HALLO, ICH MÖCHTE MEIN GEBRAUCHTES AUTO VERKAUFEN, WAS MUß ICH BEACHTEN?
DANKE
Sicher ein gebrauchtes Auto verkaufen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatHALLO, ICH MÖCHTE MEIN GEBRAUCHTES AUTO VERKAUFEN, WAS MUß ICH BEACHTEN? :
DANKE
Auf Groß- und Kleinschreibung wäre im Vertrag zu achten...
Ansonsten:
Fabrik, Fahrgestellnummer, Laufleistung, Preis und evtl. Sonderabsprachen wie Mängel...
Ich empfehle mich.
-- Editiert von Seb_Weniger am 15.07.2016 11:20
ZitatWAS MUß ICH BEACHTEN? :
Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht mir eine günstige Prepaidkarte zu kaufen und diese Telefonnummer als Kontakt anzugeben und die nach dem Verkauf nicht mehr zu benutzen. Außerdem Gewährleistungsausschluss ist das A und O.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Beim ADAC kann man sich eine schöne Vorlage für einen Kaufvertrag herunterladen.
0. Gewährleistung ausschliessen.
1. Wenn schriftlicher Kaufvertrag, dann nur ein selbst ausgewählter und ausgefüllter.
2. Verkauf ohne Zulassung.
3. Verkauf und Zusage erst nach Besichtigung und nicht schon vorab.
4. Übergabe von Schüssel und Papiere erst nach Bezahlung des Kaufpreises ansonsten Eigentumsvorbehalt im Vertrag vermerken.
Hallo, war heute bei dem Autohändler, der Händler ist damit einverstanden dass ich die Gewährleistung ausschließe, er würde den wagen schon vollständig bezahlen und ein Kaufvertrag mit mir schreiben, ich könnte dort auf dem Autoplatz mein alten Wagen stehen lassen. die Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung teil 1 u . 2 würde er mir mitgegeben um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außerbetrieb zu setzten . Müsste ich da noch was wichtiges brachten?
-- Editiert von Moderator am 16.07.2016 13:11
ZitatHallo, war heute bei dem Autohändler, der Händler ist damit einverstanden dass ich die Gewährleistung ausschließe, er würde den wagen schon vollständig bezahlen und ein Kaufvertrag mit mir schreiben, ich könnte dort auf dem Autoplatz mein alten Wagen stehen lassen. die Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung teil 1 u . 2 würde er mir mitgegeben um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außerbetrieb zu setzten . Müsste ich da noch was wichtiges brachten? :
Sollte der Händler mir mein Geld überwiesen oder in bar bezahlen?
-- Editiert von Moderator am 16.07.2016 13:11
Zitat:ZitatHallo, war heute bei dem <a href="http://kfzverkaufen.berlin">Autohändler </a>, der Händler ist damit einverstanden dass ich die Gewährleistung ausschließe, er würde den wagen schon vollständig bezahlen und ein Kaufvertrag mit mir schreiben, ich könnte dort auf dem Autoplatz mein alten Wagen stehen lassen. die Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung teil 1 u . 2 würde er mir mitgegeben um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außerbetrieb zu setzten . Müsste ich da noch was wichtiges brachten? :
Sollte der Händler mir mein Geld überwiesen oder in bar bezahlen?
Wird ja wohl kein Ferrari für 375.000€ sein.
Im Gebrauchtwagenhandel ist eigentlich immer noch BaT gebräuchlich.
gruß charly
ZitatSollte der Händler mir mein Geld überwiesen oder in bar bezahlen? :
Ich würde dem Händler vorschlagen, dass er mit dir zur nächsten Bankfiliale fährt und du dort eine Bareinzahlung machst...
Dann hast du direkt auch die Sicherheit, dass es sich nicht um Falschgeld handelt.
Ich empfehle mich.
Danke für den tip, habe morgen mit dem Autohändler ein Termin, werde es dam mit der Überweisung ansprechen.
Hat alles wunderbar funktioniert, das Auto ist verkauft, habe dem gesamten Kaufpreis erhalten, die Gewährleistung ausgeschlossen und mein altes Auto außerbetrieb gesetzt.
DANKE VIELMALS AN ALLE !!!
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