Sachmangel Gebrauchtwagen

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
silverstone1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmangel Gebrauchtwagen

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage.

Ich habe im September letzten Jahres einen Gebrauchtwagen von einem Autohaus gekauft. Am selben Tag kam die Warnung im MFA "Kühlmittel Nachfüllen".

Am nächsten Tag stand ich dann wieder im Autohaus und habe die Nachbesserung durchführen lassen.
4 Monate später bekam ich wieder die Warnung und bin daraufhin zum Autohaus gefahren. Der Seviceleiter meinte dies wäre normal und das Kühlmittel wurde aufgefüllt und ich sollte das beobachten.

Vor einem Monat war ich wegen eines defekten Kabels am Rücklicht beim Händler und habe dies richten lassen.

Jetzt 2 Monate nachdem auffüllen, war der Stand des Kühlmittels so niedrig, dass ich wieder die Warnung erhalten habe und daraufhin wieder zum Autohaus bin. Jetzt habe ich einen Termin für die 2.te Nachbesserung erhalten.

Meine Frage ist:

- Muss ich die Materialkosten anteilig übernehmen? Die Versicherung würde 30% übernehmen. Es wurde ja schon ein mal nachgebessert.
- Wie sieht es mit Rücktritt vom Kaufvertrag aus, wenn die Warnung "Kühlmittel Nachfüllen" wieder auftaucht.
- Falls der Mangel ein halbes Jahr nach beendigung der Gewährleistung auftritt, wie kann ich da dann vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.

MFG,
Silver

-- Editiert von silverstone1986 am 15.04.2019 10:44

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Muss ich die Materialkosten anteilig übernehmen? Die Versicherung würde 30% übernehmen. Es wurde ja schon ein mal nachgebessert.


Wenn du die Gewährleistung in Anspruch nimmst, dann nicht. Lass dich auch nicht dazu drängen, hingegen die Garantie in Anspruch nehmen.

Zitat:
Wie sieht es mit Rücktritt vom Kaufvertrag aus, wenn die Warnung "Kühlmittel Nachfüllen" wieder auftaucht.


Wenn die zweite Nachbesserung fehlschlägt, dann wäre ein Rücktritt machbar

Zitat:
Falls der Mangel ein halbes Jahr nach beendigung der Gewährleistung auftritt, wie kann ich da dann vorgehen?


Wenn es sich jeweils um ein und denselben Mangel handelt, ist das nicht schlimm, da sich der Mangel erstmals bereits kurz nach dem Kauf gezeigt hat

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von silverstone1986):
Jetzt habe ich einen Termin für die 2.te Nachbesserung erhalten.

Ist war das jeweils eine Nachbesserung im Sinne der gesetzlichen Sachmängelhaftung? Gibt es Unterlagen aus denen das hervor geht?


Und - viel wichtiger - ist das überhaupt ein Mangel im Sinne der gesetzlichen Sachmängelhaftung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von silverstone1986):
Meine Frage ist:


Meine wäre die nach der Ursache.

Denn permanenter Kühlmittelverlust, kann vom "billigen" Schlauch, über teureren Kühler bis zur sehr teuren Zylinderkopfdichtung alles sein...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
silverstone1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von silverstone1986):
Meine Frage ist:


Meine wäre die nach der Ursache.

Denn permanenter Kühlmittelverlust, kann vom "billigen" Schlauch, über teureren Kühler bis zur sehr teuren Zylinderkopfdichtung alles sein...


Jupp das war auch meine Frage.

Beim ersten mal lag es an einer Dichtung die Undicht war. Dieses ist ein bekannter Fehler bei Mercedes. Jedoch habe ich den Wagen bei einem markenfremden Autohaus mit Werkstatt gekauft und die haben das bei sich in der Werkstatt repariert.

Das ist jetzt die Frage woran das liegt. Ist die Dichtung wieder kaputt oder liegt es diesmal an was anderem. Das Autohaus vermutet es wäre ein Maderschaden.... das müssen die erst mal prüfen.

Gruß,

Silver

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen