Schwieriger Käufer

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
herrkulesh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwieriger Käufer

Hallo zusammen.
Wir haben einen ein Jahr altes KFZ bei einschlägigen kostenlosen Gebrauchtwagenbörsen im Internet zum Verkauf angeboten. Der Anzeigentext enthält u.a. den Zusatz "Dieses Angebot ist unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten." Ein Interessent wollte einen Besichtigungstermin. Nach einer schlechten Erfahrung (potentieller Käufer liess sich den Wagen zeigen (wir fuhren dazu etwa 200 KM mit dem Wagen), er wurde dann aber frech und kaufte trotz vorausgegangener mündlicher Zusage nicht) haben wir schriftlich (per Email und Fax) eine Anzahlung in Höhe von EUR 100,- vereinbart. Diese würde auf den Kaufpreis angerechnet, falls ein Kauf unter den in der Anzeige genannten Bedingungen (Preis, etc.) zustande kommt. Zwischenzeitlich wird von uns festgestellt, dass der linke Scheinwerfer nicht mehr einstellbar ist und auf Garantie getauscht werden muss. Aus Zeitmangel ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Der Käufer kam Samstags für ca. 1,5 Stunden, machte Probefahrt und wurde auf den Umstand hingewiesen. Bei der Ölstandskontrolle fällt dem Käufer ein niedriger Stand auf und fragt, ob bereits eine Inspektion gemacht wurde. Da der Wagen noch recht jung ist, war laut der betreuenden Vertragswerkstatt noch kein Ölwechsel fällig, der Käufer stellt aber fest, das laut Bordbuch ein Ölwechsel hätte gemacht werden müssen. Wir erklären, das wir uns diesbezüglich auf unsere Werkstatt berufen und geben dem Käufer sämtliche Unterlagen mit. Obwohl der Käufer äusserst penibel und kritisch ist (er schaut sich wirklich alles sehr genau an, prüft z. Bsp. auch das Ersatzrad), unterschrieb er anschliessend den Kaufvertrag, nachdem ich ihm mündlich zusichere, eine Lösung für den Scheinwerfer zu finden, falls es wider erwarten kein Garantiefall ist (im Kaufvertrag vermerkt). Wir quittieren die Anzahlung von EUR 100,- und behalten den Brief bis zur Bezahlung ein. Den Zweitschlüssel hatten wir schlichtweg vergessen und haben uns geeinigt, diesen per Post nachzusenden (im Kaufvertrag vermerkt). Der Käufer möchte den Wagen schnellstmöglich in Empfang nehmen. Vor dem Treffen hies es, in drei Wochen könne gezahlt werden. Nun soll die Geldübergabe Dienstag stattfinden. Aus terminlichen Gründen ist dies nicht möglich, Montag ginge jedoch. Der Käufer kommt Montag und berichtet, seine Werkstatt habe ihm mitgeteilt, das ein Ölwechsel fällig gewesen sei. Ich wiederhole, das wir uns auf unsere Werkstatt verlassen haben. Der Käufer bestätigt die nachweislich falsche Angabe unserer Ansprechperson der Werkstatt, da er mit ihm telefoniert habe. Bezüglich des Scheinwerfers schlage ich dem Käufer vor, das er EUR 400,- vom dem Restbetrag einbehält, um ggf. Reparaturen am Scheinwerfer damit zu bezahlen. Der Käufer - sichtlich erfreut - willigt ein und fügt dem Kaufvertrag (Original und Kopie) mit meinem Einverständnis hinzu, das EUR 400,- einbehalten werden (sinngemäss: "Zur Reparatur des Scheinwerfers bei Nichtzutreffen eines Garantiefalls werden EUR 400,- einbehalten. Der Restbetrag ist zu überweisen auf..."). Ich quittiere den Erhalt von EUR 9.000,-, händige den Fahrzeugbrief aus und der Käufer fährt mit dem Wagen davon.
Soweit, sogut.
Es folgen drei Emails seitens des Käufers. Ihm ist aufgefallen, das Warndreieck und Verbandskasten fehlen! Er gibt zu, dass das "auch nicht besprochen" wurde. Ausserdem fehlt seiner Meinung das Bordwerkzeug. Auch dies wurde bei der Besichtigung nicht besprochen. Tatsächlich sind wir davon ausgegangen, dass das Bordwerkzeug im Wagen ist und können uns keinen Reim darauf machen. Weiterhin schreibt der Käufer, das wir es versäumt hätten, einen Ölwechsel zu machen, daher sehe er es nicht ein, die Kosten dafür zu übernehmen! Er wird daher Ölwechsel und Bordwerkzeug von den überlassenen EUR 400,- abziehen und die Differenz überweisen. In der zweiten Email bestätigt der Käufer den Garantiefall des Scheinwerfers. Er schliesst die Email ab mit den Worten "Ich gehe davon aus, das Sie es so akzeptieren.". In der dritten fragt er nach dem Zweitschlüssel und bestätigt die Überweisung von EUR 270,-.
Meiner bescheidenen Meinung nach handelt der Käufer vertragswidrig: die EUR 400,- sind einzig und allein für eine Reparatur des Scheinwerfers bestimmt gewesen, und dies wurde so vertraglich festgehalten. Eine anderweitige Verwendung war weder mündlich noch schriftlich zugesichert. Da der Käufer den Garantiefall angezeigt hat, hat dieser die vollständigen EUR 400,- zu überweisen. Da weder über Warndreieck, noch Verbandskasten, noch Bordwerkzeug gesprochen wurde, ist dies auch nicht Bestandteil des Vertrags. Daher besteht meiner bescheidenen Meinung nach kein Ansprach darauf. Bezüglich des Bordwerkzeugs: es wurde nie benutzt, daher ist unklar, ob der Wagen bereits ohne Werkzeug ausgeliefert wurde. Der Käufer ist zwar schwierig, ich glaube aber ausschliessen zu können, das er es verschwinden liess. Vielmehr traue ich ihm zu, es zu "übersehen". Wir sind bereit, ihm das Werkzeug frei nachzusenden, sollte es aus für uns unerklärlichen Gründen doch noch irgendwo auftauchen (wir sind vor kurzem umgezogen), ich persönlich glaube aber nicht daran. Nichtsdestotrotz hat der Käufer durch seine Unterschrift das Fahrzeug "wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" gekauft.
Nun ist es an der Zeit, die Emails zu beantworten. Unserer Meinung nach hat der Käufer die vollständigen EUR 400,- zu überweisen und keinen Anspruch auf Warndreieck, Verbandskasten oder Bordwerkzeug, da der Kaufvertrag bereits unterzeichnet ist und diese Dinge weder mündlich noch schriftlich erwähnt wurden - ist dies so korrekt?
Wir möchte den Zweitschlüssel erst herausrücken, wenn der vollständige Betrag überwiesen wurde, denn laut Kaufvertrag bleibt das Fahrzeug "bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers", quittiert sind jedoch erst EUR 9.000,- von insgesamt EUR 9.500,- - ist dies in Ordnung, obwohl "2. Schlüssel wird zugesandt" im Kaufvertrag vermerkt wurde?
Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Es handelt sich hier um einen Kauf von privat an privat, also hat der Käufer das bekommen was er besichtigt hat. Die Einbehaltung der 400€ (oder eines Teiles davon) entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Grundlage. Man kann bei einem Gebrauchtwagen nicht automatisch davon ausgehen, daß der Lieferzustand wie bei einer Erstauslieferung ist.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Das ist richtig. Da die Scheinwerfer im Rahmen der Garantieleistung repariert wurden, hat der Käufer kein Recht, das restliche Geld zurück zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Schwieriger Käufer oder doch eher schwieriger Verkäufer :-))

