Rücktritt von Kaufvertrag (Tageszulassung)

17. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Pupsonaut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt von Kaufvertrag (Tageszulassung)

Hallo!

Ich habe vor 6 Tagen eine Verbindliche Bestellung für eine Tageszulassung unterschrieben. Das Auto wird vom Autohaus aus einer Filiale geliefert welche sich in einer anderen Stadt befindet, ich habe das Auto also noch nicht gesehen und im Internet gab es auch keine Bilder zu diesem Auto.
Der Verkäufer hat mir mündlich und per Mail (nach Abschluss des Vertrags) zugesichert, dass es sich um ein Auto aus dem Modelljahr 2013 handelt. Die Erstzulassung des Autos geschah im Dezember 2013, weshalb ich auch davon ausgegangen bin, dass es sich um ein Auto aus aktuellem Modelljahr handelt.
Das Baujahr wurde nicht besprochen. Es gab lediglich eine unverbindliche Liste der Ausstattungsdetails im Internet. Allerdings ist es schwer rauszufinden welche Ausstattungsdetails zu welchem Modelljahr gehören da auf der Homepage des Herstellers immer nur die Ausstattungsmerkmale des aktuellen Modelljahres zu finden sind. Ebenso ist auf der Liste eine Ausstattung gelistet, welche vermutlich gar nicht vorhanden ist, da laut Hersteller kein Auto dieses Models entweder serienmäßig oder mit Zusatzausstattung dieses Ausstattungsmerkmal aufweist.

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten um evtl. vom Kaufvertrag zurücktreten zu können falls es sich um ein Auto welches nicht aus dem Modeljahr 2013 stammt handelt?

Im Internet habe ich dazu in diesem PDF auf Seite 6 die Aussage gefunden, dass ich erwarten kann, dass das Auto der aktuellen Modellreihe entspricht, was sogar das Modelljahr 2014 wäre.

-- Editiert Pupsonaut am 17.01.2014 09:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das ist ja so durcheinander und verquercht geschrieben. Das muss man zweimal durchlesen um zu verstehen was du willst. Ordentlich zitieren kann man in diesem unstrukturierten Text auch nicht.

quote:<hr size=1 noshade>von Pupsonaut am 17.01.2014 08:51

Ich habe vor 6 Tagen eine Verbindliche Bestellung für eine Tageszulassung unterschrieben <hr size=1 noshade>

Was da drin steht ist auch vom Händler zu liefern. Was vereinbart wurde entnimmst du diesem Dokument.

quote:<hr size=1 noshade>von Pupsonaut am 17.01.2014 08:51

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten um evtl. vom Kaufvertrag zurücktreten zu können falls es sich um ein Auto welches nicht aus dem Modeljahr 2013 stammt handelt? <hr size=1 noshade>

Falls nicht das geliefert wurde was vereinbart wurde, dann ist die gelieferte Sache Mangelhaft. Deine Rechte entnimmst du asu §437 BGB . Ein Anwalt ist dafür nicht von Nöten. An oberster Stelle steht die Nacherfüllung, nicht der Rücktritt.

quote:<hr size=1 noshade>von Pupsonaut am 17.01.2014 08:51

Im Internet habe ich dazu in diesem PDF auf Seite 6 die Aussage gefunden, dass ich erwarten kann, dass das Auto der aktuellen Modellreihe entspricht, was sogar das Modelljahr 2014 wäre. <hr size=1 noshade>

Wenn nicht in der Bestellung etwas anderes vereinbart wurde.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten um evtl. vom Kaufvertrag zurücktreten zu können falls es sich um ein Auto welches nicht aus dem Modeljahr 2013 stammt handelt? <hr size=1 noshade>

Jetzt lohnt es sich auf jeden Fall noch nicht (außer für den Anwalt vielleicht...).
Erstmal abwarten, was genau geliefert wird.
Dann prüfen, ob genau das geliefert wurde, was auch bestellt wurde.
Wenn ein schlechteres Auto geliefert wurde als bestellt: Verkäufer zur Nachbesserung auffordern (d.h. Umtausch gegen ein Auto, welches der Bestellung entspricht).
Wenn der Händler eine Nachbesserung verweigert oder es auch im zweiten Anlauf nicht schafft, dir ein Auto zu liefern, was der Bestellung entspricht, dann wäre ein Rücktritt möglich. Keinen Moment früher.
Für einen Rücktritt braucht man auch noch keinen Anwalt (außer man hat zuviel Geld und muss es loswerden).
Erst wenn der Verkäufer die Rücknahme des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises im Zuge des Rücktritts verweigert, dann lohnt sich eine Anwalt.







