Guten Tag,
Ich habe am 06.08.2019 einen Gebrauchtwagen im oberen vierstelligem Bereich gekauft von einem Händler.
Im Kaufvertrag habe ich folgende Mängel, die bei der Besichtigung aufgefallen sind, vermerken lassen, sodass diese bis Auslieferung behoben werden:
- Bremsen hinten und vorne, Scheiben eingelaufen, starke Rostnarben, Belege kaum noch vorhanden.
- Turboschlauch gerissen links (rechts prüfen, da man den Schlauch nicht sehen kann) --> Links Wurde behoben
- Bremslichter hinten links rechts ohne Funktion --> Wurde behoben
- Parklicht vorne ohne Funktion --> Wurde behoben
- Stoßdämpfer verrostet heckklappe links
- Leder verblichen Fahrertür --> Wurde behoben
- Auspuffblech rappelt hinten rechts (liegt auf dem Auspuff auf)
- Keilriemen quietscht
- Spiegel rechts fährt nicht richtig aus --> Wurde behoben
- Lenkrad steht nicht gerade
- Letzte Inspektion wann und wo?
Zwischen dem 6.8 und dem 16.8 habe ich den Händler täglich anrufen müssen, bezüglich des Inspektionsnachweises. Das Auto wurde mir als Checkheftgepflegt verkauft. Das Ende vom Lied war: Das Auto hatte die letzte Inspektion 2017 vor 20.000km. Das habe ich selbst rausfinden müssen, da der Händler sich nicht sonderlich darum kümmern wollte. Ab diesem Punkt sicherte er mir jedoch einen Inspektionstermin zu.
Am 16.08.2019 wurde mir das Auto ausgeliefert. Schnell stellte ich fest, dass nicht alles behoben wurde, was mir zugesichert wurde, außerdem fand ich neue Mängel, die ich direkt schriftlich per Email meldete.
Neue Mängel:
- Drehknopf zur Bedienung der Navigation ohne Funktion. (Not gedrungen lässt sich das Navi umständlich noch bedienen)
Am 17.08.2019 bin ich persönlich zum Händler gefahren, um das Gespräch zu suchen.
Der Händler wimmelte mich sehr schnell ab bezüglich des Drehknopfs, da man schließlich das Navi auf Umwegen trotzdem bedienen könnte. Er würde mich jedoch am Montag dem 19.08.2019 um 16 Uhr anrufen und einen Termin für die Inspektion nennen.
Am 18.08.2019 entdeckte ich ein merkwürdiges Geräusch aus dem Motorraum, scheinbar hat sich eine Spannrolle aufgelöst, dies hatte ich bereits vor dem Kauf bemängelt. Ich meldete dies sofort dem Händler per Email mit Videobeweis. Außerdem erinnerte ich erneut an Inspektion und die fehlende Spureinstellung.
Ich forderte den Händler auf, mir umgehend sofort einen Werkstatt-Termin zu geben, damit die genannten Mängel noch in dieser Woche behoben werden können.
Am 19.06.2019 um 16 Uhr bekam ich natürlich keinen Anruf. Ich glaube der Händler hat mich noch nie von sich aus angerufen, sondern jedes Mal musste ich ihn anrufen.
Am 20.06.2019 wurden weitere Mängel festgestellt, die noch nicht gemeldet wurden:
Polter-Geräusch an der Hinterachse links und rechts
Bremsleitungen hinten verrostet
Pfeif-/Jaulgeräusche beim Beschleunigen aus dem Motorraum. (Vielleicht der rechte Turboschlauch?)
Was sind nun meine Optionen?
-- Editiert von fb368054-66 am 20.08.2019 10:49
Sachmängel am Gebrauchtwagen vom Händler welcher nicht reagiert
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wie alt ist der Wagen und welche Laufleistung hat dieser?
Zunächst einmal unterscheiden zwischen normalem Verschleiß und Sachmangel.ZitatWas sind nun meine Optionen? :
Dann, je nachdem was man möchte: Nachweisbar eine realistische Frist zur Nachbesserung setzen und danach, je nachdem was man erreichen möchte, reagieren.
Baujahr 2008
Laufleistung: 188.000km
Also bei den Bremsen sehe ich es ein, dass es sich wahrscheinlich um ein Verschleißteil handelt, aber der Zustand der Bremsen ist nicht wirklich gut und deshalb hatten wir eigentlich vereinbart, dass alle genannten Mängel bis zur Auslieferung behoben werden. Aus diesem Grund hatte ich die Mängel ja mit in den Kaufvertrag aufgenommen. Hätte der Händler mir nicht zugesichert die Mängel zu beseitigen, hätte ich nämlich nicht unterschrieben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wurden nur die Mängel in den Vertrag aufgenommen oder wurde auch die Beseitigung der Mängel vereinbart?
