Schaden durch Werkstatt - wer haftet?

6. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Flippens
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Werkstatt - wer haftet?

Hallo Forumgsgemeinde,

als Leser habe ich bereits manche Stunde in diesem Forum verbracht; dass ich einmal Grund haben würde, ein eigenes Thema zu eröffnen habe ich zunächst nicht gedacht. Ich hoffe, in gewohnter Weise Eure qualitative Meinung zu erfahren.

Bei der Routineinspektion meines Golfs V hat die Fachwerkstatt das Gewinde der Ölablassschraube zerstört. Aussage des Werkstattleiters ist, dass vermutlich ein zuvor den Ölwechsel durchführender Betrieb die Schraube mit zu hohem Drehmoment angezogen hat und es dadurch zu einer Vorschädigung kam, die nun die endgültige Zerstörung bedingt hat.

Für eine neue originale Ölwanne - nicht im Zubehör erhältlich - berechnet man mir 160 € zuzüglich zwei Arbeitsstunden zu je 100 €, sodass sich zu den selbstverständlichen Kosten für die Inspektion nun rund 360 € Mehrkosten addieren - für einen Schaden, den ich nicht verursacht habe, nun aber die Rechnung tragen soll.

Zugegebenermaßen unzweifelhaft ist:
Die Information seitens der Werkstatt über den Schaden ist geflossen. Da ich das Fahrzeug aber beruflich (5000 km im Monat) benötige habe ich der Maßnahme zugestimmt.

Ohne Wertung meinerseits: was haltet Ihr davon?

Es grüßt freundlich der Neuling
Philipp




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:
von Flippens am 06.11.2012 13:03

Ohne Wertung meinerseits: was haltet Ihr davon?

Zur Schraube: S.h.i.t. happens! Aber für die Regulierung des Schadens und der Folgeschäden hat die Werkstatt aber für genau solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Neue Ölwanne - lächerlich. Sind halt Austauschmechaniker.
Das ist idR eine gewöhnliche M16 Schraube.
Einen Griff anschweißen, Schraubenschaft rausdrehen und neue Schraube reindrehen. Oder aufbohren und Gewinde nachshneiden.
Aufwand höchstens 20-40min (je nach Art). Materialeinsatz bei beiden Versionen im Centbereich.

Nachtrag: Werkstatt wechseln, denn die können ja gar nix!


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 06.11.2012 13:34

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