Hallo!
Ich habe mir vor ca. 3 Monaten ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und nun fallen schon die ersten Reperaturen an. Dank Sachmängelhaftung und Garantie fühlte ich mich auf der sicheren Seite. Folgende Defekte standen an: ölende Servopumpe, Lichtschalter für NSW defekt,... und knackende Federbeine(defekte Drehlager und platten). Der Händler meinte des seien alles Verschleißteile und keine Mängel. Außerdem hat er sich auf den TÜV berufen, der 5 Tage vor dem Kauf gemacht wurde. Damit wäre bewiesen, dass die "Mängel" vorher noch nicht da waren. Jetzt meine Fragen:
1: Zählt der TÜV als Beweis?
2: Sind die aufgeführten Teile tatsächlich alles Verschleißteile?
Viele Grüße
Tobias
TÜV als Beweis für Sachmängelhaftung?
Als erstes mal eine Gegenfrage :-))
1.Welche Teile an einem Auto unterliegen nicht dem Verschleiß?
2.Alter und KM-Leistung müßten berücksichtigt werden, ob innerhalb 3 Monaten vorhandener Verschleiß bis zum Defekt fortschreiten konnte.
Meine Ansicht: Ein TÜV-Bericht (2jährliche Untersuchung) stellt keinen Beweis über ein mängelfreies Auto hinsichtlich der technischen Betriebssicherheit dar.
Hinsichtlich der augenblicklichen Verkehrssicherheit bedingt, -so möchte ich es vorsichtig ausdrücken-.
Warum? Weil diese Prüfung eine zerlegungsfreie Sichtprüfung ist.
Wenn beispielweise die Servopumpe etwas ölt, diese vor der Prüfung abgewischt, gereinigt wird, ist das für den Prüfer nicht mehr sichtbar.
Der Schalter, den schaltet der Prüfer häufig nicht selbst. Er kontrolliert ob die NSW leuchten.
Knackgeräusche durch ausgeschlagene Lager oder Federbeine sollte eigenlich bemerkt werden, aber gegebenfalls haben sie vor 3 Monaten noch nicht geknackt, aber waren dennoch erheblich vorgeschädigt.
Fazit:
1. TÜV-Bericht kein Beweis
2. Lichtschalter wohl kein ausgesprochnes
Verschleißteil, Pumpe und Federbeine
sicherlich -unter Berücksichtigung Alter
und KM-Stand- und waren schon an der
Verschleißgrenze.
Aber die Beweislast liegt beim Händler (6 Mon.), dass bei Übergabe alles i.O. war und da hat er nur den U-Bericht, was vermutlich nicht reichen dürfte, so meine Meinung
mfg
Hallo von belle!
Zitat:
"2.Alter und KM-Leistung müßten berücksichtigt werden, ob innerhalb 3 Monaten vorhandener Verschleiß bis zum Defekt fortschreiten konnte."
Das Auto ist BJ 10/99 und hat 105tkm gefahren! Zum Zeitpunkt des Kaufs waren es 98tkm.
Wenn das jetzt richtig verstehe, kann ich bei der Pumpe und den Federbeinen nicht auf Sachmängelhaftung bestehen da es ausgesprochene Verschleißteile sind. Hier spielt dann TÜV als Beweis auch keine Rolle mehr, da ja Verschleißteile von der Haftung ausgeschlossen sind. Richtig?
Zitat:
"Aber die Beweislast liegt beim Händler (6 Mon.), dass bei Übergabe alles i.O. war und da hat er nur den U-Bericht, was vermutlich nicht reichen dürfte, so meine Meinung"
Bedeutet das, dass egal ob Verschleiß oder nicht der Händler auf jeden Fall erstmal bezahlen und einen Beweis antreten muss?
Entschuldigung, dass ich so genau nachfrage, aber die Diskussionen mit dem Händler erfordern wirklich harte Fakten, sonst ist denen nicht beizukommen.
Aber danke schonmal für die bisherigen Infos!
Gruß
Tobias
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Pumpe und den Federbeinen..
Wie gesagt, was sind keine Verschleißteile am Auto?
Oben genannte Teile sind sicherlich nicht so deutliche Verschleißteile wie etwa Brems-oder Kupplungsbelege. Ich hoffe, dass diesbezüglich weitere Äußerungen kommen.
Innerhalb von 7tsd km, bei o.g. Fahrzeug kann nach meiner Meinung dieser Mangel nicht auftreten, wenn er nicht schon bei Übergabe vorhanden war.
Beweislast bedeutet in diesem Fall nicht, dass er in Vorlage für die Reparatur treten muß, sondern er hätte Zeit bis der eventuelle Rechtsstreit mit einem Urteil abgeschlossen ist und er die erforderlichen Beweise *Mängel waren nicht vorhanden* nicht antreten konnte.
