Sachmängelhaftung bei Reparatur

7. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Sachmängelhaftung bei Reparatur

An meinem Wohnwagen wurden im Augsut 2012 ein Wassertank abgedichtet nachdem dort Wasser ausgetreten war. Nun musste ich feststellen dass an derselben Stelle wieder Wasser austritt. Die Werstatt meint dass eine Nachbesserung nicht viel bringt und es besser wäre gleich einen neuen Tank einzubauen.
Ich habe dem zugestimmt aber nun stellt sich heraus dass die Werkstatt die Bestellung des Tanks nicht vornimmt und meine Emailanfragen nicht beantwortet. Welche Möglichkeiten habe ich, und was kann ich da als Kosten etc. geltend machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41475x hilfreich)

quote:
Ich habe dem zugestimmt aber nun stellt sich heraus dass die Werkstatt die Bestellung des Tanks nicht vornimmt

Wie kann man das wissen, wenn man doch keine Antwort bekommt?



quote:
und meine Emailanfragen nicht beantwortet.

Dann würde ich als erstes mal ein Einschreiben senden, damit ich weis, das meine Nachricht auch angekommen ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

das hatte ich auch mal, bei einem ölwechsel hat eine werkstatt mein wanne kaputt gemacht,mir aber nicht gesagt. auf der rechnung steht aber viel kleingedrucktes unter anderem auch das man für festgestellte schäden haftet. ich habe mit ein paar paragraphen gedroht und notfalls gutachter und einem anwalt, ganz kleinlaut wurde der schaden dann repaiert. genau den brief habe ich auch einschreiben rückschein gemacht.
Mails ausdrucken die sind beweis, gutacher hin zu ziehen und notfalls anwalt hin zu ziehen

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"kinder sind und bleiben die besten"

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