Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag vor Auslieferung möglich? Arglistige Täuschung?

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.06.2020 23:45:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag vor Auslieferung möglich? Arglistige Täuschung?

Hallo liebes Forum,

habe eine Frage zum Kaufvertragsrecht. Mein Fall ist folgender:

Wir (Privatperson) haben heute einen gebrauchten Pkw bei einen Audi Händler besichtigt und Probe gefahren. Der Pkw mit EZ 12/2016 und erst 5000 km machte einen fast neuwertigen Eindruck, frei von Mängeln und Unfallschäden. So stellten wir uns das vor. Da der Wagen unseren Vorstellungen entsprach, unterzeichneten wir eine "Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges", indem das Fahrzeug frei von Mängeln und Unfallschäden beschrieben wird. Da der Wagen eine EZ von 12/2016 hat und der Händler den Wagen mind. ein 1/2 Jahr halten muss, bevor der Neuwagen als Gebrauchter veräußert werden darf, wird der Pkw aktuell als Mietfahrzeug/Werkstattwagen genutzt. Somit wurde der Liefertermin auf 06/2017 festgelegt. Soweit, so gut.

Zu der Probefahrt hatten wir einen Pkw-Mietvertrag geschlossen, von dem wir natürlich einen Durchschlag erhalten hatten. Nach Hause zurückgekehrt ist uns aufgefallen, das nun in dem Pkw-Mietvertrag Fahrzeugschäden aufgeführt sind:
1) Macke Tür hinten rechts, 2) Leichter Unfallschaden hinten rechts !
Eventuell wurden diese schon ausgebessert, da uns direkt nichts aufgefallen ist. Da wir nicht vor hatten einen Unfallwagen zu kaufen, stellen sich folgende Fragen:

- Kann der Wagen überhaupt noch als "Unfallfrei" gelten?
- Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag noch möglich?
- Hat uns der Verkäufer arglistig getäuscht indem er Mängel am Fahrzeug absichtlich verschwiegen hat?

Vielen Dank für erste Infos!

-- Editier von Zentis am 20.05.2017 04:17

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Zentis):
- Kann der Wagen überhaupt noch als "Unfallfrei" gelten?

Nö, der Verkäufer hat ja selbst bestätigt, das ein Unfall vorliegt



Zitat (von Zentis):
- Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag noch möglich?

Rücktritt oder Mindrung, je nachdem was man möchte. Wenn der Unfallschaden nur eine kleine Bagtelle ist, kann man ja überlegen.



Zitat (von Zentis):
- Hat uns der Verkäufer arglistig getäuscht indem er Mängel am Fahrzeug absichtlich verschwiegen hat?

Das müsste man nachweisen. Der Verkäufer kann auch falsche Daten in der Datenbank gehabt haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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