Skoda Octavia Mangelhaft

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Udo Hermann
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Skoda Octavia Mangelhaft

Hallo,
Ich habe am 28 April 2018 einen Skoda Octavia 2.0 TDI gekauft beim Skoda Händler
Am 23 Mai 2018 abgeholt. Preis
Auto wurde finanziert.
Das Fahrzeug fing am 06 Juni an zu Rauchen (Weiß) und Kühlflüssigkeit fehlte.
Ich bin darauf zum Händler gefahren und das Auto wurde repariert.
Ursache Agr Kühler defekt
3 Wochen später dasselbe Problem
Wieder repariert allerdings hieß es da Zylinderkopfdichtung defekt.
Nochmal 6 Wochen später dasselbe Problem.
Darauf hieß es Harriss im Motorblock.
Getauscht wurde darauf hin der Block und auch wieder der Agr Kühler.
Hab im April 2019 Inspektion gemacht dar viel mir auf das das Kühlwasser sehr dunkel ist.
Das Auto etwas Öl verliert
Und ein sensor von der Bremse im Display sich meldet.
Auto abgegeben darauf hin hieß es Agr Kühler defekt!
Die beiden anderen Sachen einmal neuer Stecker und Kopfdichtung defekt.
Bis jetzt alles auf Kulanz bzw Garantie ich hab immer einen Ersatzwagen gehabt.
Ich möchte das Auto nicht mehr!
Skoda nimmt den Wagen so nicht zurück würde ihn nur zurücknehmen wenn ich mit 40 % weniger vom Kaufpreis einverstanden wäre.
Ich würde auch ein anderes Auto nehmen von dem Händler.
Meine Frage ist jetzt was hab ich für Möglichkeiten mehr vom Händler zu bekommen?
Ich habe keine RSV
Danke im voraus




-- Editiert von Udo Hermann am 12.05.2019 13:23

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Udo Hermann):
Meine Frage ist jetzt was hab ich für Möglichkeiten mehr vom Händler zu bekommen?


Woher sollen wir wissen, auf welche Argumnete der Händler ansprechen könnte.


Das Problem ist, die Beweislastumkehr ist abgelaufen, man wird bei Gegenwehr also beweisen müssen, das der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Aber das nächste mal sollte man es eventuell mal mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung statt mit der Garantie versuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Udo Hermann
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Problem bestand von Anfang an wie beschrieben.

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Das Thema mit den defekten AGR-Kühlern bei VW/Skoda wurde vor nicht zu langer Zeit bei den Autodoktoren auf Youtube behandelt.
Dabei wurde hingewiesen, dass auf Grund der Fehlerhäufigkeit die AGR-Kühler lange Lieferzeiten haben, nicht lieferbar waren und Werkstätten auf preiswertere baugleiche Produkte ausgewichen sind, um dem Kunden das Auto nicht wochenlang vorenthalten zu müssen. Mit dem Ergebnis, dass die preiswerten Teile nicht lange halten und die Autos wieder in der Werkstatt stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Udo Hermann):
Das Problem bestand von Anfang an wie beschrieben.

Irrelevant wenn alle nur auf Kulanz lief.
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Man könnte höchstens noch prüfen, ob das anführen von Kulanz bzw. Garantie nicht als Umgehungstatbestand gelten könnten, im Endeffekt also die gesetzliche Sachmängelhaftung mit allen Rechten zum tragen kommen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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