Hallo,
wir haben einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, der nun einen Schaden hat. Es greift die Sachmängelhaftung.
Da der Händler zu weit entfernt wohnt, muss der Wagen in einer Werkstatt vor Ort repariert werden. Ist es dem Händler erlaubt, für die Reperatur Ersatzteile zuzuschicken, die dann von der Werkstatt eingebaut werden? Die Werkstatt sagte uns, dass sie in diesem Fall keine Garantie für die eingebauten Teile übernehmen. Ist das im Rahmen der Sachmängelgewährleistung erlaubt oder muss der Händler die Ersatzteile durch die Werkstatt bestellen lassen?
Vielen Dank!
Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen - Bedingungen
Wenn dein Händlers die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt, (darauf solltest Du achten!) ,kann es Dir vollkommen egal sein.
Ansprechpartner (wenn danach was dran sein sollte) ist für Dich dein Händler und nicht die Werkstatt.
-- Editiert von spatenklopper am 27.04.2017 16:18
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort
Der Händler wird die Werkstatt selber beauftragen und auch die entsprechenden Teile dort hinschicken. Es wäre uns aber natürlich lieber, wenn die Werkstatt die Teile bestellt und uns dann entsprechend auch die vorgesehene Garantie von einem Jahr auf die Reperatur gibt.
So wie es jetzt momentan ist (der Händler sendet die Teile), müssten wir bei einem erneuten Defekt der Teile sehr wahrscheinlich wieder den beschwerlichen Weg über die Sachmängelhaftung gehen, die dann u.U. sogar schon erloschen ist.
Daher die Frage, ob es denn überhaupt im Rahmen der Sachmängelahftung rechtens ist, dass der Händler entscheidet, dass er die Teile selber schickt (und somit die Garantie nicht gegeben ist).
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Zitat :Da der Händler zu weit entfernt wohnt, muss der Wagen in einer Werkstatt vor Ort repariert werden.
Wer sagt das und wie ist es nachweisbar?
Zitat :Die Werkstatt sagte uns, dass sie in diesem Fall keine Garantie für die eingebauten Teile übernehmen.
Eigentlich logisch - oder?
Zitat :oder muss der Händler die Ersatzteile durch die Werkstatt bestellen lassen?
Nein, er darf sogar gebrauchte Ersatzteile einbauen oder einbauen lassen.
gruß charly
Zitat :Wer sagt das und wie ist es nachweisbar?
Der Händler selbst, sollte also nicht das Problem sein.
Zitat :Daher die Frage, ob es denn überhaupt im Rahmen der Sachmängelahftung rechtens ist, dass der Händler entscheidet, dass er die Teile selber schickt (und somit die Garantie nicht gegeben ist).
Ja ist es und dabei nicht vergessen, dass Garantien eine freiwillige Leistung des jeweiligen Vertragspartners sind und die Bedingungen wann diese greift, frei verhandelbar sind.
Zitat :Es wäre uns aber natürlich lieber, wenn die Werkstatt die Teile bestellt und uns dann entsprechend auch die vorgesehene Garantie von einem Jahr auf die Reperatur gibt.
Kann ich mir vorstellen.
Nur habt ihr weder Anspruch auf neue Teile, noch auf die vorgesehene Garantie von einem Jahr.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Du hast doch nur 2 Möglichkeiten:
1. Du bringst das Fahrzeug zu Deinem Händler zur Reparatur oder
2. Du stimmst den bedingungen des Händlers mit der Reparaturdurchführung durch eine Vorort ansässige Frmazu
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