Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe am 10.02.2006 ein 5 Jahre altes Auto bei einem Händler gekauft, der 600 Kilometer von meinem Wohnort entfernt sein Autohaus hat. Auf der Rückfahrt stellte ich fest, dass das elektrische Heckrollo zwar technisch funtioniert, jedoch nicht ganz in die Heckablage einfährt und ein Teil des Rollobezugs rausschaut. Ich habe den Verkäufer am 11.02.2006 per Mail auf den Mangel hingewiesen und bat um telefonische Rücksprache.
Mehrmals rief ich beim Händler an und wurde immer vertröstet mit dem Hinweis er wolle mich zurückrufen. Irgendwann innerhalb der nächsten Tage rief er mich an und meinte ich solle den Wagen bei uns in Berlin zu Opel bringen, die Sache reparieren lassen und die Rechnung ihm zusenden.
Ich meinte dann nur noch ob es denn nicht besser wäre erstmal ein Kostenvoranschlag machen zu lassen. Er liess sich darauf ein und bat mich vor Ort (bei Opel in Berlin) mit ihm telefonisch Rücksprache zu halten. Gesagt, getan rief ich den Händler vor Ort an und nannte ihm den Preis der Reparatur (rund 580,00 Euro). Er meinte, er müsse Rücksprache mit seinem Chef halten und meldete sich dann nicht mehr bei mir. Ich rief in der Zeit mehrmals an und bat um Rückruf. Der schien SEHR beschäftigt gewesen zu sein.
Heute erhalte ich folgende Mail von ihm:
HALLO HERR BRENNER VOR ÜBERGABE DES OMEGA AN SIE HABEN UNSERE MECHANIKER ALLE
FUNKTIONEN AUCH DIE DES HECK-ROLLOS ÜBERPRÜFT UND KEINE FEHLFUNKTION
FESTGESTELLT:. VON DA HER KÖNNEN WIR IHNEN JETZT IM NACH HINEIN KEINE
KULLANZ MEHR ANBIETEN. GRUß OPEL VERTRAGSHÄNDLER
In den AGB´s des Händlers steht unter Nummer VI. (Sachmängel), das die Ansprüche nach einem Jahr verjähren und die Ansprüche vom Käufer an den Verkäufer auf Mängelbeseitigung geltend zu machen hat.
Nun ist meine Frage dahingehend ob er den Mangel beseitigen lassen muss oder ob ich "in die Röhre" gucke. Ich möchte ihm nun nicht eine bitterböse Mail schreiben und mit meinem Anwalt "drohen" ehe ich genauer über die Rechtslage bescheid weiß.
Fällt sowas denn überhaupt unter Sachmangelhaftung?
Gruss
Brenner
Sachmangelhaftung beim Händler
Sehr geehrter Herr Brenner,
es muss in der Tat erst geprüft werden, ob der von Ihnen beanstandete Mangel einen Sachmangel darstellt, oder aufgrund des Alters des KfZ eine Verschleisserscheinung darstellt. Letztere berechtigt nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Dieses kann Ihnen am besten eine fachmännische Werkstatt prüfen. Allerdings frage ich mich, woher der so hohe Preis einer Reparatur resultiert.
Sollte es sich um einen Sachmangel handeln, so ist der Verkäufer Ihnen gegenüber zu Nacherfüllungshandlungen verpflichtet
. Hier käme praktisch eine Nachbesserung in Form der Reparatur in Betracht. Neben den Kosten der Reparatur muss der Verkäufer auch alle weiteren Kosten tragen, die aufgrund Nacherfüllung anfallen und mit dieser direkt in Relation stehen. Darunter fallen z.B. auch die Kosten für die Zuführung des KfZ zum Händler, sollte sich dieser entschließen die Nacherfüllung an seinem Standort durchführen zu lassen.
Beachten Sie bitte, dass der Käufer nicht das Recht hat, die Mängel eigenmächtig beheben zu lassen, da dieses zu einem Verlust der jeweiligen Gewährleistungsrechte führen kann.
