Rücktritt von Kaufvertrag (Gebrauchtwagen): Rechte und Fristen

17. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
brooklands
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Rücktritt von Kaufvertrag (Gebrauchtwagen): Rechte und Fristen

Hallo zusammen,

ich versuche zunächst mal kurz die Situation zu schildern:
Anfang Juni 2015 kaufte ich als Privatmann einen gebrauchten Mini Cooper S (Bj. 2007, Laufleistung 70.800 km, 9200 €) bei einem freien Autohändler mit eigener Meisterwerkstatt. Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr eingeschränkt. Bei den sonstigen Vereinbarungen wurde handschriftlich "Ein Jahr Garantie auf Motor und Getriebe" zugesichert. Das Fahrzeug wurde am 08.06. an mich ausgeliefert. Am 10.06. habe ich es auf mich zugelassen, erste ernsthafte Benutzung am 17.06. (vorher nur kurze, zweite Probefahrt). Nun zur Mängelchronologie:

17.06.15: Nach etwa 30 Kilometer Fahrt kam plötzlich eine Meldung, dass der Motor zu heiß sei und ich stehen bleiben muss. Also nachgeschaut und festgestellt, dass kein Kühlwasser mehr vorhanden ist. Fzg. vom Händler in dessen Werkstatt abschleppen lassen und 4 Tage dort geblieben. Es war ein Kühlwasserschlauch abgerutscht, der kurz vor Übergabe vom Händler selbst ausgetauscht worden war. Nach erneutem Befestigen hat man erstmal ausgiebige Probefahrten vorgenommen (ca. 250 km) und mir dann mitgeteilt, dass keine Folgeschäden entstanden seien.

29.06.15: Massiver Ölverlust vom Motor, zudem festgestellt, dass die Start-Stop-Automatik nicht funktioniert. Mangel wurde zwar direkt gemeldet, aber Fahrzeug erst am 02.07. vom Händler abgeholt. Reparatur dauerte bis zum 09.07.. Angeblich wurde die Ölwannendichtung getauscht. Start-Stop funktioniert aber immer noch nicht (solle ich mich selbst drum kümmern und Ihnen eine Rechnung schicken).

16.07.15: Erneut massiver Ölverlust. Abholung des Fahrzeugs erfolgt wieder erst einige Tage später, Rückgabe am 24.07.. Dieses Mal wurden angebliche diverse Dichtungen und Simmerringe getauscht. Außerdem wurde das Fahrzeug vom Händler selbst in eine BMW-Werkstatt gebracht, wo die Batterie getauscht wurde, um das Start-Stop-System wieder in Betrieb zu nehmen (erfolgreich). Wieder wurden recht ausführliche Probefahrten unternommen (150 km).

13.08.15: Während Beschleunigungsvorgang plötzlich Leistungsverlust und Zischgeräusch aus dem Motorraum. Mein Verdacht: defekter Turbolader. Fahrzeug 2 km später zu Hause abgestellt. Aktueller km-Stand: 71700 km (also 900 km seit Übergabe, davon 400 km bei Probe- und Überführungsfahrten).

Über den letzten Schaden habe ich den Verkäufer am 14.08. morgens telefonisch in Kenntnis gesetzt und angedeutet, dass ich das Fahrzeug gerne zurückgeben möchte. Der Verkäufer meinte, er hätte jetzt auch keine Lust mehr und er wollte mir mittags eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen geben. Abends habe ich dann selbst nochmal angerufen und hatte dann direkt den Chef dran. Der sagte mir dann, dass er noch einmal reparieren wolle. Das habe ich abgelehnt und um Rückabwicklung des Vertrags gebeten. Er reagierte dann ziemlich beleidigt und sagte, dass er erst ausrechnen muss, was er an Wertminderung einbehalten kann. Neben den gefahrenen Kilometern möchte er auch eine Wertminderung geltend machen, weil das Fahrzeug jetzt nicht mehr 2., sondern nun 3. Hand sei. Außerdem möchte er nicht, die von mir geleisteten Investitionen ersetzen. Das waren: 1. Abdeckung am Stoßfänger ersetzt (fehlte), 2. Antenne erneuert (Original war kaputt) und 3. Klimaanlage mit Ozon gereinigt (muffiger Geruch, sollte eigentlich vor Übergabe vom Verkäufer gemacht werden). In Summe waren das 100€. Er wollte mir heute (17.08.) eine Rückmeldung geben, was er mir für den "Rückkauf" bietet. Nach mehreren Anrufen meinerseits und persönlichem Besuch vor Ort (60 km entfernt) erfahre ich vom Verkäufer, dass er nun doch wieder lieber reparieren möchte. Als ich mit Anwalt, Schadensersatz und Mietwagenkosten drohe, meint er, dass er nochmal mit dem Chef redet, aber da ich jetzt so unfreundlich sei, würde er sich mindestens 2 Wochen Zeit lassen bis das erledigt sei. Und den Mietwagen müsse ich selber zahlen (Garantie vom Vertrag wollte er nicht gelten lassen).