Wenn die Mängel nur aufgenommen wurden, dann sind das vereinbarte Beschaffenheiten.
- rostige Bremsleitungen: normaler Verschleiss
- Poltern der Achse, wahrscheinlich normaler Verschleiss.
- Spannrolle: Verschleiss
- Jaulen/Pfeiffen beim beschleunigen: normales Geräusch eines Turboladers.
nach 11 Jahren und 188.000km ist ein Fahrzeug generell bereits ziemlich verschlissen.
-- Editiert von -Laie- am 20.08.2019 11:41
Im Kaufvertrag wurde die Beseitigung dieser Mängel festgehalten.
Also das Jaulen/Pfeifen ist definitiv kein normales Geräusch, da ich das gleiche Modell nochmal auf dem Hof stehen habe und dieser nicht jault und pfeift auf der einen Seite. Ich vermute die Werkstatt hat den anderen Schlauch gar nicht überprüft und dieser ist ebenfalls gerissen. Leider kann ich es ohne Ausbau des Schlauchs nicht beweisen.
Ich habe schon viele themen hier im Forum gelesen und dort wurden die Punkte, wie Spannrolle oder rostige Bremsleitungen nicht als normaler Verschleiß bezeichnet.
Nach 11 Jahren kein normaler Verschleiß? Das halte ich für ein Gerücht.
ZitatIch habe schon viele themen hier im Forum gelesen und dort wurden die Punkte, wie Spannrolle oder rostige Bremsleitungen nicht als normaler Verschleiß bezeichnet. :
Das nützt dir nur alles nichts. Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet dies am Schluß ein Richter und der wird sich nicht den Meinungen eines Laienforums anschließen, sondern einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen festzustellen, ob es sich um einen Sachmangel oder um bestimmungsgemäßen Verschleiß handelt.
Und eine Spannrolle ist nun mal ein Lager, welches einem permanenten Verschleiß unterliegt und dein Fahrzeug ist immerhin über 10 Jahre alt und hat fast 200.000Km gelaufen. Und eine rostige Bremsleitung ist bei einem Fahrzeug dieses Alters eher die Regel als die Ausnahme. Deswegen ist sie aber nicht zwangsläufig defekt. Wie heisst es immer bei TÜV: Ordentlich entrosten und gut einfetten.
Dein Vorteil ist der Kaufvertrag, in welchem sich der Verkäufer zur Instandsetzung verpflichtet hat. (Wortlaut??)
gruß charly
Wortlaut:
Prüfen und ggf. Instandsetzen der folgenden Mängel:
... und dann die Auflistung von oben ....
-- Editiert von fb368054-66 am 20.08.2019 12:53
Ich habe mit der Formulierung so meine Probleme...ZitatPrüfen und :ggf. Instandsetzen
Das ist keine Verpflichtung zur Instandsetzung.ZitatPrüfen und ggf. Instandsetzen der folgenden Mängel: :
Ich lese daraus nur, dass speziell diese Teile uf Sachmängel geprüft werden. Zur Abstellung von Sachmängeln ist der Händler sowieso verpflichtet.
!!!! Sachmängel sind nicht einfach nur Mängel!!!! Oder andersrum: Nur weil ein Mangel vorliegt, ist es noch lange kein Sachmangel.
Und jetzt wird es ganz doll: Dir waren all diese Mängel bekannt, somit sind diese Mängel eine vereinbarte Beschaffenheit wenn der Händler diese nicht ggf. repariert.
Folgende Mängel aus deiner Liste sind für mich, zunächst einmal, keine Sachmängel:
- Bremsen hinten und vorne, Scheiben eingelaufen, starke Rostnarben, Belege kaum noch vorhanden.
- Stoßdämpfer verrostet Heckklappe links
- Lenkrad steht nicht gerade
- Spannrolle
- Pfeif-/Jaulgeräusche
- Leder verblichen Fahrertür --> Wurde freiwillig behoben
- Poltergeräusch Hinterachse
Folgende Mängel würde ich als Sachmängel einstufen wollen:
- Turboschlauch gerissen links --> wurde behoben
- Bremslichter hinten links rechts ohne Funktion --> wurde behoben
- Parklicht vorne ohne Funktion --> wurde behoben
- Auspuffblech rappelt hinten rechts (liegt auf dem Auspuff auf)
- Keilriemen quietscht
- Spiegel rechts fährt nicht richtig aus --> Wurde behoben
- Inspektionsnachweise fehlen
Ich sehe hier also 3 Sachmängel die nicht behoben wurden.
Dann habe ich mich bei der Formulierung im Vertrag übers Ohr hauen lassen, denn mündlich gab es die Abrede, dass alle genannten Mängel auf jeden Fall behoben werden, lediglich die Bremsen sollten nur geprüft werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
26 Antworten