TÜV Neu/ Auto erhebliche Mängel/ Hilfe

21. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
tomywers2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
TÜV Neu/ Auto erhebliche Mängel/ Hilfe

Hallo ich habe mir einen Audi 80 B4 gekauft der optische getunt wurde(Tieferlegung; breite Reifen).Diesen Wagen habe ich mit einem 3 Wochen alten Tüvbericht gekauft der dem Wagen nur einen Mängel bescheinigt( eine defekte Achsmanschette)und somit Tüv für 2 Jahre hat.Da die ASU aber im oktober ablaufen würde entschloss ich mich das jetzt schon zu machen um beide Sachen neu zu haben und dann hab ich 2 Jahre ruhe.Bei der Abgasuntersuchung wurde festgestellt das die Co Werte viel viel zu hoch sind.Darauf hin hat der Werkstattmeister sich auf die suche der Ursache gemacht und hat festgestellt das beide Kats defekt(leer)sind und das Auto erhebliche Mängel aufweist und er mich fragte wie dieses Auto neuen Tüv haben kann?Noch am selben Tag habe ich eine neue Hauptuntersuchung gemacht bei dem der Prüfer erhebliche Mängel feststellte und mir eine Frist von 4 Wochen für die Behebung der Mängel gab.(die sich auf etwa 5000 Euro belaufen).Meine Anwältin hat daraufhin Stellungnahme vom tüv gefordert und die meinten das diese Schäden in 3 Wochen und knapp 2000km entstanden sind weil das Fahrzeug ja tiefergelegt wäre.(?????)Was meint ihr wie stehen meine Chancen mein Geld wieder zu bekommen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

in dem TÜV-Bericht steht: 'Zum Zeitpunkt der Untersuchung ..... !!

Zu dieser strittigen Angelegenheit gibt es OLG Urteile und ein BGH Urteil aus neuester Zeit. Hier sind TÜV, DEKRA und so weiter ziemlich im freien Raum >> ohne in Haftung genommen werden zu können. LEIDER !!
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
tomywers2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke füt die schnelle Antwort.Find es sehr traurig das man dagegen nicht wirklich was tun kann und man an die "großen" wie Tüv und Dekra nicht mal an den Arsch kriegt.Mir haben 2 Kfz Meister versichert das diese Schäden älter sein müßen und ich kann nichts dagegen tun.Werd mich jetzt erkundigen was ein Gutachten kostet was vor Gericht anerkannt wird und dann werd ich schauen ob ich doch noch irgendwie zu meinem Recht komme.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

TÜV neu bedeutet Gebühr bezahlt, nicht mehr. Selbst wenn das Fahrzeug beim Verlassen des TÜV-Geländes auseinanderbricht, haftet der TÜV für gar nichts. Rechtlich ist die Plakette nichts wert.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Daß der Kat leer ist, ist zunächst einmal ein Sachmangel. Ein leerer Kat wurde manuell geleert, also manipuliert! Hier sehe ich Chancen den Vorbesitzer in Regress zu nehmen wenn der Wagen zum Zeitpunkt der letzten AU in dessen Besitz war. Er muß dann nämlich von den leeren Kats gewußt haben. Das wäre dann eine arglistige Täuschung wenn es dir nicht mitgeteilt wurde.
Es wäre interessant zu erfahren was denn noch alles defekt ist.


Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

-Gewusst haben muß-
Reicht vor Gericht aber im Zweifel nicht als Beweis ;)

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

@krull14

-gewußt haben muß-
Ist eine Schlußfolgerung und kein Beweis.

Viele Grüße, Michael

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