Nun endlich meine Fragen:
1. Habe ich überhaupt ein Recht auf Rücktritt? Die Mängel haben sich zumindest teilweise ja prinzipiell unterschieden. Allerdings war das Fahrzeug jedes Mal nicht für mich nutzbar. Von den 2 Monaten in meinem Besitz hat das Fahrzeug nun fast 4 Wochen wegen der Mängel gestanden. Ein Ersatzfahrzeug oder anderweitigen Schadenersatz habe ich nie erhalten. Mittlerweile fehlt es mir aber vor allem an Vertrauen in das Fahrzeug (immerhin 4 "Liegenbleiber" auf 900 km bzw. in 6 Wochen Netto-Fahrzeit) und in die Werkstatt (mehrfache Reparaturversuche, Ungereimtheiten bei der vor Übergabe durchgeführten Inspektion, mangelndes Verständnis für Problembeschreibungen).
2. Welche Fristen stehen dem Händler zur Behebung der einzelnen Sachmängel zu, d.h. wie lange kann er mir mein Fahrzeug vorenthalten?
3. Welche Fristen gelten bei Rücktritt vom Kaufvertrag für mich und den Händler?
4. Welche Kosten kann der Händler geltend machen? Ich habe ihm 9265€ angeboten (Kaufpreis plus 100€ Investitionen abzüglich 35 € für die gefahrenen 500 km).
5. Inwieweit kann ich die "Garantie" für mich nutzen? Leitet sich daraus das Recht auf ein Ersatzfahrzeug ab? Kann ich einen Nutzungsausfall während der diversen Werkstattaufenthalte und Wartezeiten geltend machen?

Schonmal danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. Noch mehr würde ich mich über ein paar Tipps freuen :-).

JR (aka brooklands)

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ein Ersatzfahrzeug oder anderweitigen Schadenersatz habe ich nie erhalten.


Hast du das denn auch (beweisbar) gefordert?

Zitat:
Mittlerweile fehlt es mir aber vor allem an Vertrauen in das Fahrzeug


Verständlich, aber selbst bei fabrikneuen Autos ist die Schwelle für sogen. "Montagsautos" höher.

Zitat:
Welche Fristen stehen dem Händler zur Behebung der einzelnen Sachmängel zu


Angemessene. In der Regel also wie immer 14 Tage.

Zitat:
Welche Fristen gelten bei Rücktritt vom Kaufvertrag für mich und den Händler?


Fristen für was? Rückzahlung des Geldes? S.o.

Zitat:
Welche Kosten kann der Händler geltend machen? Ich habe ihm 9265€ angeboten (Kaufpreis plus 100€ Investitionen abzüglich 35 € für die gefahrenen 500 km).


Nutzungsvorteil für mangelfreie Nutzung beim Kfz in der Regel 0,3% vom Kaufpreis je 1000 km. Bei dir also anderthalb Tausendstel vom Kaufpreis = ca. 13 EUR.

Zitat:
Inwieweit kann ich die "Garantie" für mich nutzen? Leitet sich daraus das Recht auf ein Ersatzfahrzeug ab?


Garantie ist freiwillige Leistung und bemißt sich nur nach den Garantiebedingungen.
Für Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
brooklands
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Ein Ersatzfahrzeug oder anderweitigen Schadenersatz habe ich nie erhalten.

