Hallo folgender Umstand angenommen:
Eine Person bekommt von einer zuständigen Behörde eine PKW bezahlt in voller Höhe, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, und in den ein behindertengerechter dreh- und schwenksitz eingebaut werden kann.
Die Person steht noch im Kaufvertrag, der Brief muss bei der Behörde für drei bis fünf Jahre hinterlegt werden, dann darf das Fahrzeug wieder veräußert werden um ein neues anzuschaffen.
Das Fahrzeug wurde nach Erwerb und Kostenübernahme in einen Fachbetrieb gebracht der einen sogenannten dreh- und schwenksitz auf der Beifahrerseite eingebaut hat. Der Betrieb befindet sich in NRW es mussten vorher Kostenvoranschläge eingeholt werden.
Das Fahrzeug selbst ist in Hessen angemeldet und der Halter lebt auch dort. Die Grenze zu NRW liegt aber in unmittelbarer Nähe. Bestandteil des Einbaus ist auch ein TÜV Gutachten, denn ein solcher Sitz verfügt nicht über Airbags und ist deutlich schwerer als der Original Sitz.
Sitz wird eingebaut, Fahrzeug abgeholt, erklärt wie alles funktioniert, die Unterlagen vom TÜV Prüfer vom TÜV NRW dazu gegeben, diese Unterlagen müssen vom Halter an die sogenannte bündelungsbehörde in Hessen geschickt werden, die gibt es tatsächlich nur in Hessen. Dort prüfen quasi Prüfer, ob der Prüfer richtig geprüft hat.
Diese Behörde stellt fest dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat, das Leergewicht wurde nicht richtig oder gar nicht eingetragen, der Halter soll nun das Fahrzeug auf einer geeichten Waage wiegen die Wiegekarte an den Händler schicken der den Sitz eingebaut hat, und ein neues Gutachten würde vom Prüfer erstellt und an den Halter übermittelt.
Der Halter tut dies und bekommt nach ca 2 Wochen das neue Gutachten. Dieses schickt er mit der Wiegekarte wie verlangt an die sogenannte bündelungsbehörde. Aufgefallen ist im Halter das offensichtlich der eingetragene Wert nicht zu passen scheint, der Händler meinte jedoch das gäbe nur immer Theater mit dieser bündelungsbehörde, das würde jetzt schon klappen, der Prüfer würde den Mitarbeiter in der Behörde kennen, es müsste ja jetzt mal vorangehen.
Dann kommt wieder eine Mail von der Behörde, wieder etwas falsch, Gewicht falsch eingetragen, zulässiges Gesamtgewicht fehlt, Korrektur erforderlich. Der Händler der den Sitz eingebaut hat ist aktuell in Urlaub, das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Egal ob das sicherheitsrelevant ist oder nicht, das Gesetz ist das Gesetz.
Nun kann der Halter bzw der Lebenspartner nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, lebt sehr ländlich muss bekannte beauftragen, kann sich aber nicht mal eben so einen Leihwagen mieten, da die Frage offen bleibt, ob die Kosten dafür von dem Händler der den Sitz eingebaut hat nachträglich übernommen werden. Dieser Händler war schon bei der zweiten Nachprüfung extrem genervt von dem Vorgehen der sogenannten bündelungsbehörde.
Der Halter hat versucht den zuständigen Prüfer direkt zu erreichen, mehrfach wurden Rückrufe zugesichert aber nicht eingehalten um hier vielleicht eine schnelle Lösung zu finden. Gemäß bündelungsbehörde müsste jetzt einer der hinteren Sitze ausgetragen werden, und ein Schild angebracht werden, dass der Sitz nicht besetzt werden darf um das Gewicht einzuhalten, oder es muss auf eine Anhängerkupplung verzichtet werden diese ist nicht verbaut, das war aber geplant.
Der Halter wurde auch nicht informiert dass bei Einbau eines solchen Sitzes ein Sitzplatz in der hinteren Reihe wegfällt, oder keine Anhängerkupplung verbaut werden darf. Dabei sollte das Unternehmen doch wissen, dass deren Sitz bis zu 80 kg mehr wiegt als der Originalsitz. Und auch wissen dass es die bündelungsbehörde sehr genau nimmt.
Der Träger der die Kosten übernimmt schiebt die Verantwortung auf die Person die den Vertrag unterschrieben hat. Auch wenn dieser Träger das Fahrzeug komplett bezahlt hat. Und den Sitz mit fast 10.000 € inklusive Einbau.
Kann nun der Händler, der den Sitz eingebaut hat, verantwortlich gemacht werden für den Ausfall des Fahrzeuges? Denn bis der wieder aus dem Urlaub ist, er wieder die neuen Unterlagen bekommt, er wieder alles korrigieren lassen muss, der Halter das wieder an die Behörde schicken muss, und die letztendlich irgendwann sagt jetzt ist alles in Ordnung, können noch locker zwei bis drei Wochen vergehen, und das Fahrzeug darf nicht bewegt werden.
Der Händler der den Sitz eingebaut hat könnte das jetzt auf den TÜV Prüfer schieben aber Auftragnehmer war ja der Händler, und das TÜV Gutachten eine inklusive Leistung. So steht es auch auf dem Kostenvoranschlag und auf der abschließenden Rechnung. Die ja letztlich auch an den Kostenträger geht.
Ein sehr spezifischer Fall, die Frage ist auch, ob eine Wertminderung des Fahrzeuges stattgefunden hat, weil jetzt ein Sitz ausgetragen werden muss, oder eine Anhängerkupplung nicht angebaut werden kann, die eigentlich verbaut werden sollte. Es gab noch einmal keinerlei Informationen darüber dass die Nutzbarkeit des Autos in Teilen eingeschränkt wird.
Vielen Dank
TUEV + Händler Problem Umbau Behinderung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatKann nun der Händler, der den Sitz eingebaut hat, verantwortlich gemacht werden für den Ausfall des Fahrzeuges? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatAufgefallen ist im Halter das offensichtlich der eingetragene Wert nicht zu passen scheint :
Und dennoch sendet er es an die Behörde anstatt es zu reklamieren - bedeutet nicht unerhebliche Mitschuld an der Verzögerung.
Mit welchem Anteil wird man später ermitteln müssen.
ZitatGemäß bündelungsbehörde müsste jetzt einer der hinteren Sitze ausgetragen werden, und ein Schild angebracht werden, dass der Sitz nicht besetzt werden darf um das Gewicht einzuhalten :
Um wie viel kg geht es denn da?
Warum senkt man nicht einfach die zulässige Zuladung ab?
ZitatUnd dennoch sendet er es an die Behörde anstatt es zu reklamieren - bedeutet nicht unerhebliche Mitschuld an der Verzögerung. :
Mit welchem Anteil wird man später ermitteln müssen.
Die Rückmeldung vom Händler war: Das hat seine Richtigkeit, WIR SIND DER FACHBETRIEB, ERKLÄREN SIE UNS NICHT UNSEREN JOB.
Abgesehen davon warum wendet man sich an einem Fachbetrieb? Der weiß vorher um welches Auto es geht, wie die zulassungswerte sind, was ein Sitz liegt. Und er weiß auch in Anbetracht der Aussage dass er die Probleme mit der bündelungsbehörde kennt, dass die es genau nehmen. Und nicht pi mal Daumen und Auge zudrücken.
Mit anderen Worten, wie bei ihren Antworten üblich, als Kunde deinen Auftrag erteilt ist man der Dumme? Okay, dann brauchen wir ja kein Recht mehr.
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ZitatUnd dennoch sendet er es an die Behörde anstatt es zu reklamieren - bedeutet nicht unerhebliche Mitschuld an der Verzögerung. :
Mit welchem Anteil wird man später ermitteln müssen.
Die Rückmeldung vom Händler war: Das hat seine Richtigkeit, WIR SIND DER FACHBETRIEB, ERKLÄREN SIE UNS NICHT UNSEREN JOB.
Abgesehen davon warum wendet man sich an einem Fachbetrieb? Der weiß vorher um welches Auto es geht, wie die zulassungswerte sind, was ein Sitz liegt. Und er weiß auch in Anbetracht der Aussage dass er die Probleme mit der bündelungsbehörde kennt, dass die es genau nehmen. Und nicht pi mal Daumen und Auge zudrücken.
Mit anderen Worten, wie bei ihren Antworten üblich, als Kunde deinen Auftrag erteilt ist man der Dumme? Okay, dann brauchen wir ja kein Recht mehr.
