Sachmängelhaftung - freier Autohändler behauptet, er hätte privat verkauft

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bavaria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung - freier Autohändler behauptet, er hätte privat verkauft

Folgender Sachverhalt: Ich habe im November 2006 einen Gebrauchtwagen bei einem freien Autohändler gekauft. Von Anfang an hatte ich Probleme mit der Klimaanlage. Jetzt konnte endlich der Fehler gefunden werden. Ein defekter Verdampfer, welcher laut Kfz-Meister kein Verschleißteil darstellt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf etwa 1000,- Euro, welches ich dem Gebrauchtwagenhändler mitgeteilt hatte.
Dieser ist nun der Meinung, er muss kann sich vor der zahlung drücken, mit dem Argument, er hätte mir das Auto privat verkauft. Fakt ist: Ich habe einen Kaufvertrag mit Firmenstempel und Unterschrift. Ausserdem bin ich weder Gewerbetreibend noch sonstiges, sondern ganz normaler privater Verbraucher.

Er hat mir nun Angeboten, die Reparatur schwarz von einem befreundeten Mechaniker durchführen zu lassen und wir sollen uns dann die Kosten teilen.

Ich habe aber weder Lust, irgendwelche Reparaturen von einem schwarzarbeitendem Hinterhofmechaniker durchführen zu lassen, noch mich an den Kosten zu beteiligen. Immerhin hat mich die Fehlersuche die ganzen Monate lang genug Zeit und Geld gekostet.

Nun meine Frage: habe ich eine Chance, das ganze zu meinen gunsten durchzudrücken, bzw. wie gehe ich vor? Vielen lieben Dank schonmal für folgende Antworten

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Auch ein verdampfer unterliegt einem normalen natürlichen Verschleiss, sonst würde so ein Teil ja nie kaputt gehen, wenn man mutwilliges Zerstören ausschliesst.
Hier kommt es auf das Alter und die Laufleistung Ihren Fahrzeuges an. Nennen Sie mal um was für ein Auto es sich handlt, wie Alt und ?? Km.
Sollten Sie nachweisen können, das es sich hier um einen Sachmangel handelt, müssen!! Sie dem VK das Recht andienen, diesen Mangel zu beheben.
Bedenken Sie, das beim Einbau eines Neuteiles Sie in gewisser Hinsicht eine Wertverbesserung erfahren, die mit einer Zuzahlung abgegolten werden kann.
Ansonsten ist auch der Einbau eines gebrauchtteils hinzunehmen, was dem defekten in etwas gleich kommt.
Wie und wer die Reparatur durchführt, bleibt dem VK überlassen, sofern er die Arbeiten zuverlässig erledigt.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Problematisch duerfte hier sein, dass das Ding angeblich bereits beim Kauf kaputt war (was vom Kaeufer nachzuweisen waere), dies aber erst nach 8 Monaten festgestellt wird. Warum wurde das nicht schon vorher reklamiert?

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wenn du nachweisen kannst, daß der Verdampfer bereits von Anfang an kaputt war, dann brauchst du natürlich nichts zu zahlen. Aber wie CAM geschrieben hat, DU mußt das nachweisen können.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rio
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

das problem ist, dass in den ersten 6mon der verkäufer nachweisen muss, dass das teil nicht beim verkauf defekt war (fast unmöglich) und in der folgenden zeit der käufer die beweislast zu tragen hat, dh du musst beweisen dass das teil beim kauf defekt war...
dies ist aber auch fast unmöglich, bei motorenschaden kann man noch einen gutachter damit beauftragen und dieser kann zb anhand des innenraums des motors oder öl zusammensetztung feststellen ob ein motorschaden schon länger vorhanden war...

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