Moin Moin,
ich bräuchte mal eine kurze Einschätzung von euch.
ich habe im Oktober 2017 ein gebrauchtes Auto vom Händler gekauft.
Ich habe damals den Zulassungsservice vom Händler in Anspruch genommen, kostete 80€ extra.
Diese Leistung ist leider nirgends im Kaufvertrag vermerkt, ich habe nur vom Händler unterschriebene Kopien von meinem Personalausweis und EC-Karte (wird von der Zulassungsstelle beides benötigt).
Zulassung hatte geklappt und mit dem Auto war ich soweit zufrieden.
Heute bekam ich jedoch ein Schreiben von der Zulassungsstelle und zwar gleich mit der !Ankündigung der Zwangsvollstreckung! wegen 34€ nicht bezahlter Zulassungsgebühren.
Ich vermute, dass bei der Zulassung eine nicht gedeckte EC-Karte benutzt wurde.
Wie sieht es rechtlich aus? Meint ihr ich könnte aus diesem Umstand vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nach und nach haben sich mehr und mehr Mängel aufgetan, sodass dieses Auto bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, unter anderem wurde das Auto mit Reifen aus dem Jahr 2004 ausgeliefert, dies habe ich aus Naivität erst nach einem Jahr bei der ersten Inspektion festgestellt.
Vielen Dank euch!
-- Editiert von fb535508-33 am 08.01.2020 22:10
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht erbrachter Nebenleistung?
8. Januar 2020
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Frage vom 8. Januar 2020 | 22:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht erbrachter Nebenleistung?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2020 | 22:37
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Die Chance dafür dürften unter 0,001% liegen!!!Zitat:Meint ihr ich könnte aus diesem Umstand vom Kaufvertrag zurücktreten?
Du hast für den Service nie etwas gezahlt, kannst du das gegenteil beweisen?Zitat:Ich habe damals den Zulassungsservice vom Händler in Anspruch genommen, kostete 80€ extra.
Du hast Anspruch auf die 34Euro vom Händler, aber den Anspruch müsstest du erstmal beweisen.Zitat:Wie sieht es rechtlich aus?
bei dem Betrag würde ich mir schon überlegen, ob ich den erstmal zahle und dann den VK mal darauf anspreche. Veilleicht gibts den ja problemlos zurück, wenn nicht, würde ich mir doch sehr überlegen ob ich da tätig werde.
Zum einen wird das Fahrzeug selber wohl auch nicht mehr das jüngste gewesen sein, zum Anderen, hast du doch kein Fahrzeug mit Neureifen gekauft oder?Zitat:unter anderem wurde das Auto mit Reifen aus dem Jahr 2004 ausgeliefert,
#2
Antwort vom 8. Januar 2020 | 23:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Die Chance dafür dürften unter 0,001% liegen!!!
Hatte ich mir auch eher gedacht. Vielen Dank für deine Einschätzung!
Zitat:Du hast Anspruch auf die 34Euro vom Händler, aber den Anspruch müsstest du erstmal beweisen.
bei dem Betrag würde ich mir schon überlegen, ob ich den erstmal zahle und dann den VK mal darauf anspreche. Veilleicht gibts den ja problemlos zurück, wenn nicht, würde ich mir doch sehr überlegen ob ich da tätig werde.
Dann werde ich wohl auf den 34€ sitzen bleiben.
Zitat:Zum einen wird das Fahrzeug selber wohl auch nicht mehr das jüngste gewesen sein, zum Anderen, hast du doch kein Fahrzeug mit Neureifen gekauft oder?
Stimmt, neue Reifen waren nicht meine Erwartung, aber 13 Jahre alte Reifen können im Straßenverkehr auch gefährlich werden.
-- Editiert von Gaedding am 08.01.2020 23:04
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#3
Antwort vom 9. Januar 2020 | 10:09
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatStimmt, neue Reifen waren nicht meine Erwartung, aber 13 Jahre alte Reifen können im Straßenverkehr auch gefährlich werden. :
Wenn diese offensichtliche Mängelerscheinungen haben (also Risse, Sprödigkeit etc.), ja. Das reine Alter ist bei PKW kein durch ein Gesetz geregeltes Kriterium. Liegt einem also etwas besonderes an neuen Reifen, sollte man da explizit drauf achten.
#4
Antwort vom 14. Januar 2020 | 13:54
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Was mich an der ganzen Sache irritiert ist, dass die Zulassungsstelle mehr als 2 Jahre brauchte um zu bemerken, dass die Zulassung angeblich nicht bezahlt wurde....
Was mich noch mehr irritiert ist, dass dort dann auch noch offensichtlich Kartenzahlung per ELV angeboten wird.
Von den hiesigen Zulassungsstellen (Ruhrpott) kenne ich es nur so, dass entweder nur Cash gezahlt werden kann, oder falls Kartenzahlung am Automaten angeboten wird, diese per PIN ist.
-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2020 13:56
#5
Antwort vom 21. Januar 2020 | 11:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatMeint ihr ich könnte aus diesem Umstand vom Kaufvertrag zurücktreten? :
So ohne weiteres nicht. Wenn es sich um einen Mangel bzw. eine nicht eingehaltene Zusicherung handelt, muß man Behebung/Erfüllung erst mal fristsetzend fordern. Erst nach fruchtlosem Fristablauf kann man darüber nachdenken, ob hier ein Rücktritt überhaupt durchsetzbar ist.
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