Sachmangel Reparatur / Autohändler weigert sich

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmangel Reparatur / Autohändler weigert sich

Hallo an alle,

kann jemand helfen?
Folgende Situation:

Habe Anfang Januar bei einem Händler, welcher ca.80km von meinem Wohnort entfernt ist, einen Alfa 147 1.6 Tspark für 1900€ gekauft Bj 2005 (Tüv im Dez 2015).
Im Kaufvertrag steht "keine technischen Mängel" außer ein paar Beulen und Kratzer.
Nachdem ich bereits nach 4 Wochen merkte das die vorderen Querlenker durch sind mir aufgefallen das die Öllanzeige ständig aufleuchtete

Daraufhin wieder zum Händler (nach ca. 3-4Wochen). Die meinten Sie hätten den (Öl) Sensor getauscht und gut. Querlenker wären Verschleiß und ich müsste mich selber darum kümmern.
Des weiteren ging die Heizung nicht richtig, bzw. es kam nur Warmluft aus dem Gebläse und keine Kaltluft aus der Heizung, habe dann in einem Alfa Forum gelesen, das keine Kaltluft kommt, wenn die Beleuchtung der Wärmeregler kaputt sind, da in diesen ein Widerstand mit eingebaut ist (da ein bekannter dasselbe Auto Ende letzten Jahres ausgeschlachtet t, dachte ich ok tausch ich die Birnen und gut)..

Nach 3,4 Wochen nach dem Austausch des Öl sensor dasselbe... Lampe aufgeleuchtet, Ölstand geprüft, sehr niedrig. Ok, Öl gekauft und ca. 2,5l nachgefüllt.
Nachdem mein Budget durch Umzug im Januar und notwendigen Autokauf ziemlich erschöpf war, habe ich nun Ende Mai die Querlenker erneuert und Sommerreifen bezogen und die Werkstatt auf den hohen Ölverbrauch angesprochen.
Diese teilten mir nun mit, das die Kolbenringe wohl sehr wahrscheinlich undicht sind.

Nachdem eine Woche später auch noch die Servoölleitung porös und somit undicht wurde, war ich dann doch etwas irritiert.

Daraufhin vor 2 Wochen wieder zum Händler, ihn darauf angesprochen mit de Bitte das Sie sich darum kümmer die Servoleitung zu tauschen, die Heizung / Kühlung zu reparieren sowie das Problem mit dem Ölverlust zu checken.
Jetzt rief die Werkstatt nach einer Woche an (momentan muss ich mit dem Roller täglich 20km zur Arbeit) und meinten, komplett Reperatur 2500€ (!).
Ich habe Sie auf Sachmangel angesprochen und das ich kein Geld für sowas habe. Der Grund des Kaufes war ja, das ich ein Wagen benötige der erstmal keine Mängel und reperaturen benötigt und mir dies auch so zugesichert wurde.
Der einzige Vorschlag der jetzt vom Händler kam, Sie repariern alles, ich müsste aber 1100€ (!) selber tragen.
Ansonsten gäbe es keine Alternative! Ich hatte vorgeschlagen nur die Servoleitung + Einbau zu übernehmen.
Bin nun etwas verzweifelt, was ich machen soll. Geld habe ich in der Größenordnung habe ich z.Zeit nicht und sehe es auch nicht ein. Da hätte ich für 3000€ im Januar ja direkt ein ganz anderes Auto kaufen können.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen, die Reperatur machen lassen, die Rechnung dann aber nicht zahlen und es drauf ankommen lassen? Rechtlich gesehen Chancen?

Jemand Erfahrung?

Bin totaler Laie was Autos angeht, war auch mein erster Autokauf.

Vielen Dank vorab für evtl. Hilfe....

aZe81



-- Editiert von Moderator am 04.07.2016 20:17

-- Thema wurde verschoben am 04.07.2016 20:17




27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

.
Hallo aZe81,

wie viele km hat er denn runter?


gruß charly


PS: mein persönlicher Rat an dich; schau dass du die Kiste wieder los wirst und kauf die ein vernünftiges Auto das du dir leisten kannst !! Das ist eindeutig das falsche Fahrzeug für dich.

-- Editiert von charlyt4 am 01.07.2016 10:25

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Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat:
Der Grund des Kaufes war ja, das ich ein Wagen benötige der erstmal keine Mängel und reperaturen benötigt

Dann ist ein 11 Jahre altes Auto nicht die beste Wahl...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Hallo aZe81,

wie viele km hat er denn runter?


gruß charly


PS: mein persönlicher Rat an dich; schau dass du die Kiste wieder los wirst und kauf die ein vernünftiges Auto das du dir leisten kannst !! Das ist eindeutig das falsche Fahrzeug für dich.

