Sachmangel Problem

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Remmi69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachmangel Problem

Ich grüße euch ganz Herzlich,

ich habe ende Februar ein Auto gekauft, an diesem stellte ich kurze Zeit später fest das der linke Scheinwerfer innen einen matten Belag aufweist. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert der mir nach langem betteln einen neuen Scheinwerfer zuschickte, da ich nicht extra 500km zum Händler fahren will. Nun hat sich im Vergleich mit dem neuen eingebauten Scheinwerfer herausgestellt das der rechte Scheinwerfer auch anfängt matt zu werden.
Ich habe einen Kollegen in einem anderen Autohaus und dieser fand heraus das es bei meinem Baujahr ein Materialproblem im Kunststoff des Scheinwerfers gab was erst in späteren Baujahren geändert wurde.

Nun habe ich den Händler wo ich mein Fahrzeug gekauft habe natürlich wieder kontaktiert und gebeten mir einen 2. Mängelfreien Scheinwerfer zuzusenden. Jetzt kommt der Händler aber mit dem Argument das ich jetzt auf einmal mein Komplettes Fahrzeug bei ihm vorstellen soll obwohl ich ihm sogar Bilder zugesendet habe?

Nun ist die Frage, hat er das Recht mich zu zwingen zu ihm zu kommen um das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen obwohl das Problem bei Audi bekannt ist. Er spart sich schon den Einbau aber versucht alles mögliche um einem 2. Tausch aus dem Weg zu gehen.

- Das Auto ist keine 5 Jahre alt

Bitte helft mir.

Danke schonmal im vorraus

-- Editier von Remmi69 am 25.06.2016 15:01

-- Editier von Remmi69 am 25.06.2016 15:05

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
obwohl ich ihm sogar Bilder zugesendet habe?
Wer sagt denn, dass diese nicht via Photoshop oder ähnlichem nachbearbeitet wurden? Der Händler möchte sich ganz einfach selber von dem Mangel überzeugen, dass ist ja auch sein gutes Recht.

Stellt sich die Frage, liegt hier überhaupt ein gewährleisstungsrechtlicher Mangel vor? Das ausbleichen beginnt ja erst jetzt, somit könnte der Händler auch sagen, bei Übergabe war das noch nicht so...

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Der VK müsste angemessene Reisekosten erstatten. Siehe dazu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kfz-kauf-nacherfuellungsanspruch-muss-der-verkaeufer-das-auto-beim-kaeufer-abholen_022152.html

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#3
 Von 
Remmi69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ausgasen des Kunstoffes passiert nicht in ein Paar Tagen und innerhalb 6 Monate müsste er es ja beweisen das es nicht so war.

Also obwohl er mir den ersten per Post ersetzt hat kann er beim zweiten sagen das ich extra zu ihm fahren muss?


-- Editiert von Remmi69 am 25.06.2016 15:23

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#4
 Von 
Sunny10
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit "matten Belag" einen "blinden" Scheinwerfer meinst, also ein TÜV-relevanter Mangel.

Da dieser unstrittig schon beim Verkauf vorhanden war, hast du das Recht zur Nacherfüllung. Hierzu gehören auch die Einbaukosten.
Der VK kann sicherlich von dir verlangen, dass du ihm dein Auto vorführst, allerdings dann gegen Erstattung deiner Fahrtkosten.

http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

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#5
 Von 
Remmi69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sunny10):
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit "matten Belag" einen "blinden" Scheinwerfer meinst, also ein TÜV-relevanter Mangel.

Da dieser unstrittig schon beim Verkauf vorhanden war, hast du das Recht zur Nacherfüllung. Hierzu gehören auch die Einbaukosten.
Der VK kann sicherlich von dir verlangen, dass du ihm dein Auto vorführst, allerdings dann gegen Erstattung deiner Fahrtkosten.

http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html


Gibt es einen Pauschalbetrag pro Kilometer zur Berechnung der Reisekosten?

-- Editiert von Remmi69 am 25.06.2016 15:37

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunny10
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Remmi69):
Gibt es einen Pauschalbetrag pro Kilometer zur Berechnung der Reisekosten?

Ich würde hier die gängigen 30 Cent pro Kilometer ansetzen.
(Selbstverständlich pro Fahrtstecke)
Dies würde ich selbstverständlich vor Fahrtantritt mit dem Verkäufer aushandeln und mir auch schriftlich bestätigen lassen!
Das wären dann 300 Euro an Mehrkosten für den VK. Ich denke, er wird vorher einlenken und dir den Scheinwerfer (wie auch den linken) per Postweg zusenden.

Ich empfehle mich.

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