Sachmängelhaftung. Händler will sich drücken.

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
69x
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Sachmängelhaftung. Händler will sich drücken.

Hallo Zusammen.

Ich habe am 31.08.2011 ein gebrauchter Volkswagen bei einem Fahrzeughändler (ohne eigene Werkstatt) gekauft.

Schon bei der Probefahrt leuchtete eine Warnlampe im Cockpit auf, dass lt. Handbuch ein Mangel im Abgassystem wäre.

Nach einer Woche erfuhr ich bei einer VW-Fachwerkstatt , dass diese Warnleuchte auf eine defekt Steuerkette zurückzuführen ist und dies etwa 2000,- Euro kosten würde.

Daraufhin habe ich diesem Händler angerufen und ihm dies mitgeteilt. Er sagte, dass die Firma XY in B. viel billiger ist wie die VW-Werkstätte. Daraufhin habe ich mich mit dieser Firma XY in Verbindung gesetzt und das Fahrzeug zur Reparatur dorthin gebracht. Die Rechnung beläuft sich nun auf 1700,- Euro. Davon übernimmt die Gebrauchtwagenversicherung 600,- Euro. Also bleibt ein Rest von 1100,- Euro.

Nun behauptet der Händler, dass er aus Kulanz 300,- Euro übernehmen möchte und zusätzlich noch die Gebrauchtwagenversicherung mit 200,- Euro; die er ja sowieso bezahlt hätte.

Begründet wurde dies mit folgendem:

1. Er hat mir keinen Auftrag gegeben um das Fahrzeug reparieren lassen

2. Er hätte eine kostengünstigere Lösung gehabt, wie zB. das Fahrzeug zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten

3. Er hat mir das Fahrzeug nur verkauft, weil ich angegeben habe, dass ich gelernter Kfz.-Mechaniker bin und vieles selber reparieren kann, sonst hätte er dieses Fahrzeug anderweitig (ins Außland, an andere Händler,..) verkauft. Das Fahrzeug war in Autoscout24 annonciert auch für Kauf durch Privat.

4.Er hat mir ja einen guten Kaufpreis (Schnäppchen) gemacht

...und ein Rechtstreit würde ich sowieso wegen diesen Punkten verlieren.

Wie soll ich mich nun verhalten. Ist es besser die 300,- Euro zu nehmen oder soll ich mich auf einen Rechtstereit einlassen Dieser mit der Möglichkeit nicht mal die 300,- Euro zu bekommen und zusätzliche Kosten für meinen Anwalt zu haben?

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-- Editiert 69x am 18.10.2011 15:18

-- Editiert 69x am 18.10.2011 15:20

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wichtig wäre ersteinmal zu prüfen ob in der Vertrag nicht im Rahmen eines echten Agenturgeschäftes (Vermittlung/Verkauf im Auftrage eines Dritten) zustande kam.

Zu 1.
Kannst du denn das Gegenteil beweisen?
Wenn ja wie?

Ansonsten wäre es eine unerlaubte Selbstvornahme an welcher der Händler nicht beteiligt werden kann.


Im übrigen ist auch nicht jeder Magel ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.

Wenn der Sachmangel auf normalem Verschleiß beruht, wäre die Gewährleistung außen vor.
Anhaltspunkt für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels sein. Diese findet man z.B auch in dem Handbuch/Inspektionsvorgaben.



zu 2.-4.
Wäre zwar durch den Fehler unter 1. irrelevant, aber damit käme er nicht durch.



quote:
Schon bei der Probefahrt leuchtete eine Warnlampe im Cockpit auf, dass lt. Handbuch ein Mangel im Abgassystem wäre.

Und dann kaufst du es tatsächlich?
:bang:





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
69x
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Fahrzeug wurde nicht im Auftrag verkauft. Steht so im Kaufvertrag:

quote:
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in seinem frei verfügbarem Eigentum steht und nicht mit Rechten Dritter belastet ist.


quote:
Kannst du denn das Gegenteil beweisen?
Wenn ja wie?
Als Beweis/Zeugin hätte ich meine Frau, die das Telefonat über die Freisprecheinrichtung mitgehört hatte. Leider nichts Schriftliches.
Ich habe es so aufgefasst, dass ich es bei dieser Firma XY reparieren lassen sollte. Bis zu diesem Telefongespräch war mir diese Firma völlig unbekannt.

quote:
Und dann kaufst du es tatsächlich?