-- Editiert von charlyt4 am 01.07.2016 10:25


bei kauf erst 79000...war ja mit dem neuen TÜV der Hauptgrund.
Verkaufen will ich den Wagen auch am liebsten....allerdings wer kauft ein Auto mit undichten Kolbenringen?

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#4
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Der Grund des Kaufes war ja, das ich ein Wagen benötige der erstmal keine Mängel und reperaturen benötigt

Dann ist ein 11 Jahre altes Auto nicht die beste Wahl...


yo, für 2000 tacken budget hat man jetzt auch nicht die mega auswahl an neuwagen....

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 430x hilfreich)

Was genau spricht jetzt dagegen den Händler schriftlich unter Fristsetzung aufzufordern die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung instand zu setzen?
Ja ein Querlenker ist ein Teil welches regelmäßig getauscht werden muss, aber sicher nicht innerhalb eines halben Jahres von 100 auf 0 (bezogen auf den Zustand), aber gut der Drops ist ja durch ihr eigenständiges Reparieren (lassen) gelutscht.

Noch dürfte der Wagen ja knapp innerhalb der Beweislastumkehr liegen. Ist also erstmal das Problem des Händlers zu beweisen, dass die Mängel bei Kauf noch nicht vorlagen

Mal so von Autobesitzer zu Autobesitzer:
11 Jahre und gerade mal 8.000kM und dann solch ein Schaden... Ich würde den Wagen mal hinsichtlich Tachomanipulation "untersuchen"

-- Editiert von Guruhu am 01.07.2016 12:40

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat:
Ja ein Querlenker ist ein Teil welches regelmäßig getauscht werden muss, aber sicher nicht innerhalb eines halben Jahres von 100 auf 0 (bezogen auf den Zustand)

Naja, eventuell war er ja nur bei 80%?
Bestimmungsgemäßer Verschleiß ist kein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel.



Zitat:
Was genau spricht jetzt dagegen den Händler schriftlich unter Fristsetzung aufzufordern die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung instand zu setzen?

Fristsetzung 14 Tage nach Datum und per Einschreiben senden.



Zitat:
Ist also erstmal das Problem des Händlers zu beweisen, dass die Mängel bei Kauf noch nicht vorlagen

Eigentlich müsste nur nachweisen, dass die Mängel gewährleistungsrechtlich nicht relevant sind.



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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von aZe81):
Zitat (von 2 zugeordnete Entscheidungen)">4 U 20/12</a>[/u):



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von aZe81):
Soll ich mir einen Anwalt nehmen,



Jetzt noch nicht. VK erst nachweisbar in Verzug setzen.


Zitat (von aZe81):
die Reperatur machen lassen, die Rechnung dann aber nicht zahlen und es drauf ankommen lassen?



Würde ich nicht empfehlen.


Zitat (von aZe81):
Rechtlich gesehen Chancen?



In meinen Augen stehen die gar nicht so schlecht.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 01.07.2016 15:13

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab beim ADAC ein blanko Formular gefunden mit der Aufforderung zur Reparatur innerhalb einer Frist. Nur bringt das was oder einfach sinnvoll bzgl. Des weiteren rechts Weges? Der Händler gibt mir ja nur eine Option. Ob er seine Meinung ändert weil man ne Frist setzt?
Habe dem Händler -bevor deren "Vorschlag" kam- schon geschrieben das es nur entweder Reparatur oder Rücktritt vom Kauf für mich als Option gibt...
Ach ja, der Werkstattmeister meinte die undichten Kolbenringe kämen durch Benutzung von falschem und zuviel motoröl (habe immer 10w-40 benutzt).
die letzten beiden male wurde es von ner Fachwerkstatt nachgefüllt. Das sind für mich nur ausreden um von der Schuld abzulenken.

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#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 430x hilfreich)

Die ordentliche Frist bringt insofern wars, als dass man den Händler wenn er dieser nicht nachkommt zivilrechtlich verklagen kann.

Ein Schreiben des ADAC dürfte es auch tun, es genügt eine formloser Schriftstück.

-- Editiert von Guruhu am 01.07.2016 18:14

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von aZe81):
Ach ja, der Werkstattmeister meinte die undichten Kolbenringe kämen durch Benutzung von falschem und zuviel motoröl (habe immer 10w-40 benutzt).