ZitatMit anderen Worten, wie bei ihren Antworten üblich, als Kunde deinen Auftrag erteilt ist man der Dumme? :
Keine Ahnung wie man auf diese merkwürdige Theorie kommt.
Als Kunde der einen Auftrag erteilt ist man keineswegs der Dumme.
Als Kunde der einen Fehler macht, kann man hingegen der Dumme sein.
Wenn der Fehler so offensichtlich ist, das dieser Fehler sogar dem Kunden als völligem Laien auffällt und der Kunde dann dennoch einfach nach "Schema F" weiter macht und es einfach mal versucht - insbesondere bei dieser weit über de Landesgrenzen hinaus berüchtigten Behörde - dann sehe ich keine guten Erfolgsaussichten diesen Fehler dem Händler unterzuschieben.
Hier gibt es 3 Problemkreise
1. der eigene Fehler und dessen mögliche Auswirkungen
2. ob die von der Behörde vorgeschlagenen Lösung tatsächlich die einzige Lösung ist oder ob man gegen die Behörde klagen müsste
3. die mögliche Haftung der Werkstatt
ZitatWIR SIND DER FACHBETRIEB, ERKLÄREN SIE UNS NICHT UNSEREN JOB. :
Nun, dann müssen das notfalls halt Anwalt und Gericht übernehmen ...
Das
Zitatdas würde jetzt schon klappen, der Prüfer würde den Mitarbeiter in der Behörde kennen, es müsste ja jetzt mal vorangehen. :
ist jedenfalls kein seriöses Vorgehen.
ZitatOkay, dann brauchen wir ja kein Recht mehr. :
Das Recht ist hier eigentlich ganz einfach, wer Fehler macht haftet dafür nach dem Grad des individuell maßgeblichen Verschuldens. Für Kunden gibt es dabei keine Universalabsolution.
Das mag einem nicht gefallen, ist aber so.
Ich fang mal anders an, denn die Quelle des Übels liegt vorher.
Was für ein be**** Auto wurde denn gekauft, wenn nach dem Umbau bei voller Besetzung das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird?
D.h. das Auto hätte ohne Umbau eine Zuladung von weniger als 80kg, wenn alle Sitzplätze belegt sind. Im Sommerurlaub hätte man sich also entscheiden müssen, ob man die Familie oder(!) die Koffer mitnimmt, mit beidem zusammen hätte man das zulässige Gesamtgewicht überschritten.
Dass solche Autos überhaupt verkauft werden dürfen, ist eigentlich ein Skandal.
Nun wird durch den Umbau das Leergewicht um 80kg erhöht, also die maximale Zuladung noch weiter vermindert. Wenn alle Sitzplätze besetzt sind, ist das zulässige Gesamtgewicht bereits überschritten. Gepäck ist noch nicht einkalkuliert. Packt man den Kofferraum voll, muss wahrscheinlich sogar ein zweiter Sitz frei bleiben, damit das Auto nicht überladen ist.
Kurzum: Das Auto ist schon ohne Umbau fragwürdig. Aber für einen Umbau mit Leergewichtserhöhung ist es klar ungeeignet.
Wer hat das Auto verkauft?
Wer hat das Auto ausgesucht?
Wusste der Verkäufer, dass ein Umbau mit Leergewichtserhöhung geplant ist?
Wenn nein: Warum nicht?
Warum hat die Umbau-Firma den Auftrag zum Umbau überhaupt angenommen?
Das Auto hätte gar nicht gekauft werden dürfen.
Und die Umbaufirma hätte das Auto zum Umbau gar nicht annehmen dürfen, weil von vornherein klar war, dass das Auto nach dem Umbau mangelhaft sein wird.
Da würde ich nach Verantwortlichkeiten suchen.
ZitatGewicht falsch eingetragen, zulässiges Gesamtgewicht fehlt :
Was nicht nachvollziehbar ist, da sich das zulässige Gesamtgewicht überhaut nicht ändert.
Das Einzige, was sich zulassungstechnisch ändert, ist das Leergewicht.
ZitatWarum senkt man nicht einfach die zulässige Zuladung ab? :
Was will man da absenken lassen?
Die zulässige Zuladung findet sich nirgends in den Zulassungspapieren, sie ergibt sich rechnerisch aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Feld F1 "Technisch zul. Gesamtmasse in kg" abzgl. Feld G "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)"
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