Schützt Unwissenheit vor möglicher Strafe? Falschangabe im Kaufvertrag

28. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Schützt Unwissenheit vor möglicher Strafe? Falschangabe im Kaufvertrag

Hallo,

hier ist keine "Gefahr im Verzug" dennoch würde mich eure Meinung interessieren.

Ich habe vor längerer Zeit einen gebrauchten Pkw verkauft, welcher auf meine Frau zugelassen gewesen ist.

Verwendet habe ich dazu einen Standard-Kaufvertrag, wo auch gefragt wird, ob das Fahrzeug "soweit mir bekannt" gewerblich genutzt wurde, was ich mit "nein" beantwortete.

Als Verkäufer des Kfz stehe ich im Kaufvertrag. Als meiner Frau nun der Kaufvertrag in die Hände fiel, fragte sie mich, warum ich denn "nein" angekreuzt hätte, der Wagen sei im Erstbesitz auf eine Autovermietung zugelassen gewesen. Davon wusste ich allerdings nichts.

Folgender Hintergrund:
Kurz nach der Probefahrt und Unterzeichnung des Kaufvertrages als wir den Wagen gekauft hatten, musste ich auf Geschäftsreise. Im Kaufvertrag von dem renomierten Autohaus stand auch nichts von der Autovermietung. Der Händler wollte den Wagen noch aufbereiten und da wir nicht so viel Geld dabei hatten, einigten wir uns darauf, dass er uns die Papiere nach der Überweisung zuschicken würde.

Ich war, wie gesagt, auf Geschäftsreise und somit hat meine Frau den Wagen auf sich zugelassen. Da uns ein neuer Kfz-Brief ausgestellt wurde, wurde der alte Brief entwertet. Am Abend telefonierte ich mit meiner Frau und sie fragte mich, was sie denn alles von den Unterlagen entsorgen könne. Da der alte Brief ja nicht mehr benötigt wird, habe ich ihr gesagt, dass sie diesen durch den Schredder hauen soll.

So, lange Rede kurzer Sinn: als ich den Wagen verkauft habe, wusste ich nichts davon, dass der Wagen mal gewerblich genutzt wurde und meine Frau war bei den Verhandlungen mit dem Käufer nicht dabei und hat den Kaufvertrag vorher auch nicht gesehen. Wie wäre es hier juristisch, falls der Fall eintreten würde, der Käufer würde das irgendwie (wie auch immer?!) raus finden und würde vom Kauf zurücktreten wollen?! Schützt in diesem Fall Unwissenheit vor Strafe?

Freue mich auf Rückmeldungen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der Käufer müsste dir nachweisen, dass du davon wusstest und die Angabe somit nicht stimmt. Das ist erfahrungsgemäß schwierig.

Zitat:
Schützt in diesem Fall Unwissenheit vor Strafe?


Strafen gibt es im Zivilrecht nicht...

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