Ist nicht 5W-40 als Vorgabe?
Dann kann es durchaus eine Verschlechterung sein, denn das verwendete Öl ist im kalten Zustand mit weniger Schmierwirkung versehen, und verursacht entsprechend einen höheren Verschleiss.

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#13
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem öl gehen die Meinungen auseinander. Aber wirklich falsch war da nix dran zumal ne andere Werkstatt es auch verwendet hat.

Und ob jetzt 5,10w -40 oder 60... Knapp 2Liter auf 1000km von Beginn an ist einfach für mich kein Problem das vom verwendeten öl herkommt.
Hab jetzt am Dienstag ein Beratungstermin beim Anwalt.
Für mich ist das ja schon ein schuldeingeständnis wenn die Werkstatt sagt sie übernehmen 1500 von 2500 Reparaturkosten? Ich will eben nur die servoleitung zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von aZe81):
Für mich ist das ja schon ein schuldeingeständnis


Welche Schuld soll denn der Händler haben? Das er was falsch gemacht hätte, ist den Beiträgen nicht zu entnehmen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von aZe81):
Aber wirklich falsch war da nix dran zumal ne andere Werkstatt es auch verwendet hat.

Ob das eine andere Werkstatt verwendet spielt überhaupt keine Rolle, es gibt nur die Herstellerangabe welche bindet ist. Was anderes wird kein Gutachter vor Gericht bestätigen, Meinungen sind nicht relevant.
Zitat (von aZe81):
Für mich ist das ja schon ein schuldeingeständnis wenn die Werkstatt sagt sie übernehmen 1500 von 2500 Reparaturkosten?

Das dürfte wohl eher Kulanz ohne Anerkennung einer Verpflichtung sein.
Aus dem was ab zu leiten, was nicht existent ist, wäre ein Trugschluss. Wenn man nach dem Auto in Tante Google nachschaut, dürfte es eh schon mit der Haltbarkeit nicht so weit her sein, da wäre wohl das Kulanzangebot des Händlers nicht schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von aZe81):
Für mich ist das ja schon ein schuldeingeständnis


Welche Schuld soll denn der Händler haben? Das er was falsch gemacht hätte, ist den Beiträgen nicht zu entnehmen.

Berry


Naja z.b die Schuld das ich ein Wagen im Januar gekauft habe welcher TÜV im Dezember 15 bekommen hat oder laut Siegel bekommen hat und laut Kaufvertrag keine technischen Mängel haben dürfte.
Der hohe ölverlust und nicht funktionierende Klima war von Beginn an...

Das ich für 2 scheine nicht das perfekte Auto bekomme war mir auch klar, aber jez nochmal 1000 reinzustecken seh ich nicht ein. Hätte dann für 3000auch ganz andere Kisten bekommen können

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Bleib doch bitte sachlich.

Das Auto hat Mängel, unbestritten. Aber das ist sicher nicht die Schuld des Händlers. Wenn man absolut von Schuld reden will, liegt sie in der Gewährleistung, denn die schuldet er Dir für Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren, oder deren Entstehung ihrer Natur nach beim der Übergabe bereits existierte.
Gewährleistung für Mängel, die erst nach Übergabe erstmalig auftreten, schuldet er Dir nicht.

Ob es sich um gewährleistungspflichtige Mängel handelt, ist offen. Wie Du Dich zu verhalten hast, wurde in den Vortexten mehrfach erwähnt. Auch ein Anwalt wird Dir da nichts anderes sagen können.

Der Händler erkennt seine Gewährleistungspflicht in Höhe von 1400 € an. Unklar bleibt für welchen Mangel.
1100 € sollst Du selbst übernehmen. Auch da bleibt unklar, für welchen Mangel sich der Händler nicht in der Pflicht sieht.

Es gilt also, dies eindeutig zu klären. Dafür braucht man keinen Anwalt, der zusätzliches Geld kostet.

Meine persönliche Einschätzung als nur Autoschrauber - daher ohne jede Relevanz: Kolbenringe und Heizung (Händler), Servoleitung Du. TIP: Wenn der Kopf schon runter ist, sollten Wasserpumpe und - soweit vorhanden - Umlenkrollen auf Deine Kosten mitgetauscht werden.

Das das Auto die technische Untersuchung bestanden hat besagt nicht, das das KFZ zum Untersuchungszeitpunkt Mängelfrei war!

