Skoda Autohaus will das Verbindlich Bestellte Fahrzeug nicht mehr ausliefern

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
woupi
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Skoda Autohaus will das Verbindlich Bestellte Fahrzeug nicht mehr ausliefern

Hallo,

ich habe vor zwei Wochen ein Fahrzeug mit Tageszulassung per Telefon gekauft zum Preis von 10190€. Mir wurde anschließend eine Verbindliche Bestellung per Mail zugesandt. Diese habe ich unterschrieben und zurückgesendet. Anschließend habe ich eine Anzahlung von 5000€ auf das Konto des Händlers (Skoda Autohaus) überwiesen. Hierzu wurde mir vom Verkäufer die Bankverbindung schriftlich mit geteilt.

2 Tage später hat das Autohaus festgestellt, dass das Fahrzeug welches sie mir verkauft haben, eine höherwertige Ausstattung hat, als im Kaufvertrag und Anzeige beschrieben. Nach langem hin und her, habe ich mich, da ich dringend ein Auto benötige, auf einen neuen Kaufpreis von 11.190€ eingelassen. Dazu hat der Verkäufer mir eine neue Verbindliche Bestellung zugesendet, auch diese habe ich unterschrieben und zurück gesendet. Einen Tag später habe ich mit dem Verkäufer gesprochen und gefragt ob meine Anzahlung nun angekommen sei, was er mit Ja beantwortete und noch hinterherschob, dass jetzt alles i.O. sei und wir unser Fahrzeug am Freitag den 23.02.2018 abholen könnten. Dazu würde er mir am Montag den 19.02.2018 den Fahrzeugbrief zu kommen lassen, damit ich das Fahrzeug anmelden könne. Heute morgen hat mich der Verkäufer wieder per Telefon kontaktiert und mir mit geteilt, dass sie mir das Fahrzeug nicht verkaufen könnten, da es sich leider gar nicht um eine Tageszulassung handeln würde. Leider wäre ihnen da ein Fehler unterlaufen. In einem Nebensatz teilte er mir mit, dass das Fahrzeug dann nochmal 1200€ teurer würde.

Ich bin nun nicht mehr bereit auch nur einen Cent mehr zu bezahlen.

Kann der Verkäufer einfach so zurücktreten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von woupi):
Kann der Verkäufer einfach so zurücktreten?


Nein, nicht wenn Sie einen von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag haben. Davon haben Sie allerdings nichts geschrieben.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von woupi):
Heute morgen hat mich der Verkäufer wieder per Telefon kontaktiert und mir mit geteilt, dass sie mir das Fahrzeug nicht verkaufen könnten, da es sich leider gar nicht um eine Tageszulassung handeln würde.
Kein Problem, denn der Verkäufer kann ja nachbessern. Er soll den Wagen dann halt kurz auf das Autohaus zulassen. Ich hätte mich, schon auf die erste Preisverhandlung nicht eingelassen.

-- Editiert von -Laie- am 16.02.2018 14:06

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#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

nunja, eine verbindliche Bestellung stellt keinen Kaufvertrag dar. Im Grund bindet sich der Besteller damit und erklärt, dass er das bestellte Fahrzeug auch abnehmen wird.

Je nach Ausgestaltung dieser verbindlichen Bestellung durch den Händler und dessen AGB's ist es gut möglich, dass der Händler nicht daran gebunden ist. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Durch die Erhöhung des Preises durch Verschulden des Händlers sind Sie jedoch grdsl. auch nicht mehr an die verbindliche Bestellung gebunden im Umkehrschluss, sofern bei der verbindlichen Bestellung ein Preis vereinbart wurde, worauf aber eigentlich jeder Kunde bestehen sollte.

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben, wäre das ein typischer Fall dafür...

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 16.02.2018 14:07

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Je nach Ausgestaltung dieser verbindlichen Bestellung durch den Händler und dessen AGB's ist es gut möglich, dass der Händler nicht daran gebunden ist.
Es ist die gänmgige Rechtsauffassung, dass mit der Zahlung dr vom Händler geforderten Summe bereits ein Vertrag geschlossen wird. Es wurde wohl 5000€ Anzahlung gefordert und somit wäre der Händler in Erklärungsnot warum hier noch kein Vertrag zustande gekommen wäre. Hier muss man von einem bestehenden Kaufvertrag ausgehen.

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