Hallo,
ich habe meinen Golf vor 5 Monaten mit 36.000 km gekauft. Vom Freundlichen, ohne Gebrauchtwagen Garantie. Jetzt ist 16.000 km später die Zylinderkopfdichtung defekt und er meinte ich müßte den Schaden selbst bezahlen. Ich bin allerdings der Meinung das es ein Fall der Sachmängelhaftung ist. Kann mir da jemand genaueres zu sagen?
Danke und Gruß
Jens
Sachmängelhaftung - Zylinderkopfdichtung
17. August 2004
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Frage vom 17. August 2004 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung - Zylinderkopfdichtung
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#1
Antwort vom 18. August 2004 | 00:32
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 15x hilfreich)
Eine Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleißteil und fällt nicht in die Sachmängelhaftung.
#2
Antwort vom 18. August 2004 | 12:49
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 180x hilfreich)
Abgenutzte Dichtungen bzw. Dichtungsringe stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel dar
Auszug vom Urteil
OLG Bamberg Az. 8 U 68/00
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