Sachmangel, Verschleissteil, oder nicht?

28. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Sachmangel, Verschleissteil, oder nicht?

Hallo zusammen,

habe mal ne kleine Frage. Habe mir letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Strassenhändler gekauft. Hat eigentlich auch alles super gepasst, neu TÜV, frisch Inspekation und 1 Jahr Gebrauchwagengarantie.
Jetzt ist aber die Kupplung im Eimer. (Kosten ca. 850€) Habe ich jetzt die möglichkeit die Kosten vom Händler einzusacken?
Schließlich muss er ja davon gewusst habe, mir wurde aber nicht gesagt. Oder zählt Kupplung schon zu den Verschleißteilen. Habe das so verstanden das die alle 150tkm getauscht werden muss. Aber ist dass denn dann überhaupt noch verschleiss?

Danke schonmal :-)

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

Kupplung abgenutzt = Verschleißteil;
Kupplung defekt ( Bruch, oä.) = Mangel

Den wirklichen Defekt wird man wahrscheinlich erst nach dem Ausbau feststellen können. Gehen sie vorsichshalber erst einmal von Verschleiß aus.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
burner0266
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo smonkey,

um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, wieviele KM gelaufen, wurde die Kupplung schon mal erneuert? Liegt Ihnen ein Gebrauchtwagenzertifikat vor ?

Auch ein defekt der Kupplung ( Bruch o.ä.) kann Verschleiß sein, wenn es bei dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeuges zu solchen defekten kommen kann.

Gruß burner0266

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

also das Auto hat schon 140' km. Die Kupplung wurde meines Wissens noch nicht getauscht. Wird mit hoher wahrscheinlichkeit Verschleis sein, schade nur das ich bei der Probefahrt noch nichts gemerkt hatte.

Jetzt muss ich wohl mit den Kosten rechen.

Aber vielen Danke für die schnelle Antwort, hat mir denoch sehr geholfen. :)

Grüße, smonkey

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Am besten ersteinmal die Gebrauchwagengarantie abchecken! Gegebenenfalls die Werkstatt oder beim Tüv nachfragen, ob bei Gefahrenübergabe ein derartiger Mangel (oder Verschleiss), schon nach 4 Wochen auftreten darf. Wenn es ein seriöser Händler war, wird er sich mit Sicherheit an den Kosten beteiligen.


Was ist denn ein Straßenhändler?? :)


Gruss Toppi ;)



-----------------
"....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen