Guten Abend,
es hatte ja beim ersten Thread von mir wirklich Spitze mit euch geklappt.
Mal angenommen es gibt folgendes Problem
Kunde A kauft Gebrauchtfahrzeug bei Händler A(kein Fähnchenhändler). Händler A sicherte im Kaufvertrag Unfallfreiheit zu. Wortlaut "Nach unseren Erkenntnissen ist das Fahrzeug Unfallfrei."
Fahrzeug lenkte eine Woche nach Kauf nach rechts, leichter Schrägstand des Lenkrades.
Fahrzeug wurde bei einem Reifendienst vermessen (Spur Sturz für 75€ Rechnung vorhanden). Dort wurde festgestellt, dass der Sturz vorne rechts 1° schräg steht und einige Teile ausgetauscht wurden. Dies hat der Reifendienst anhand des Alters bzw Oberflächenbeschaffenheit gesehen.
Händler A sagte sofort zu, den Mangel zu beheben. Fahrzeug steht nun bei Händler B und wird repariert. Mietfahrzeug wird kostenlos für Kunde A bereitgestellt.
Welche Kosten muss Händler A ersetzen?
1. Mietwagen und Reparaturkosten werden von Ihm übernommen. (Kostenübernahme liegt vor)
2. Vermessungsrechnung in Höhe von 75€?
3. Tankrechnung für den Mietwagen ca. 80€ für die Dauer der Reparatur?
4. Kilometer bzw Tankkosten für das Fahrzeug von Kunde A (Fahrzeug musste zur Werkstatt gebracht werden (ca. 75km)). ?
Wäre es möglich, dem Händler A ein Angebot vorzuschlagen. Dies lautet wie folgt:
Möglichkeit A: Übernahme der 1/2 Materialkosten für eine AHK-Nachrüstung (ca. 170€)
Möglichkeit B: Übernahme von den Materialkosten von einer Tieferlegung
? (ca. 150€)
Oder wäre das zu dreist? Im Sinne der anfallenden Kosten für Händler A, würde Kunde A dies vorschlagen.
Vielen lieben Dank
Mit freundlichem Gruß
da-loosy
p.s.: für Textänderungen einfach die Peitsche benutzen
Sachmängelhaftung u. Nachbesserung/Schadensersatz
18. Januar 2016
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Frage vom 18. Januar 2016 | 19:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachmängelhaftung u. Nachbesserung/Schadensersatz
#1
Antwort vom 18. Januar 2016 | 20:20
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2391x hilfreich)
Zitat:. Vermessungsrechnung in Höhe von 75€?
Nein das war Vorwegnahme, man hätte sich als erstes an den Verkäufer wenden müssen.
Zitat:Tankrechnung für den Mietwagen ca. 80€ für die Dauer der Reparatur?
Nein, denn mit dem eigenen Auto hätte man auch Sprit verbraucht.
Zitat:Kilometer bzw Tankkosten für das Fahrzeug von Kunde A (Fahrzeug musste zur Werkstatt gebracht werden (ca. 75km)). ?
Weshalb?
Zum Kauf musste man auch die Strecke zurück legen.
Zitat:Wäre es möglich, dem Händler A ein Angebot vorzuschlagen. Dies lautet wie folgt:
Möglichkeit A: Übernahme der 1/2 Materialkosten für eine AHK-Nachrüstung (ca. 170€)
Möglichkeit B: Übernahme von den Materialkosten von einer Tieferlegung? (ca. 150€)
Oder wäre das zu dreist? Im Sinne der anfallenden Kosten für Händler A, würde Kunde A dies vorschlagen.
Das wäre wohl mehr als unverschämt, der Verkäufer hat sich mehr als Vorbildlich gezeigt, oft bekommen die Leute nicht mal ohne weiteres ein Mietfahrzeug umsonst, sondern für einen Werkstatttarif, da ja während der Zeit keine km als Wertverlust aufs eigene Fahrzeug drauf kommen.
Zitat:Fahrzeug lenkte eine Woche nach Kauf nach rechts, leichter Schrägstand des Lenkrades.
Das das hier ist wohl ein Zeichen das sich der Händler ohne Zweifel der Sache annahm, denn die Gewährleistung gilt ja nur für Mängel welche bei Übergabe bestanden haben, da hätte mancher Händler auch gleich Abweisend sein können, und sagen können, das Fahrzeug war eine Woche gelaufen, da kann auch der Kunde mal an den Randstein gefahren sein.
#2
Antwort vom 18. Januar 2016 | 20:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
erst einmal dankeschön
ergänzend muss gesagt werden,dass im Kaufvertrag steht "kotflügel vorn rechts demontiert bzw nachlackiert"
trotzdem vielen dank sagt kunde a
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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