca. 3 1/2 Monaten mein Auto verkauft und mir einen E-Roller angeschaft.
Kostenpunkt 900€ eigentlich 1099€, (ja ich weiß 900€ für einen neuen E-Roller ist sehr wenig und eine Chinaproduktion, aber Probefahrt war gut, Optik passte und laut Verkäufer der den Roller selbst seit einiger Zeit nutzt, funktioniert der Roller ohne Probleme).

Nur leider ging es recht schnell mit den Problemen los!!
Hintere Schwinge hatte starken Rostbefall (beim Kauf leider nicht gesehen).
Angebot des Verkäufers: Ausstausch oder Nachbesserung.
Ich habe mich für die Nachbesserung entschieden da der Roller nicht mehr in der Farbe schwarz verfügbar war.

Doch damit war nicht Schluss.
Bremsprobleme, Reichweite nur noch ca. 30km und keine 65-70km wie vom Verkäufer angegeben.

Also das Ding wieder weg gebracht.
Bremsen wurden laut Verkäufer entlüftet und die Akkusgeprüft angeblich alles wieder in Ordnung, dies war nur leider nicht so.

Um mich selbst abzusichern, habe ich mir die Mühe gemacht und den Roller selbst zerlegt um die Akkus mit meinem Tester zu Prüfen und was ich dann vorgefunden hab, hat mich fast um gehauen.
Von 3 sichbaren Akkus war an einem, der schwerer auzubauen war, deutliche Korrosionsspuren am Akku zu erkennen und der Rahmen auf dem die Sitzschalle befestigt ist war vollständig am Rosten Lack gleich 0.

Dies hätte der Verkäufer ja sehen müssen und mich drauf hinweisen bzw. reparieren müssen oder nicht.
Zu allem Überfluss musste ich noch etliche Schrauben (Vorderrad, Hinterrad, Bremse usw.) nachziehen, auch dies hätte meiner Meinung nach der Verkäufer im Zuge der Reparatur prüfen müssen.

Wärend ich nun wieder mit dem Verkäufer gesprochen habe hat er zugegeben das er nur 3 von 4 Akkus getestet hat, ich behaupte er hat wie ich nur 2 getestet um sich Arbeitszeit zu ersparen.

Nun hat er den Roller wieder, kann aber erst im neuen Jahr Lackieren und so kommt das eine zum andere.

Ich habe jetzt nur ehrlich gesagt keine Lust mehr auf den ganzen Ärger, es kostet mich Zeit und Nerven die ich nicht habe und das bei einem neuen Roller.

Bei der Aussage Rücktritt ging er sofort auf 180 und unterstellte mir irgendwelche Schäden am Roller verursacht zu haben und weiß nicht was noch alles.
Nun will er einen Vergleich aufstellen um die Kosten zu senken, sprich er will mir den vollen Preis nicht erstatten.
Da es sich auf Grund der Roststellen und anderer mängel meiner Meinung nach aber nicht um ein neues Fahrzeug handelt seh ich das nicht ein, zumal ich durch die ständigen reparaturen auch zusätzliche Kosten hatte.

Was also tun ???

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Jarney


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Verkäufer: gewerblich oder privat?
Mängel/Schäden: durch Fotos dokumentiert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jarney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Kauf beim Händler.
Verschwiegener Rostbefall fotografiert, Ausbesserung bzw. Nachlackierung der Schwinge schriftlich

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Dann würde ich dem Händler eine Auflistung der Mängel inkl. Kopien vorhandener Fotos senden, mit Aufforderungen zur Behebung bis zum DD.MM.YYYY (Fristsetzung nach Datum, 14 Tage, Feiertage berücksichtigen), das ganze mit gerichtsfestem Zustellanchweis (z.B. Einschreiben).

Dann würde ich nach überschtreiten der Frist den Rücktritt erklären, ebenfalls mit gerichtsfestem Zustellanchweis.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 23.12.2014 20:31

1x Hilfreiche Antwort

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