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay sorry, schuld ist dann rechtlich nicht der richtige Ausdruck.
Er ist mM nach dann er eben in der Pflicht die Mängel (öl und Klima)zu beseitigen. Die servoleitung übernehme ich.
Genauso habe ich ihm dies auch mitgeteilt. Daraufhin kam eben nur Vorschlag mit dem 1100€ ich, Rest er.
Darin wäre auch der Tausch der servoleitung enthalten...
Kein Wort das sie sich in der Pflicht sehen sondern das das ja noch kulant wäre.

Klar kann der Händler sagen wusste er nicht beim Verkauf.
Aber wenn er ne Gewährleistung gibt, muss er doch damit rechnen das ein solch gravierender Mangel auf ihn zurückkommt?

Ist da ein Brief/Aufforderung - falls rechtlich möglich -vom Anwalt der das einfordert nicht sinnvoll?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von aZe81):

Aber wenn er ne Gewährleistung gibt, muss er doch damit rechnen das ein solch gravierender Mangel auf ihn zurückkommt?

Nun man muss Verschleiss eben trennen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat:
welcher TÜV im Dezember 15 bekommen hat

Das TÜV-Papperl sagt nur, das zum Zeitpunkt als das geprüft wurde, der Wagen die absoluten Minstestnormen erfüllt hat, damit er keine Todesfalle für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Irgendwelche qualitativen Zusicherungen oder gar Vorhersagen über künftige Entwicklungen bezüglich der Reparaturanfälligkeit sind damit nicht verbunden. Da gibt es den Gebrauchtwagen-Check, der ist dann schon etwas aussagekräftiger.



Zitat:
laut Kaufvertrag keine technischen Mängel haben dürfte.

Normaler Verschleiß ist ja gerade kein technischer Mangel, sondern "normale Beschaffenheit"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Nochmal meine Frage anders,

Gehören undichte Kolbenringe in den Bereich Verschleiß,wenn dieses Problem seit dem Kauf besteht?

Das bremsen, querlenker und servoleitung,etc als Verschleiß zählt hab ich ja verstanden!

Zweite unbeantwortete frage war,

Macht ein Anwalt Sinn um den "Druck" z.b per Aufforderungsschreiben auf den Händler zu erhöhen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 430x hilfreich)

Ob ein Anwalt sein macht oder nicht, wird man nur per Ausprobieren erfahren. Vielleicht interessiert das den Händler nicht, vielleicht kuscht er vor "Angst" schon, wenn er nur Anwalt auf dem Briefkopf ließet. Rein vom rechtlichen Aspekt ist es erstmal egal woe der Händler benachrichtigt wird. Es muss nur Gerichtsfest und schnell sein, da sonst die 6 Monate bald um sind...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von aZe81):
Ok, Nochmal meine Frage anders,

Gehören undichte Kolbenringe in den Bereich Verschleiß,wenn dieses Problem seit dem Kauf besteht?



Wenn du mal in das Urteil des OLG Brandenburg, das ich dir in Post 7 aufgezeigt habe gesehen hättest,
könntest du dir die Frage selbst beantworten.
In diesem Fall hatte der VW sogar über 140,000km gelaufen.


Zitat (von aZe81):
Zweite unbeantwortete frage war,

Macht ein Anwalt Sinn um den "Druck" z.b per Aufforderungsschreiben auf den Händler zu erhöhen?



Wenn du zuviel Geld hast ja. Denn den bezahlst du selbst.
Liest sich aber in deinem ersten Post anders.


Zitat (von aZe81):
ch habe Sie auf Sachmangel angesprochen und das ich kein Geld für sowas habe.




gruß charly


PS: Und nochmal mein persönlicher Rat. Sie zu dass du die Kisten zurück geben kannst!

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von aZe81):
Ok, Nochmal meine Frage anders,

Gehören undichte Kolbenringe in den Bereich Verschleiß,wenn dieses Problem seit dem Kauf besteht?



Wenn du mal in das Urteil des OLG Brandenburg, das ich dir in Post 7 aufgezeigt habe gesehen hättest,
könntest du dir die Frage selbst beantworten.
In diesem Fall hatte der VW sogar über 140,000km gelaufen.

Doch habe ich und genau das will der Händler ja nicht akzeptieren. Er sagt kein sachmangel weil durch Nutzung von "falschem" öl herbeigeführt und somit selbst schuld. Ich sage von Beginn an hoher Verbrauch. (bei 79000km!)
Somit Aussage gegen Aussage.