Ja, weil Schnäppchen

Die Motorsteuerung wird bei Motoren in der Regel entweder mit Steuerketten oder mit Zahnriehmen realisiert. Zahnriehmen unterliegen dem Verschleiß mit Wartungsintervalle. Steuerketten nicht, sind Wartungsfrei und sollten ein Motoren- und Fahrzeugleben aushalten.

Bei einem Defekt im Abgassystem kanns nicht allzu teuer sein, Lambdasonde ca. 50,- Euro, Katalysator 150,- Euro.

Mal eine allgemeine Frage zu der Sachmängelhaftung. Wenn ein Händler bei einer anstehenden Reparatur das Fahrzeug zurücknehmen möchte, der Käufer aber auf die Reparatur besteht weil er das Fahrzeug behalten möchte. Wie verhält es sich hier? Reparatur oder Wandelung?

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-- Editiert 69x am 18.10.2011 23:03

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
69x
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja, ist halt ein "h" mit reingerutscht. Bei Ebay gibts bereits ab 130.- Euro Katalysatoren für dieses Fahrzeug.

Okay, hätte ich suchen können...
§ 439 Abs 3 wäre hier der Streitpunkt.

quote:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.



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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Steuerketten nicht, sind Wartungsfrei und sollten ein Motoren- und Fahrzeugleben aushalten.


Das stimmt nur bedingt.

Bei einem Porsche 968 z.B. haben sich die Steuerketten bei 70.000km runde 2mm gelängt und müssen von Zeit zu Zeit getauscht werden.

Die Triebwerke halten weit über 200.000 km, die Steuerketten nicht.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich habe es so aufgefasst, dass ich es bei dieser Firma XY reparieren lassen sollte.
Das war die Empfehlung eines ihm bekannten preiswerten Reparaturbetriebes. Diese Serviceleistung stellt aber keine Zusage dar, das er auch die damit verbundenen Kosten übernehmen will.



quote:<hr size=1 noshade>Steuerketten nicht, sind Wartungsfrei und sollten ein Motoren- und Fahrzeugleben aushalten. <hr size=1 noshade>

Das ist falsch, so der Kfz-Mechaniker meines Vertrauens.
Steuerketten unterliegen natürlich ebenfalls dem Verschleiß (so wie Motorblock, Kolben, Ventile, etc.), wenngleich sie wesentlich länger halten als die Zahnriemen.
Wartung (Nachpannen) muss ebenfalls sein.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ein Händler bei einer anstehenden Reparatur das Fahrzeug zurücknehmen möchte, der Käufer aber auf die Reparatur besteht weil er das Fahrzeug behalten möchte. Wie verhält es sich hier? Reparatur oder Wandelung? <hr size=1 noshade>

Das käme - wie bereits richtig bemerkt - auf die Reparaturkosten und den Wert des Kfz an.

Der Kunde entscheidet ob Reparatur oder Rücktritt mit Nutzungsersatz. Wandelung gibt es seit 10 Jahren nicht mehr.

Das Wahlrecht des Kunden kann nur nach der Maßgabe des § 439 BGB Abs. 3 verweigert werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Nachdem der TE behauptete dass:

quote:
Die Motorsteuerung wird bei Motoren in der Regel entweder mit Steuerketten oder mit Zahnriehmen realisiert. Zahnriehmen unterliegen dem Verschleiß mit Wartungsintervalle. Steuerketten nicht, sind Wartungsfrei und sollten ein Motoren- und Fahrzeugleben aushalten.


erlaubte ich mir den Hinweis dass Steuerketten sehr wohl einem Verschleiß unterliegen.

Dass die Steuerkette dazu dient dass die Auslassnockenwelle die Einlassnockenwelle antreibt ist für die Verschleißproblematik wohl völlig ohne Belang.

Das "Nachspannen" erledigt der Steuerkettenspanner bzw. die Variocam.

Back to topic.


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