Rücktrittsrecht Verkäufer

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Rücktrittsrecht Verkäufer

Hallo zusammen,

ich habe Anfang der Woche einen MB E430 bei einem renomierten Autohändler gekauft. Eine verbindliche Bestellung ist geschrieben, die Teilfinanzierung steht und eine Rechnung habe ich auch schon. In der verbindlichen Bestellung wird aufgeführt, dass der Wagen unfallfrei ist, dass TÜV und ASU neu gemacht wird und ich mit dem Gesaktkaufbetrag eine Ein-Jahr-rund-um-sorglos-Garantie erwerbe. Hier ist alles hieb und stichfest. Heute ruft mich der Verkäufer an und sagt, dass der Check des Wagen und die notwendigen Investitionen zum Erlangen von neu TÜV und ASU so teuer werden, dass er das Auto nun doch nicht verkaufen wird und vom Kaufvertrag zurücktreten will. Kann er das so einfach ? Er hat ja die Zusagen gemacht hier alles in Ordnung bringen zu lassen bevor der Wagen endgültig in meinen Bestand übergeht. Ich habe jetzt auch schon angefangen mit mit der Abwicklung meines Altwagens zu befassen. Ich habe das schon so eine Art Vorvertrag mit einem potentiallen Käufer - ist aber nicht das Problem, der potentielle Käufer ist ein Bekannter und würde bei nichteintreten keine Ärger machen - aber versicherungstechnisch habe ich schon gekündigt und für den möglichen Neuwagen habe ich schon diverse Teile und Austattungsgegenstände erworben, die ich wohl nun abnehmen muss. Ich hätte den Wagen schon gerne. Ist der Verkäufer verpflichtet zu liefern und die Aufwendungen zum Erlangen von TÜV und ASU gehen zu seinen Lasten oder kann er das sich rauswinden. Auf dem Kaufvertrag stehen hinten die allgemeinen Bestimmungen wie sie üblich sind drauf, also nix was den Verkäufer irgendweie entbindet. Bitte schnell einen Tip, da ich morgen zu nächsten Gesprächen bei denen auf der Matte stehe und da will ich ein wenig gewappnet sein. Merci

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"HinDu"

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3 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

es kommt darauf an, ob Sie mit dem Verkäufer einen rechtsverbindlichen, somit gültigen Kaufvertrag geschlossen haben. Wenn dieses der Fall ist, so kann der Verkäufer nicht ohne gesetzliche Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sollte noch kein Kaufvertrag zustande gekommen sein, so muss der Verkäufer zwar nicht das KfZ übereignen, ist Ihnen jedoch uU zum Schadensersatz verpflichtet bezüglich Ihrer Ausgaben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Also,

zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Verkäufer ein voll seriöser und namentlich bekannter Gebrauchtwagenhändler (also nicht so ein Allerweltshändler an der Straßenecke) hat eine von mir unterzeichnete verbindliche Bestellung. Ich habe den Wagen Probegefahren und es war nichts auffälliges erkennbar. Mittlerweile habe ich die Finanzierungsvereinbarung unterschrieben und habe auch schon eine ordentliche Rechnung vorliegen über den gesamten Kaufbetrag. Rechnung ist heute morgen in meinem Posteingang gewesen. Normalerweise würde ich unverzüglich die vereinbarte Anzahlung leisten. In der verbindlichen Bestellung steht drinnen, dass TÜV und ASU neu gemacht werden, ein Fahrzeugcheck dürchgeführt wird und eine ein jährige Garantie zu einem Aufpreis vereinbart ist. Weiterhin hat der angestellte Verkäufer zweimal (es war jeweils der gleiche Verkäufer) mir und meiner Frau persönlich gegenüber geäußert, dass das Fahrzeug bevor es in meinen Besitz endgültig übergeht Werkstattgescheckt wird, TÜV und ASU neu gemacht wird und alle aus dem Check hervorgehenden technisch Mängel erneuert bzw. vollständig behoben werden und das Fahrzeug mir technisch einwandfrei übergeben wird. Zusätzlich habe ich wie o.g. die einjährige zusätzliche Garantie abgeschlossen. Ich denke alle Faktoren zusammen binden den Verkäufer hier alles auch so machen zu lassen und mir das Auto zum vereinbarten Preis auszuhändigen. Es stellte sich nämlich bei dem Check raus, dass die Bremsen komplett erneuert werden müssen, die Klimaanlage nicht richtig runterkühlt, die Reifen porös sind und alle vier neu drauf müssen, die Schlüsselcodierung erneuert werden muss, zumindest bei einem Schlüssel und das Differenzial leckt. D.h. u.U. reichlich Kosten die da anfallen,um mir das Auto wie versprochen in technisch einwandfreiem Zustand auszuhändigen und das möchte er wohl nicht. Aus seiner Sicht verständlich, aus meiner Sicht nicht, möchte das Auto schon gerne haben. Vielleicht hierzu noch eine kurzes STatment und ich denke dann sollte ich so oder so einen RA konsultieren und Hilfe in Anspruchnehmen, bevor das eine langwierige Geschichte gibt. Ärgerlich ist es aber auf jeden Fall, wo es doch sonst immer nur so ist, dass eigentlichd er Käufer von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten will, nur da wird oftmals vom Verkäufer durchgegriffen und der arme Käufer muss bluten. Na ja bitte noch eine Ratschlag und dann werde ich das mal auf mich zukommen lassen. Danke vorab.

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"HinDu"

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Durch die Ausstellung und Zusendung der Rechnung, könnte man eine Annahme der verbindlichen Bestellung herleiten, somit wäre ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen und der VK hat Ihnen das Eigentum/Übergabe des Kaufgegenstands zu beschaffen, andernfalls macht er sich m.E. voll Schadensersatzpflichtig.

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