Schadensersatzanspruch gültig oder nicht?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Binbong
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatzanspruch gültig oder nicht?

Guten Tag,

ich habe vor ein paar Monaten bei einem bekannten Auto Ankaufdienst (der aus der Werbung) mein 12 Jahre altes Auto verkauft. Das Auto hatte einige Mängel (Motor Ölfeucht (GM), Türschlossdefekt sowie Lackplatzer) welche beim Ankaufdienst im System aufgenommen wurden. Mir wurde ein Vertrag mit gutem Preis angeboten. Diesen hatte ich unterzeichnet. In dem Vertrag steht:

"Das Fahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Garantiezusage des Verkäufers:

Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt -auch - früher unfallfrei war [angekreuzt], keine sonstigen Schaden [angekreuzt], folgende Unfall oder sonst Schäden [nicht angekreuzt] hat."


In dem vertrag ist nun angekreuzt, dass das Auto keine sonstigen Schäden hätte, auf Nachfrage vor Vertragsunterzeichnung warum die Mängel, die ich genannt hatte, nicht im Kaufvertrag stehen meinte der Ankäufer: "Das ist normal, da werden nur Mängel eingetragen wie größere Unfälle".

3 Monate Später hatte mich ein Autoverkäufer angerufen er habe mein Auto über einen anderen Händler erworben und die Zylinderkopfdichtung sei defekt (Motor Ölfeucht (GM) steht auch im TÜV bericht und wurde angegeben. TÜV war 3 Monate vor verkauf), desweiteren seien Lackplatzer sowie ein defektes Türschloss, was der Verkäufer von dem er es erstanden habe nicht angegeben habe. Er fordert eine Beteiligung an den Reparaturkosten

Die Firma an die ich es verkauft habe wirbt mit "KFZ-Experten" die ja dann angeblich den Mangel nicht "entdeckt" haben obwohl ich ihn genannt habe. Die Firma an die ich verkauft habe, meldet sich zu diesem Thema gar nicht. Hat der Autohändler nun das Recht Schadensersatz von mir zu fordern?

Mit freundlichem Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Kurze Rede langer Sinn: Entspann dich.
Du hast weder einen Vertrag mit dem aktuellen Eigentümer , noch gibt es eine kausale Verknüpfung 3 Monate nach dem Verkauf wegen eines Schadens der Kopfdichtung oder eines anderen Defekts der jederzeit durch 3.te verursacht worden sein kann.
Hier möchte jemand auf unlautere Weise an dein Geld & sucht einen Dummen.
Kommunikation mit diesem "Händler" vollständig (!) einstellen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von Binbong):
Hat der Autohändler nun das Recht Schadensersatz von mir zu fordern?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - gar keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Kommunikation erst mal einstellen - sein Auto, sein Problem.



Und daraus lernen das man unvollständige Vertrage nicht unterschreibt.





-- Editiert von Harry van Sell am 21.09.2018 21:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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