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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dass ich erwarten kann, dass das Auto der aktuellen Modellreihe entspricht, was sogar das Modelljahr 2014 wäre <hr size=1 noshade>


Das wäre nur relevant, wenn es ein "Modelljahr 2014" überhaupt gibt. Denn "aktuelle Modellreihe" heißt nur, daß man dir kein Modell 2007 liefern kann, wenn Modell 2010 das aktuelle ist. Du darfst "aktuelle Modellreihe" nicht mit "aktuellem Herstellungsdatum" verwechseln.

Abgesehen davon wurdest du ja nach eigener Aussage informiert, daß es sich um Modelljahr (gemeint ist wohl: Herstellungsjahr) 2013 handelt. Willst du später wahrheitswidrig behaupten, nicht darüber informiert worden zu sein? Dann wären wir mitten im §263 StGB .

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pupsonaut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo danke schonmal für die Antworten!

Tut mir leid, dass ich keine Absätze im Startpost hatte.

Ich wäre mit einem Modell ab 2013 zufrieden. Und ja, es gibt auch bereits ein 2014er Modell.

Also: Wenn im Vertrag weder Baujahr, noch Modelljahr angegeben ist und mir nur mündlich und per Mail NACH Abschluß des Vertrages versichert wurde, dass ein 2013er Modell ankommt, tatsächlich aber ein 2012er (oder älter) Modell ankommt - welche Optionen habe ich dann?

Es wurde sonst auch nichts spezielles vereinbart.

Was genau heißt

quote:
Erstmal abwarten, was genau geliefert wird.
Dann prüfen, ob genau das geliefert wurde, was auch bestellt wurde.
?

Im Vertrag steht nur der Hersteller- & Fahrzeugname, sowie Farbe und aus welchem Material die Innenausstattung besteht (Stoff, Leder,...).

Und was ich vielleicht direkt hätte erwähnen sollen, weshalb ich auch den Verdacht habe, dass doch ein 2012er ankommt :
Im Vertrag steht die Fahrzeug-Identifikations-Nr. Anhand der 10ten Stelle der Id-Nr. kann man wohl das Modelljahr erkennen.

Es kann ja aber wohl kaum erwartet werden, dass wenn ich den Vertrag im Autohaus vor mir liegen habe und im Gespräch sonst nichts erwähnt wird, dass ich weis welche Bedeutung eine Ziffer dieser Nr hat.
siehe Wikieintrag

Natürlich werde ich erstmal abwarten bis das Auto da ist. Wenn es tatsächlich ein 2013er ist bin ich auch zufrieden, ich will nur schonmal für den Notfall informiert sein.

Freue mich schon auf eure Diskussionsteilnahme und bedanke mich im voraus :)

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-- Editiert Pupsonaut am 17.01.2014 12:38

-- Editiert Pupsonaut am 17.01.2014 12:40

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Also: Wenn im Vertrag weder Baujahr, noch Modelljahr angegeben ist und mir nur mündlich und per Mail NACH Abschluß des Vertrages versichert wurde, dass ein 2013er Modell ankommt, tatsächlich aber ein 2012er (oder älter) Modell ankommt - welche Optionen habe ich dann?
Es gelten die Vertraglichen Zusicherungen, was danach noch mündlich oder wie auch immer gesagt wurde, ist nicht mehr im Vertrag drin. Mündlich kann man nicht beweisen, Mails dienen auch nicht wirklich als Beweis.

MJ13 wurde ab Mitte 2012 gebaut, also erstmal abwarten was da kommt, jetzt schon alle scheu machen ist zu früh...




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