Rücktritt vom Kaufvertrag binnen 2 Wochen?

10. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Oliver N
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag binnen 2 Wochen?

Hallo,
ich hab am vergangenen Donnerstag einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft,den ich nächste Woche erhalten soll.
Ist es möglich,vom Kaufvertag zurückzutreten?
Ich war nämlich der Meinung,das man 2 Wochen Kündigungsrecht hat.
Für eine rasche Beantwortung bin ich sehr dankbar.

M.f.G.
Oliver

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo

Wenn Du einen Kaufvertrag unterschrieben hast und dort sowie ( meist auf der Rückseite des Vertrages ) in den allgemeinen Verkaufs.- und Lieferbedingungen ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde, kannst nicht vom Vertrag zurücktreten bzw. nur gegen Zahlung von Schadensersatz.

Richtig ist, dass bei einem Kauf eines Neufahrzeuges der Käufer binnen 2 Wochen ab Bestellung ( das ist das, was Du unterschreibst und fälschlicherweise als Kaufvertrag bezeichnet wird ) ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, solange der Verkäufer die Bestellung nicht bestätigt hat.

Der Sinn liegt darin, dass bei der BEstellung eines Neufahrzeuges der Verkäufer erst nachprüfen muß, ob der binnen der vereinbarten Lieferzeit das bestellte FAhrzeug auch vom Hersteller erhält. D.h. auch der Verkäufer kann bei einem Neuwagenkauf innerhalb der 2 Wochen zurücktreten.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf hingegen steht das Fahrzeug ja bereit und der Händler ist froh, aufvertrag zu kennen ) aus meiner Erfahrung eine vereinbarte "Überlegungsfrist" für unwahrscheinlich.

MfG

Birgit Raupers
.-Rechtsanwätin -

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