Zitat (von aZe81):
Zweite unbeantwortete frage war,

Macht ein Anwalt Sinn um den "Druck" z.b per Aufforderungsschreiben auf den Händler zu erhöhen?



Wenn du zuviel Geld hast ja. Denn den bezahlst du selbst.
Liest sich aber in deinem ersten Post anders.

Hab auch momentan keine Kohle.
Aber lieber investier ich nochmal was in einen Anwalt der mir mein Recht auf Rücktritt oder Reparatur durchsetzt, als jez n schrotthaufen zurück zu nehmen, für den mir Bastler n Appel und Ei für zahlen.
Dann hab ich kein Budget für ne einigermaßen Kiste.
Und nach jez fast zwei Wochen ohne Auto muss jez was passieren.
Wenn Rücktritt dann ideal.
Wenn sie es reparieren kann ich die Kiste wenigstens noch verkaufen.

Gruß

Zitat (von aZe81):
ch habe Sie auf Sachmangel angesprochen und das ich kein Geld für sowas habe.




gruß charly


PS: Und nochmal mein persönlicher Rat. Sie zu dass du die Kisten zurück geben kannst!


Auf jeden Fall!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von aZe81):
Ok, Nochmal meine Frage anders,

Gehören undichte Kolbenringe in den Bereich Verschleiß,wenn dieses Problem seit dem Kauf besteht?



Wenn du mal in das Urteil des OLG Brandenburg, das ich dir in Post 7 aufgezeigt habe gesehen hättest,
könntest du dir die Frage selbst beantworten.
In diesem Fall hatte der VW sogar über 140,000km gelaufen.

Doch habe ich und genau das will der Händler ja nicht akzeptieren. Er sagt kein sachmangel weil durch Nutzung von "falschem" öl herbeigeführt und somit selbst schuld. Ich sage von Beginn an hoher Verbrauch. (bei 79000km!)
Somit Aussage gegen Aussage.

Zitat (von aZe81):
Zweite unbeantwortete frage war,

Macht ein Anwalt Sinn um den "Druck" z.b per Aufforderungsschreiben auf den Händler zu erhöhen?



Wenn du zuviel Geld hast ja. Denn den bezahlst du selbst.
Liest sich aber in deinem ersten Post anders.

Hab auch momentan keine Kohle.
Aber lieber investier ich nochmal was in einen Anwalt der mir mein Recht auf Rücktritt oder Reparatur durchsetzt, als jez n schrotthaufen zurück zu nehmen, für den mir Bastler n Appel und Ei für zahlen.
Dann hab ich kein Budget für ne einigermaßen Kiste.
Und nach jez fast zwei Wochen ohne Auto muss jez was passieren.
Wenn Rücktritt dann ideal.
Wenn sie es reparieren kann ich die Kiste wenigstens noch verkaufen.

Gruß

Zitat (von aZe81):
ch habe Sie auf Sachmangel angesprochen und das ich kein Geld für sowas habe.




gruß charly


PS: Und nochmal mein persönlicher Rat. Sie zu dass du die Kisten zurück geben kannst!


Auf jeden Fall!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
aZe81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem zitieren hat nicht so geklappt :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)



Zitat (von aZe81):
Aber lieber investier ich nochmal was in einen Anwalt der mir mein Recht auf Rücktritt oder Reparatur durchsetzt,


Der macht als erstes auch nichts anderes als den Verkäufer in Verzug zu setzen.


Setz ihm wie hier schon mehrfach beschrieben eine nachweisbare Frist zur Mängelbeseitigung.
Du kannst ihm durch die Blume auch einfach die Rückabwicklung vorschlagen.
Und du kannst ihn ja auch mal auf das Urteil vom OLG hinweisen und wenn er meint dann muß halt
ein Gutachter festellen ob Verschleiß oder Mangel.


Zitat (von aZe81):
Er sagt kein sachmangel weil durch Nutzung von "falschem" öl herbeigeführt und somit selbst schuld.



Es ist unwichtig was er sagt. Er muß es in den ersten 6 Monaten beweisen.
Und woher weiss er eigentlich das die Kolbenringe ursächlich sind?
Wurde ein Druckverlusttest durchgeführt

Der Defekt an den Kolbenringen kommt nicht vom Öl.
Außerdem ist ein 10W-40 sowieso für die Kiste freigegeben.(schau mal in deiner Bedienungsanleitung nach)
Allso was sollst du genau Falsch gemacht haben?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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Und jetzt?

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