Das mit dem Scheinwerfer ist ja geregelt, Garantiefall, ok
Du hast somit dem Käufer das Fzg auch mit der
Restlaufzeit der Garantie angeboten.
Die Garantie wird nur anerkannt, wenn gem. Scheckheft die vorgeschriebenen Inspektionsintervalle eingehalten werden.

Ich gebe zu, die Garantiebedingungen für dieses Fzg nicht zu kennen.
Aber ein Blick ins Scheckheft hätte m.E. ausgesagt, dass der erste Ölwechsel nach Km... erfolgen muss, ist die Laufleistung nicht erreicht, dann nach 12 Monaten.
Somit wäre es angebracht gewesen den Ölwechsel gemacht zu haben oder jetzt die Kosten hierfür zu übernehmen, meine Meinung.

Im Verhältnis zum Kaufpreis sind die Kosten für Warndreieck, Verbandskasten absolut gering. Auch wenn es bei der Besichtigung übersehen wurde. Du hast das Fahrzeug täglich benutzt, hättest als verantwortungsvoller Fahrer wissen müssen, ob die Gegenstände im Fahrzeug sind.
Davon ging der Käufer vermutlich aus, insbesondere weil er ein 1Jahre altes Fahrzeug kaufte, nicht 10 Jahre alt.
Sicherlich wurde bei Abholung noch gute Fahrt gewünscht...bis zur nächsten Verkehrskontrolle?
Ähnliches gilt für das Bordwerkzeug.

Auch wurde offensichtlich nicht über einen Preisnachlass (Kaufsumme) verhandelt, wo doch schnell 2-3hundert Teuro Ablass ausgehandelt wären.
Zahlung Übergabe alles bestens gelaufen, denke ich.
Spring über deinen Schatten und freue dich über die 270 Teuro, beide Seiten wären dann vollends zufrieden.

mfg

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#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

doppelt gepostet

-- Editiert von belle am 13.10.2006 19:26:53

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