Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn Händler mit Papieren im Verzug?

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Helmut Z.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn Händler mit Papieren im Verzug?

Hallo!
Habe mir letzte Woche Mittwoch bei einem Autohändler einen knapp 3 Jahre alten Gebrauchtwagen bestellt. Entgegen der telefonischen Ankündigung, dass nämlich sämtl. Papiere des Fahrzeugs zu Verfügung stehen und ich den Wagen theoretisch mitnehmen könnte, mussten die Papiere von der Zentrale angefordert werden. Das heißt, per Post mussten Fz.Brief etc. versendet werden. Ich habe mich dann doch entschieden, dass Auto zu kaufen. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass der "Brief" am Freitag beim örtlichen Händler vorliegen würde und der Wagen am Montag zur Zulassung käme und Dienstag, also heute, fertig wäre. Schriftlich wurde noch vereinbart, dass ich den vollen Kaufpreis auf das Konto des Händlers überweise, was natürlich auch geschehen ist.
Heute wollte ich einen Abholtermin vereinbaren. Der Händler machte aber nur auf Verblüfft und ich wurde damit abgespeist, dass die Papiere noch garnicht da wären und ich nicht so´ne Hektik verbereiten solle. Nach dem ich den Händler auf die mündliche Verabredung hinwies, wurde ich "freundlich" auf die "Regellaufzeit" von ein bis eineinhalb Wochen hingewiesen. Der Brief sei angeblich per Post(?) unterwegs und er wisse auch nicht wo die Sachen seien. Und schließlich wäre ich nicht der einzige Kunde, der auf seine Papiere warten müsste...

Meine Frage zielt daraufhin ab, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich wäre inkl. der Rücklastschrift des bereits entrichteten Kaufpreises?
Da ich natürlich das Auto eigentlich haben will, möchte ich dem Händler noch eine gewisse Frist setzen, bevor ich die andere Variante durchsetze...

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

eine Rücktrittsmöglichkeit besteht hier m.E. (noch) nicht, da mit dem heutigen Tage erst 4 Werktage vergangen sind. Es ist durchaus üblich das Postsendungen erst 2-3 Tage nach dem Versenden ankommen, spielt hier aber eigentlich keine Rolle.

Ärgerlich ist eine Verzögerung allemal, kann aber passieren. Sollte nächste Woche immer noch kein Abholtermin vereinbart werden können, würde ich schriftlich mit Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrags und Lieferung bestehen.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helmut Z.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal Danke für die Info!:)
Wie ich ja schon sagte, möchte ich den Wagen ja grundsätzlich haben, lasse mich aber mit "billigen" Ausreden nicht abspeisen und möchte ein entsprechendes "Druckmittel" in der Hand haben...

Es ist nicht nur ärgerlich sondern diese mündl. Vereinbarung kostet mich bares Geld, da ich nun auf einen (teuren) Mietwagen zurückgreifen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Was wurde denn in der Bestellung als Liefertermin vereinbart? Verbindlich oder unverbindlich?

-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RechtsanwaltD.Kuhlmann
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)



Ich brauche mehr Informationen

Viele Grüße

Daniel Kuhlmann
Rechtsanwalt

Jur.st.D.Kuhlmann@web.de

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Helmut Z.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anliegen hat sich erledigt, der entsprechende Händler hat auf meinen "bösen" Brief reagiert und mir umgehend ein kostenloses Ersatzfahrzeug zu Verfügung gestellt...Was so ein bischen Druck ausmachen kann...:)

Für die Nachfragen und für ähnliche Fälle:
der Liefertermin war eine rein mündliche Aussage, sie war also auf dem Kaufvertrag nicht vermerkt gewesen.
Ich bin oder war der Meinung, dass solche eine Aussage eine sog. verbindliche, mündl. Nebenabsprache wäre, die den Rechtscharakter einer schriftlichen Vereinbarung hätte und der Verkäufer daran gebunden wäre...

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