Die Anführung, dass das Heckrollo bereits überprüft worden ist und kein Mangel festgestellt wurde ist nicht relevant, sofern dieses nicht nachgewiesen werden kann (z.B. durch ein von Ihnen unterschriebenes Abnahmeprotokoll, in welchem auch die volle Funktionstüchtigkeit des Heckrollos aufgeführt wurde).
Es muss mithin erst geklärt werden, ob es sich um eine altersbedingte 'normale' Verschleisserscheinung (ein Mangel, der durch den normalen Altersprozess und den normalen Verschleiss verursacht wurde) handelt, oder hingegen um einen Sachmangel. Dazu kann man sich am besten an eine fachmännische Werkstatt wenden, da die das am besten einschätzen können. Was ein Sachmangel ist können Sie in §434 BGB
nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 19:13:37
Sehr geehrter Herr Roenner,
vielen Dank für Ihre Ausführung. Ich muss noch hinzufügen, dass ich bei der Adam Opel AG bei uns in Berlin gewesen bin und den Wagen vorgestellt habe. Ein Mitarbeiter oben genannter Firma hat sich den Mangel angesehen und meinte, dass dieses Teil (Heckrollo ohne Elektroantrieb) nicht zu reparieren sei sondern getauscht werden müsse.
Das Heckrollo kostet rund 420,00 Euro und der Arbeitslohn liege bei rund 160,00 Euro. Der Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, ist auch eine Opelvertretung, jedoch rund 600 Kilometer von hier entfernt. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich zum hiesigen, hier ansässigen Händler, und mir erklären lassen ob es sich bei dem Mangel um einen Fehler aufgrund des Verschleißes handelt oder nicht?
Mit freundlichen Ggrüßen
Brenner
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Sehr geehrter Herr Brenner,
quote:Das ist korrekt. Denn davon hängt die rechtliche Einordnung ab.
Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich zum hiesigen, hier ansässigen Händler, und mir erklären lassen ob es sich bei dem Mangel um einen Fehler aufgrund des Verschleißes handelt oder nicht?
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Na Sie sind ja fix im Antworten. Und ich dachte ich bin hier alleine um diese Zeit.
)
Dann werde ich mich wohl morgen auf den Weg machen und den Wagen nochmals vorführen. Vielleicht bekomme ich sogar eine schriftliche Bestätigung, das es sich dabei um einen Sachmangel handelt. Werde mich morgen auf jedenfall nochmals melden und Bericht erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Brenner
Hier dürfte m.E. KEIN kaufrechtlicher Mangel oder auch Sachmangel vorliegen, da die gewöhnliche Verwendung der Kaufsache, hier ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen, in seiner Hauptfunktionsweise (Sie zuverlässig von A nach B zu bringen) nicht eingeschränkt ist. Das fehlerhafte Heckrollo ist ein Zubehör, was weder die Verkehrssicherheit noch die gewöhnliche Verwendung des Gebrauchtfahrzeuges in irgendeiner Weise einschränkt.
Wenn Sie also Wert darauf legen, den nachfolgenden Verkehr in seiner Sicht und Übersicht zu behindern, dürften Sie wohl das fehlerhaft arbeitende Heckrollo aus eigener Tasche bezahlen.
Hallo Herr Krull,
der Verkäufer darf dem Käufer aber auch hinsichtlich des Zubehörs keinen 'Schrott' übereignen, auch wenn die Verkehrstüchtigkeit des KfZ an sich nicht beeinträchtigt ist. Denn wenn das KfZ mit dem jeweiligen Zubehör verkauft wird, kann der Käufer auch erwarten, dass dieses Zubehör, welches im Kaufpreis enthalten ist, nicht mangelhaft ist. Desweiteren ist auch bei neuen Kaufsachen ein Mangel beim Zubehör als Sachmangel zu qualifizieren.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 18.03.2006 14:40:34
Mich würde mal interessieren, wieviel "Stück" des Heckrollos nicht automatisch einfahren will.
1 Cm, 5 cm oder ??
Frage ist auch, wer,wann sowas überhaupt nutzt.
Sicher geht es mit etwas nachhelfen (einer hilft und eine drückt den Schalter) auch ganz rein, mit etwas gutem Willen.