Hast du das denn auch (beweisbar) gefordert?


Nein, es ging mir eher darum, ob ich überhaupt das Recht habe ein Ersatzfahrzeug oder Schadensersatz zu fordern. Falls man auf sein Fahrzeug angewiesen ist, stellt es ja schon eine erhebliche Einschränkung dar, wenn man innerhalb 10 Wochen fast 4 davon auf sein Auto verzichten muss.

Zitat:
Verständlich, aber selbst bei fabrikneuen Autos ist die Schwelle für sogen. "Montagsautos" höher.


4 Mal abschleppen innerhalb von 10 Wochen (oder eigentlich 6 Wochen Netto-Nutzung) ist für mich eigentlich schlechter als jedes Montagsauto :-). Gibt es belastbare Urteile dazu, ab wann ein Fahrzeug nicht mehr zumutbar ist?

Zitat:
Fristen für was? Rückzahlung des Geldes? S.o.

Als erstes meine ich die Frist, ab wann er überhaupt auf mein "Rücktrittsangebot" reagieren muss, zumal er ja am Telefon sagte, dass er sich jetzt erstmal 2 Wochen Zeit lässt. Und nochmal: Wenn man sein Auto braucht, ist das ganz schön lang...

Zitat:
Nutzungsvorteil für mangelfreie Nutzung beim Kfz in der Regel 0,3% vom Kaufpreis je 1000 km. Bei dir also anderthalb Tausendstel vom Kaufpreis = ca. 13 EUR.


Händler (Chef) hat heute angerufen und meinte, dass er es lächerlich finde, dass ich mehr fordere als ich gezahlt habe (meine Rechnung s.o.) und ich ruhig mit einem Anwalt kommen könne. Er meinte auch, dass seine bisherigen Reparaturen schon mehr gewesen seien, als er aus der Gewährleistung heraus hätte tun müssen. Zum Beispiel könne er mir den Fahrzeugtransport zu seiner Werkstatt auch in Rechnung stellen, da der Erfüllungsort der Nacherfüllung immer der Verkaufsort sei. Ich würde jetzt eher davon ausgehen, dass das mein Wohnort ist (vorausgesetzt der liegt nicht irgendwo in der Karibik).

Zitat:
Garantie ist freiwillige Leistung und bemißt sich nur nach den Garantiebedingungen.
Für Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Die Garantiebestimmungen sind genau das Problem - es gibt keine. Eben nur der handschriftliche Vermerk im Kaufvertrag (Formblatt), dass er "Ein Jahr Garantie auf Motor und Getriebe" gibt, darüberhinaus keine Bedingungen, aber auch keine Einschränkungen, nicht einmal ein Verweis im Vertrag auf ein zusätzliches Dokument. Gibt es sowas wie einen Mindestumfang, den man dann annehmen kann? Nach meinem Verständnis würde ich daraus ableiten, dass er alle Schäden an Motor und Getriebe innerhalb des 1 Jahres nach Verkauf wieder instandsetzt. Da es keine Einschränkungen hinsichtlich Arbeits- und Ersatzteilkosten gibt, auch im vollen Umfang zu seinen Lasten. Oder gibt es für so etwas gesetzliche Regelungen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
4 Mal abschleppen innerhalb von 10 Wochen (oder eigentlich 6 Wochen Netto-Nutzung) ist für mich eigentlich schlechter als jedes Montagsauto :-)


AFAIK war im ersten BGH-Urteil ein Auto mit 19 (?) Mängeln in wenigen Monaten vorliegend.

Zitat:
Als erstes meine ich die Frist, ab wann er überhaupt auf mein "Rücktrittsangebot" reagieren muss


Wie gesagt, eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung sind in der Regel 14 Tage. Danach könnte man dann (wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt) zurücktreten.
Wenn du ein solches Rücktritts*recht* hast, dann bedarf es keiner weiteren Fristsetzung mehr für eine "Annahme".
Für die Rückzahlung des Kaufpreises sollte man dann ebenfalls eine angemessene Frist (wieder: 14 Tage) setzen, wobei der Unternehmer dabei sowieso nach 30 Tagen automatisch in Verzug ist, §286 III S. 2 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen