Rücktritt von Autokauf?

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jacky0589
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt von Autokauf?

Hallo ihr lieben,
Ich weiß mittlerweile echt nicht mehr weiter, vielleicht hat ja jemand von euch einen Rat für mich.

Also ich habe mir im Oktober 2019 einen Opel Insignia gekauft ( Probefahrt war alles ok). Am 04.11.2019 konnte ich ihn dann vom Autohaus abholen, nachdem sie noch neue Bremsen+Scheiben und Zahnriehmwechel + Insektion gemacht hatten. Erster Schock es gab keinen 2. Schlüssel, dass wurde uns vor kauf nicht mitgeteilt.

Am 05.11.2019 sind mir schon die erste Mängel aufgefallen, Beifahrerseite Fenster (Fehlermeldung im Boadcomputer), Heckscheibenheizung ohne Funktion, Sitzheizung beidseitig defekt, Spannrolle vom Keilrippenriehm quietscht.
In der Verkaufsanzeige stand, dass das Auto Bluetooth, Freisprechen, Touchscreen, Reifendruckkontrolle hat. Nun stellte sich raus, dass das Auto diese Ausstattung garnicht hat.
Am 03.12.2019 hatte ich dann den ersten Werkstatttermin zur Reperatur. Am 10.12.2019 konnte ich ihn wieder abholen.

Am 10.12.2019 bin ich dann Abends auf Arbeit mit dem Fahrzeug gefahren, es Regnete und war kalt. Plötzlich blendete der Gegenverkehr ständig auf ( ich hab mich schon gewundert, da ich kein Fernlicht an hatte). Also musste ja das Abblendlich verstellt sein. Kurz darauf folgte plötzlich ein lautes Warnzeichen von meinem Bordcomputer ESP/ABS prüfen.
Dann bin ich am 13.12.2019 in eine bei mir in der Nähe liegende Werkstatt gefahren ( also nicht wo ich das Auto gekauft habe). Dort habe ich den Fehlerspeicher auslesen lassen.
Dann der Schock wieder 4 Fehler im Speicher. 1.ABS Sensor / Radlager vorn rechts defekt 2. Beifahrerfenstermotor defekt 3. Fahrgeschwindigkeitssignal / Leuchtweitenregulierung 4. Battarie Funkfernbedinung . Fehler Nummer 4 wurde von mit selber behoben mit einer neuen Battarie.
Am 17.12.2019 wieder im Autohaus angerufen, dort wurde ich vertröstet auf nächstes Jahr, da angeblich keine Mechaniker da sind.
Anfang des Jahres angerufen, wieder kein Termin bekommen, da angeblich die Werkstatt ausgebucht ist.

Am 09.01.2020 kamen die nächsten Mängel dazu, Hupe defekt, Radio ausgefallen, Klimaautomatik macht was sie will ( verstellt die Temperatur von allein). Darauf hin hab ich wieder angerufen, wann ich einen Termin bekomme. Da wurde ich wieder nur vertröstet, dass sie sich melden sowie ein Platz frei wäre.

Und am 24.01.2020 wieder ein neues Mangel, sowie das Auto Betriebstemperatur hat schüttelt sich der ganze Motor.

Ich bin echt am verzweifeln mit dem Auto und habe auch echt keine Lust mehr das Auto weiter zu behalten.

Kann ich nach den ganzen aufgetretenen Mängeln vom kauf zurück treten?

Weil ich hab mittlerweile das Gefühl, dass ich echt an ein Montagsauto geraten bin, da ja jede Woche neue Mängel dazu kommen.

Ich wäre echt froh über eine Antwort, danke schon mal im voraus.


-- Editiert von Jacky0589 am 26.01.2020 18:13

-- Editiert von Jacky0589 am 26.01.2020 18:15

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Na dann mal dem Händler schriftlich die Mängel mitteilen und eine Frist zur Behebung setzen (14 Tage). Gleich ankündigen, bei Verstreichen der Frist den Rücktritt zu erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jacky0589
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo danke erstmal für die Antwort. Die Mängel habe ich bereits alle schriftlich angemahnt. Und jetzt haben sie mich auf nächste Woche Freitag verschoben, das sie da angeblich nochmal reparieren wollen. Das ist ja gut und schön, aber was kommen dann wieder für neue Mängel nach der Reperatur zu? Am liebsten würde ich das Auto echt nur noch am Freitag da hinstellen und entweder das Geld bzw. ein gleichwertiges Fahrzeug mitnehmen. Aber ich weiß echt nicht ob die sich darauf einlassen. Und wenn ich ein Rücktritt beantrage, muss ich das auch schriftlich machen? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jacky0589):
Und wenn ich ein Rücktritt beantrage,

Den beantragt man nicht, den erklärt man.


Zitat (von Jacky0589):
Und jetzt haben sie mich auf nächste Woche Freitag verschoben,

Ja, das ist das Problem wenn man das nicht richtig macht.



Zitat (von fm89):
Na dann mal dem Händler schriftlich die Mängel mitteilen und eine Frist zur Behebung setzen (14 Tage).

Und zwar eine Frist nach Datum. Das ganze dann mit Einschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jacky0589
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok danke, dann werde ich morgen gleich mal einen Brief mit allen Mängeln aufsetzen und per Einschreiben an das Autohaus senden.
Und gleich direkt das Datum mit reinschreiben, bis wann sie Zeit haben.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Nur um das für das Gerechtigkeitsgefühl noch klarzustellen:

Noch weiter eine Frist und nach Datum zu setzen usw mag für jeden, der auf Nummer sicher gehen will, angebracht sein. Notwendig ist das aber wohl nicht weiter. Die Mängel sind dem Verkäufer alle genannt worden; man hat ihm Gelegenheit gegeben und darum gebeten, das zu beseitigen. Jetzt hat sich seit Ewigkeiten praktisch nichts getan. Theoretisch ist man natürlich schon zum Rücktritt berechtigt. Das Recht schützt selbstverständlich nicht den Verkäufer, der den unbedarften Verbraucher mehr und mehr hinhält, indem es dieses Hinhalten einfach ignoriert und stumpf eine Nachfrist verlangt, als würde es sich um den ersten Mangel handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Notwendig ist das aber wohl nicht weiter.
Und wenn das Autohaus sagt, es hat nie eine Mangelmeldung gegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Guten Abend

Na, das Thema hab ich gar nicht angesprochen. Wozu auch: Haben andere schon gemacht und jeder, der sich durchsetzen will, muss selbstverständlich immer sich darüber im Klaren sein, ob seine Tatsachen, die er geltend machen möchte, auch nachweisbar sind. Abgesehen davon, dass es hier nicht mal danach aussieht, als wäre es ausgeschlossen, werden den Händler ja spätestens die Rücktrittserklärung und ggf die Zahlungsaufforderung den Ernst der Lage vor Augen führen. Bevor man dann wirklich gerichtliche Schritte geht, wird wieder noch einige Zeit ins Land gehen.

Diesen Absatz sollte ich mir mal irgendwo speichern, weil ich den so oder ähnlich wohl immer wieder brauche :D Die Rechtsdurchsetzung ist ein Thema für sich und man sollte mein Zugeständnis vielleicht wohlwollend aufnehmen, wenn ich inzwischen immer gleich auch ergänze - obwohl es eine Selbstverständlichkeit ist -, dass es für den einen oder anderen sicherlich angebracht sein kann, auf Nummer sicher zu gehen und dem Händler zu diesem Zweck zum zehnten Mal zu schreiben.

Es wird von einigen stets als Lücke empfunden, wenn man etwas zur reinen Rechtslage ergänzt; sie wollen unbedingt - nochmal - betonen, dass der Gegner ja einen Prozessbetrug begehen könnte - obwohl schon andere auf diese Schwierigkeiten hingewiesen haben!

Warum empfindet es in einem Rechtsforum aber kaum einer als Lücke, wenn neben der Betonung der Rechtsdurchsetzung nichts zur reinen Rechtslage gesagt wird? Ich bin es leid, zu lesen, wenn wieder jemand schreibt "Armes Deutschland" oder "blödes Rechtssystem", nur weil ihm niemand sagt, dass er wohl Recht hat, dass man das aber auch beweisen können muss.

Das soll keine Kritik daran sein, dass nicht jeder ständig noch was zur Rechtslage schreibt. Es wundert mich lediglich, warum es so oft so kritisch beäugt wird, wenn ich ergänzend etwas zu dieser schreibe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jacky0589
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@ lesen-denken-handeln beweisen kann ich das anhand der ersten Mängelbeseitigung im Dezember 2019 und Fehlermeldungen/Mangelmeldung via WhatsApp.

Und ich bin mittlerweile der Meinung, das wenn vom November 2019 bis heute schon 21 Mängel ( inklusive der Verkaufanzeige, wo Versprechungen von bluetooth usw. gemacht worden) hat es absolut keinen Sinn da überhaupt noch nachzubessern.

Ich werde heute erstmal noch einmal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und ihn klar machen, das es keinen Sinn hat ( da es für beide Seiten ja nur unnütz teuer wird) vllt findet man ja eine Einigung.

Da ich ja auch nicht abgeneigt bin eventuell noch 2500€ drauf zu legen und mir ein neues Model von dem Autohaus mitzunehmen.
Ich möchte doch einfach nur nicht jeden Monat in die Werkstatt fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jacky0589
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich wollte euch nur mal einen neuen stand mitteilen.

Ich habe heute eine einvernehmliche Lösung mit dem Autohaus gefunden.
Sie nehmen das Auto ohne Probleme zurück und dafür bekomme ich ein neueres und besseres Modell. Ich muss zwar ein paar Euro oben drauf zahlen, aber ist ja auch klar da das Auto jünger und eine bessere Ausstattung hat.

Danke für eure ausführlichen Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Wenn solche Probleme doch immer von Freitag bis Montag so cool gelöst werden könnten... :cheers:

Das hättest du evtl. schon nach dem 5.. Mangel haben können...vllt. sogar noch vor Weihnachten...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es gibt also doch noch seriöse Gebrauchtwagenhändler ...

Glückwunsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jacky0589
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja bin echt froh, das dass alles so reibungslos geklappt hat. Und ja vllt hätte ich das alles schon vor Weihnachten klären können. Aber nun hab ich Gott sei dank eine Sorge weniger, da das neue Auto echt alles super funktioniert.

Danke nochmal für die schnellen Antworten

0x Hilfreiche Antwort

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