Evtl. ist es auch nur mal falsch eingerollt, wie ein Sicherheitsgurt z.b.
Also mal nur kein Stress, wegen so einer Lapalie.
Gruß Spezi
So,
ich war heute bei unserem hiesigen Opelhändler und dieser erklärte mir das es sich bei dem Heckrollo nicht um ein Bauteil handelt was bestimmten Wartungsintervallen unterliegt. Er würde es als einen Sachmangel ansehen. Dieses kann er mir jedoch nicht schriftlich bestätigen (Wie war das mit der Krähe und dem Auge?).
Das Heckrollo fährt ca. 10-15 cm nicht ganz ein.
@krull 14
Eine defekte Frontscheib oder ein defektes Schiebedach bringen mich auch ohne Probleme von A nach B und dennoch sind es Bauteile in Ordnung sein müssen.
Ob es sich dabei um eine Lapalie handelt oder nicht ist irrelevant. Der §434 BGB
macht keine Unterschiede zwischen dem Grad der Beeinträchtigung. Auch ein nachhelfen (vorne den Knopf drücken und hinten versuchen das Rollo in die Hutablage zu befördern) bringt nichts. Sollte es denn was bringen, kann ich mir nicht jedesmal jemanden mitnehmen um die Prozedur durchzuführen.
Wie oft ich das Heckrollo dabei betätige, ist, soweit mir bekannt, nicht Grundlage ob es sich dabei um ein Sachmangel handelt oder um ein Verschleiß. Ich werde jetzt noch der Adam Opel AG eine Mail schicken und hoffen sie sehen es genauso die die Hauptvertretung bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Brenner
Da fällt mir noch was ein.
Warum behindere ich den nachfolgenden Verkehr in seiner Sicht und Übersicht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Automobilhersteller Teile in ihren Fahrzeugen verbauen, die den öffentlichen Strassenverkehr in seiner Sicherheit beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Brenner
Es geht ja hier wirklich um eine Lapalie.
Wenn das Teil mal mit etwas Hilfe ganz drin ist, sollte es auch möglich sein, das Fahrzeug zu nutzen, ohne beeinträchtigt zu sein.
Zumal bei solchen Bauteilen, nach 5 Jahren immer mit dem Ausfall zu rechnen ist, was letztlich auf Verschleiß beruht.
Dieser Defekt kann daher immer und zu jedem Zeitpunkt auftreten.
Wie z.b. bei einer Glühlampe, eben brannte sie noch, dann wird sie ausgeschaltet und eine Sekunde später, bei einschalten ist sie kaputt. Oder bei einem Elektrischen Fensterheber/Schiebedach= Auf gings noch, vor 2 Minuten aber nun nicht mehr zu!!
Sie sind wahrscheinlich so ein Gebrauchtwagenkäufer, der auch die Aschenbecherbeleuchtung reklamieren wird, oder wenn das eingebaute Autoradio nicht mehr den Lieblingssender finden kann.
DU BIST DEUTSCHLAND
Gruß Spezi
-- Editiert von spezi am 19.03.2006 09:35:37
Sehr geehrter Herr Brenner,
über ein Feedback, wie Ihr Fall weitergegangen ist, würden wir uns freuen.
Alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Sehr geehrter Herr Roenner,
ein Feedback gebe ich auf jedenfall. Die Antwort seitens Opel Deutschland steht noch aus.
@Spezi
Ihnen ein Auto zu verkaufen muss ja der reinste Segen sein. Da freut sich jeder Verkäufer drüber. Um aber mal zum Sachverhalt zurückzukehren.
Auch mit erheblichen Aufwand ist es nicht möglich die Rolloabdeckung unter die Hutablage zu bringen. Sicherlich kann jedes Bauteil zu jeder Zeit einen Defekt aufweisen.
Was meinen Sie warum der §434 BGB
verabschiedet wurde? Ob es sich in dieser Sache um einen Verschleiß handelt oder nicht bin ich ja im Moment am rauskriegen.
Übrigens, wenn mein Autoradio nicht mehr den Sender spielt den ich hören will, werde ich natürlich über meinen Anwalt die Wandlung des Kaufs gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Brenner
@ Brenner
Das traue ich Ihnen sosar zu.
