Sachmängelhaftung vs Argliste Täuschung

27. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
lupo1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Sachmängelhaftung vs Argliste Täuschung


Hallo zusammen,
ich habe von Privat bei einer Privatperson einen Gebrauchtwagen mit Schachmängelhaftungsausschluss gekauft.
Das Fahrzeug war über die Saison abgemeldet und der Tüv abgelaufen, also musste ich vor dem Anmelden beim Tüv vorfahren. Dabei wurde festgestellt, dass eine Birne im Tacho von der ABS Warnleuchte defekt sei und ich keinen Tüv bekomme. Also habe ich das Fahrzeug zur Werkstatt gebracht um diese Birne zu wechseln. Dort wurde mir aber gesagt das man wohl die Birne ausgebaut hat, weil ein defekt an der ABS Anlage vorliegt welcher 2000€ kostet.Der Verkäufer stellt sich natürlich blöd und will von nichts gewusst haben. Ihr könnt euch meine Fragstellung sicherlich schon denken. Wie hoch sind meine Chancen da zu meinem Recht zu kommen? Und wenn wie genau?
MfG
Erhardt

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8 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Argliste Täuschung setzt die Kenntnis des VK voraus. Eine z.B. fahrlässige Unkenntnis reicht dafür nicht aus.

Arglistige Täuschung müsste überdies der K beweisen. Hieran scheitern i.d.R. die meisten Arglisteinreden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie hoch sind meine Chancen da zu meinem Recht zu kommen? <hr size=1 noshade>

0,5%



quote:<hr size=1 noshade>Und wenn wie genau? <hr size=1 noshade>

Man müsste beweisen, das der Verkäufer dies gewußt hat oder sogar selbst ausgebaut hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie hoch sind meine Chancen da zu meinem Recht zu kommen? Und wenn wie genau?


Du müsstest dem Verkäufer nachweisen, daß er vom Mangel wusste, wenn er das leugnet.

Da würde ich nicht so schnell aufgeben. Beim letzten TÜV war der Airbag/die Birne noch intakt. Wem hat das Auto da gehört? Ist es Werkstattgepflegt? Hat die Werkstatt Daten zur Geschichte des Autos? Was sagt die Bordelektronik?

Was ist eigentlich mit den Airbags? Gestohlen? Dann gibt es beim alten Kaskoversicherer vielleicht einen Vorgang? Oder haben sie gar ausgelöst, das würde dann zusätzlich einen kapitalen Unfallschaden bedeuten.

Es mit mehr oder weniger hohem Aufwand möglich festzustellen, wer in etwa wann die Warnlampe ausgebaut hat. Ein Sachverständiger müsste das hin bekommen. Das wäre alledings sehr teuer. Die Kosten müsste der Verkäufer tragen, wenn der Nachweis gelingt.

Ich würde das wie oben geschrieben erst mal aufklären und dann dem Verkäufer den Rücktritt erklären und mit dem Anwalt drohen.

Es besteht auch begründeter Verdacht, daß du hier betrogen worden bist. Der Schaden ist erheblich, das ist kein Spaß. Du darfst da ruhig mit der Anzeige drohen um den Verkäufer zum Einlenken zu motivieren. Polizei/StA haben ggf. ihre eigenen Möglichkeiten, wenn sie sich Mühe geben. Die Spurenlage dürfte dann aber nicht "verwischt" werden, also erst mal keine Reparatur.

-- Editiert asap am 28.05.2014 08:57

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#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sehe das wie asap. Beim letzten TÜV war die Birne wohl noch intakt - dass der Wagen die Plakette bekommen hat, ist dafür ein Anscheinsbeweis. Wenn sich das Fahrzeug damals schon im Eigentum des jetzigen Verkäufers befunden hat, dann wird er nur schwerlich glaubhaft machen können, dass er von dem Defekt und dem Ausbau der Birne nichts mitbekommen hat.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Beim letzten TÜV war die Birne wohl noch intakt - dass der Wagen die Plakette bekommen hat, ist dafür ein Anscheinsbeweis.


Das für sich alleine beweist noch nix - der TÜV übersieht auch schon mal was.

Und wenn der Wagen im Besitz des VK auch nur einmal in der Werkstatt war, wird niemand beweisen können, ob der VK die Birne ausgebaut hat, um den K zu betrügen oder die Werkstatt des VK, um den VK zu betrügen.

Trotzdem *kann* es sich lohnen, da nachzuforschen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn der Wagen in der Werkstatt war und diese einen Betrug begehen wollte, dann wird sich eine Rechnung über eine Reperatur der ABS Anlage finden lassen. Und dann könnte man gegen die Werkstatt vorgehen. Dass die Werkstatt einfach so das Lämpchen ausbaut und sich damit die Chance auf die Einnahmen der Reparatur zu nehmen, ist dann doch arg weit hergeholt.

Und der TÜV kann natürlich etwas übersehen, genauso wie jeder Gutachter etwas übersehen kann, genauso wie jedes technische System eine unerwartete Fehlfunktion haben kann etc.

Alleine die Behauptung, dass etwas übersehen worden sein könnte, wird den Anscheinsbeweis aber nicht erschüttern können. Da müsste der Verkäufer schon mehr vorweisen.

Wir reden hier nicht von einem Straf-, sondern von einem Zivilprozess. Und da ist der Richter doch recht frei in seiner Würdigung der Sachlage. Da braucht es keine 100%ig wasserdichten Beweise.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wir reden hier nicht von einem Straf-, sondern von einem Zivilprozess. Und da ist der Richter doch recht frei in seiner Würdigung der Sachlage. Da braucht es keine 100%ig wasserdichten Beweise.



Das ist gefährlich, da verschätzen sich allzu viele. Und verlieren dann den Prozess. Die Anforderungnen an den vollen Beweis sind auch im Zivilprozess sehr hoch, so in etwa:

Als Beweismaß darf jedoch nicht der naturwissenschaftlich sichere Nachweis verlangt werden, sondern der Richter muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet.


Da kann oft auch der Anscheinsbeweis nicht helfen, wenn letztendlich doch vernünftige Zweifel bleiben.

Hier im thread müsste aber im Fehlerspeicher abgelegt sein, wann die Warnlampe angegangen ist. Wahrscheinlich sogar weshalb. Manche Autos haben sogar mehrere Fehlerspeicher. Der Verkäufer wird sich da kaum herausreden können.

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