Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen - Bedingungen

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Carmenrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen - Bedingungen

Hallo,
wir haben einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, der nun einen Schaden hat. Es greift die Sachmängelhaftung.

Da der Händler zu weit entfernt wohnt, muss der Wagen in einer Werkstatt vor Ort repariert werden. Ist es dem Händler erlaubt, für die Reperatur Ersatzteile zuzuschicken, die dann von der Werkstatt eingebaut werden? Die Werkstatt sagte uns, dass sie in diesem Fall keine Garantie für die eingebauten Teile übernehmen. Ist das im Rahmen der Sachmängelgewährleistung erlaubt oder muss der Händler die Ersatzteile durch die Werkstatt bestellen lassen?

Vielen Dank!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Wenn dein Händlers die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt, (darauf solltest Du achten!) ,kann es Dir vollkommen egal sein.
Ansprechpartner (wenn danach was dran sein sollte) ist für Dich dein Händler und nicht die Werkstatt.

-- Editiert von spatenklopper am 27.04.2017 16:18

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#2
 Von 
Carmenrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Der Händler wird die Werkstatt selber beauftragen und auch die entsprechenden Teile dort hinschicken. Es wäre uns aber natürlich lieber, wenn die Werkstatt die Teile bestellt und uns dann entsprechend auch die vorgesehene Garantie von einem Jahr auf die Reperatur gibt.

So wie es jetzt momentan ist (der Händler sendet die Teile), müssten wir bei einem erneuten Defekt der Teile sehr wahrscheinlich wieder den beschwerlichen Weg über die Sachmängelhaftung gehen, die dann u.U. sogar schon erloschen ist.

Daher die Frage, ob es denn überhaupt im Rahmen der Sachmängelahftung rechtens ist, dass der Händler entscheidet, dass er die Teile selber schickt (und somit die Garantie nicht gegeben ist).

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

.

Zitat (von Carmenrecht123):
Da der Händler zu weit entfernt wohnt, muss der Wagen in einer Werkstatt vor Ort repariert werden.



Wer sagt das und wie ist es nachweisbar?


Zitat (von Carmenrecht123):
Die Werkstatt sagte uns, dass sie in diesem Fall keine Garantie für die eingebauten Teile übernehmen.



Eigentlich logisch - oder?


Zitat (von Carmenrecht123):
oder muss der Händler die Ersatzteile durch die Werkstatt bestellen lassen?



Nein, er darf sogar gebrauchte Ersatzteile einbauen oder einbauen lassen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wer sagt das und wie ist es nachweisbar?


Der Händler selbst, sollte also nicht das Problem sein. ;)

Zitat (von Carmenrecht123):
Daher die Frage, ob es denn überhaupt im Rahmen der Sachmängelahftung rechtens ist, dass der Händler entscheidet, dass er die Teile selber schickt (und somit die Garantie nicht gegeben ist).


Ja ist es und dabei nicht vergessen, dass Garantien eine freiwillige Leistung des jeweiligen Vertragspartners sind und die Bedingungen wann diese greift, frei verhandelbar sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130334 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Carmenrecht123):
Es wäre uns aber natürlich lieber, wenn die Werkstatt die Teile bestellt und uns dann entsprechend auch die vorgesehene Garantie von einem Jahr auf die Reperatur gibt.

Kann ich mir vorstellen.
Nur habt ihr weder Anspruch auf neue Teile, noch auf die vorgesehene Garantie von einem Jahr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Carmenrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

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#8
 Von 
Krimmi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Du hast doch nur 2 Möglichkeiten:
1. Du bringst das Fahrzeug zu Deinem Händler zur Reparatur oder
2. Du stimmst den bedingungen des Händlers mit der Reparaturdurchführung durch eine Vorort ansässige Frmazu

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