Trotzdem viel Glück.
Hoffe das sich die ganze Action für Sie (nicht) lohnt.
;)
Gruß Spezi
quote:<hr size=1 noshade>Was meinen Sie warum der §434 BGB verabschiedet wurde? <hr size=1 noshade>
Sicherlich nicht, um aus einem Gebrauchten einen Neuen, auf Kosten des VK, durchreparieren zu lassen.
Selbstverständlich gehört auch das Zubehör zur Kaufsache, denoch ist auch hier zu unterscheiden, wie Kaufrelevant gerade dieses Zubehör war oder ist. Wie dem auch sei, es bleibt für mich dabei, dass hier m.E. kein Sachmangel vorliegen dürfte, sondern vielmehr nat. Verschleis. Die Darlegungs u. Beweispflicht für das vorhandensein eines Sachmangels tragen Sie als Käufer, dass ergibt sich auch u.a. aus dem § 363 BGB .
Nach Ihrer Schilderung des Fehlers, dürften wohl die Rückholfedern des Heckrollos aufgrund des häufigen Gebrauchs verschlissen sein. Ein sehr häufig auftretendes Phänomen bei Heckrollos aller Hersteller, also üblich und kein Sachmangel.
@krull14
Was bin ich froh das ich mich nicht an Ihre Ausführung halte und von der Adam Opel AG bereits eine Bestätigung erhalten habe, dass es sich bei dem elektr. Heckrollo um KEIN Ver******teil handelt.
Das ich aus einem gebrauchten Fahrzeug kein neues machen möchte und kann, sollte jedem normaldenkenden Menschen klar sein. Darunter zähle ich auch Sie.
Des weiteren zählt das elektr. Heckrollo nicht als Zubehör sondern als fest verbautes Teil. Ob dieses Serienmässig oder als Extra bestellt werden kann ist in diesem Fall irrelevant.
Mit freundlichen Grüßen
Brenner
Was die Adam Opel AG diesbezgl. ausführt ist im Streitfall ebenfalls irrelevant, hier würde es darauf ankommen was ein Sachverständiger nach Zerlegung hierzu ausführt.
Aber vielleicht lässt sich ja Ihr Verkäufer von diesem Schreiben derart beeindrucken, dass er bzgl. des Heckrollos einlenkt, was allerdings keinerlei rechtliche Wertung des Sachverhaltes zulassen würde.
Es auf einen Streitfall ankommen zu lassen, hatte und habe ich zu keiner Zeit in Betracht gezogen. Werde es aber "durchziehen" wenn der Verkäufer nicht einlenkt.
Das hat nichts mit Einschüchterung oder dergleichen zu tun. Nicht nur aus meiner Sicht ist es kein Verschleißteil.
Primär geht es mir um die Reparatur oder Austausch des defekten Teils. Nicht mehr und nicht weniger.
Mit freundlichen Grüßen
Brenner
So,
nun habe hat sich einiges getan in meiner Sache. Ich habe dem Händler auf das Schreiben von Opel hingewiesen. Dieser hat sich nun heute gemeldet und meint, das sich der Sachverhalt für ihn nicht geändert hat und er bei seiner Entscheidung bleibe.
Was hab ich nun für Möglichkeiten? Gleich der Weg zu einem Rechtsanwalt?
MfG
Brenner
Hallo Herr Brenner.
Es gibt noch eine 2. Möglichkeit.
Schonen Sie sich Ihre und unsere Nerven und akzeptieren endlich, das Sie sich einen Gebrauchten Gegenstand gekauft haben.
Das ist doch viel Sinnvoller, aus sich Ihre Zeit und Nerven zu ruinieren.
Gruß Spezi
Hallo Herr Spezi,
welche Möglichkeit ich wähle, ist und bleibt (bei allem Respekt) immernoch meine Entscheidung. Wenn Sie sich durch diesen Thread genervt fühlen sollten, kann ich nur empfehlen ihn nicht mehr aufzurufen.
Übrigens, Zeit habe ich ohne Ende.......
MfG
Brenner
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