Kurze Zusammenfassung:
- Gebrauchtwagenkauf 25.05.05 (14 Jahre / 40.000 Meilen)
von Händler an mich (Privatkunde).
- Kauf mit Klausel (Kunde verzichtet auf Sachmangelhaftung,
daher Preisnachlaß [500 Euro]).
- Ansonsten keine Klauseln, kein Übergabeprotokoll.
- 2 Monate später Info an Händler, Motor macht komische Geräusche.
- Antwort Händler, keine Gewährleistung (siehe Vertrag).
- 4 Monate später Motorschaden.
- Fristsetzung an Händler mit Verweis auf Unwirksamkeit
der Ausschlußes der Sachmängelhaftung per Einschreiben.
- Händler reagiert 3 Wochen nicht.
- Letzte E-Mail an den Händler mit Verweis auf rechtliche
Schritte, darauf Reaktion des Händlers.
- Heute Mail vom Händler, keine Sachmängelhaftung möglich, da es
diverse Gerichtsurteile gibt, die bei Preisnachlaß den
Ausschluß der Sachmängelhaftung bestätigen.
Ich verstehe die Sachmängelhaftung als gesetzlich verankerte Pflicht des Händlers. Insbesondere in den ersten 6 Monaten gilt die sogenannte Beweislastumkehr.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Danke für Eure Antwort.
Andre
Sachmangelhaftung - Gebrauchtwagen
11. Oktober 2005
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Frage vom 11. Oktober 2005 | 16:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmangelhaftung - Gebrauchtwagen
#1
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 17:44
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 182x hilfreich)
Der Händler irrt in seiner Rechtsauffassung. Ich würde nun einen Anwalt konsultieren.
#2
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 18:26
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 130x hilfreich)
...das sich der Händler mit seiner Rechtsauffassung irrt, dem stimme ich zu.
Schwierig wird es meineserachtens deswegen
1. 14 Jahre altes Auto und
2. bereits bei den ersten Geräuschen, hätte
man Nachbesserung durchsetzen sollen.
Denke aber der Händler hatte gehofft, die
6 Monatsfrist wird der Motor wohl durchhalten.
Ich hoffe aber für Dich, dass der Händler mit seinem ersten Brief ein Eigentor geschossen hat, e r also zum Handeln verpflichtet gewesen wäre.
Einen Anwalt hinzuziehen erscheint sinnvoll.
mfg
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 20:45
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 182x hilfreich)
quote:
Schwierig wird es meineserachtens deswegen
1. 14 Jahre altes Auto und
2. bereits bei den ersten Geräuschen, hätte
man Nachbesserung durchsetzen sollen.
Diese Punkte könnten sich tatsächlich als Knackpunkte erweisen, da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen. Allerdings bei der
geschilderten Selbstherrlichkeit des Verkäufers (vermute ich mal) verlässt er sich u.U. ganz auf seinen rechtswidrigen Gewährleistungsausschluß, ohne andere wichtige Punkte zur Sprache zu bringen, mit dieser zu vermutenden Taktik, würde der VK m.E. Schiffbruch erleiden.;)
Ein Versuch erscheint mir daher, unter diesen Gesichtspunkten, allemal sinnvoll.
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