Sachmängelhaftung - Zylinderkopfdichtung

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Merrow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung - Zylinderkopfdichtung

Hallo,
ich habe meinen Golf vor 5 Monaten mit 36.000 km gekauft. Vom Freundlichen, ohne Gebrauchtwagen Garantie. Jetzt ist 16.000 km später die Zylinderkopfdichtung defekt und er meinte ich müßte den Schaden selbst bezahlen. Ich bin allerdings der Meinung das es ein Fall der Sachmängelhaftung ist. Kann mir da jemand genaueres zu sagen?

Danke und Gruß
Jens

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thodi
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Eine Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleißteil und fällt nicht in die Sachmängelhaftung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Abgenutzte Dichtungen bzw. Dichtungsringe stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel dar

Auszug vom Urteil
OLG Bamberg Az. 8 U 68/00

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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