Ich würde in Deiner Stelle nochmals in einer Fachwerkstatt eine Klärung bezüglich Verschleißteile nachfragen,
paralell dazu die Mängel bei dem Verkäufer schriftlich reklamieren und zur Nachbesserung auffordern.
Damit hast Du vorsorglich alle notwendigen Dinge eingeleitet.
Dann könntest Du gegebenenfalls eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer herbeiführen oder eben einen Rechtsweg beschreiten mit unbekanntem Ausgang.
mfg
Die Äußerungen einer anderen Werkstatt waren eben, dass es alles Verschließteile sind. Bei einem Auto in dem Alter völlig normal,... . Ich denke die Vertrtagswerkstätten, denn das sind beide, wollen sich gegenseitig auch nicht ins Fleisch schneiden.
Ein Rechtsstreit, zudem mit unbekanntem Ausgang, ist mir momentan zu aufwendig und anstrengend. Ich habe gehofft, dem Händler mit harten Fakten auf den richtigen Weg bringen zu können.
Ich werde trotzdem noch einmal versuchen, zumindest den Lichtschalter als eindeutigen Mangel zu deklarieren, sodass wenigstens dafür die vollen Kosten übernommen werden.
Ansonsten laufen die Servopumpe und der Schalter jetzt über die Garantie, bei der ich leider 60% Materialkosten tragen muss.
Diese beiden Dinge sind heute auch schon repariert worden, so dass hier nur noch die Bezahlung geklärt werden muss. Die Federbeinsache, die am klarsten zum Verschleiß neigt, schiebe ich noch auf.
Vielen Dank!
Tobias
...bei 60% Beteiligung hast Du aber auch eine neue Pumpe und keine 6 Jahre alte :-))
Viel Erfolg
Sorry, aber bei einem Auto, welches fast 7 Jahre alt ist und über 100.000 km runter hat, findet Verschleiß nun einmal statt und das geballt.
Sachmängelhaftung bei Verschleißteilen ist illusorisch. Denn Verschleiß ist nun einmal bei einem Fahrzeug diesen Alters normal.
Ich verstehe nicht, wie Sie darauf kommen, dass die von Ihnen genannten Teile - keine - Verschleißteile sind.
Übrigens, muß ich belle widersprechen, wenn der TÜV tatsächlich erst 5 Tage vor dem Kauf gemacht wurde, ist es unwahrscheinlich, dass dies nicht als Beweis anerkannt würde.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Hallo!
Folgende Texte habe ich zur Sachmängelhaftung bei ADAC gefunden:
"Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist."
"Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht."
Und genau darum ging es! Sind dies nun typische Verschleißerscheinungen, und bei Federbeinen sehe ich das auch ein, oder nicht? Bei der Servopumpe ist es schon schwieriger und bei dem Lichtschalter würde ich sagen: Mangel!
Gruß
Tobias
sorry Tobias, bei einem 7 Jahre alten Auto, welches mind. 15000 km im Jahr gefahren ist????
Ich glaubs nicht.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Wofür gibt es dann die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Autos???
Wie begründest du deine Aussagen rein rechtlich?
Bist du Autohändler (frech gefragt)?
Gruß
Tobias
Lieber Tobias,
ich bin kein Autohändler.
"Wenn nach 4 Jahren die Elektronik ausfällt..."
Dein Wagen ist fast doppelt so alt, da unterliegt auch die Elektronik einem gewissen Verschleiß (ich kann z.B. bei Opel ein Lied davon singen, nach wesentl. kürzerer Zeit!)
Servopumpe....
Wie lange hat das Auto rumgestanden. Wenn diese Öl verliert, wäre sie garantiert nicht durch den TÜV (welcher 5 Tage alt war) gekommen.
Meine rechtl. Begründung, sehe dir die Gestzgebung zu "Sachmängelhaftung" an.
Der Ausschluß dieser bei Verschleißteilen ist unstrittig.
Beim nächsten Mal, Neuwagen kaufen, da ist das Risiko wesentlich geringer, gleich richtig Geld investieren zu müssen.
Bedauerlich is, dass bei diesem alten Fahrzeug nach und nach alles erneuert werden muß, wird noch wesentlich teurer werden und, der nächste TÜV naht.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Lieber Murgab!
Danke für die Erklärung.
Meiner Meinung nach gilt die Sachmängelhaftung egal welches Alter ein Fahrzeug besitzt. Das es, je älter es ist, natürlich mehr Verschleißteile hat ist klar. Nur muss es ja einen Schutz für Käufer geben! Und dafür ist sie doch da!
Der nächste TÜV hat noch Zeit und ich hoffe das bis dahin auch nichts größeres anfällt. Bis auf die augezählten Dinge ist das Fahrzeug ja in einem TOP-Zustand!
Ich habe mein Fahrzeug bei einem Händler gekauft, der wahrscheinlich die bereits leicht ölende Servopumpe einfach vor dem TÜV gereinigt hat. Der TÜV sieht das natürlich nicht! Ein Indiz dafür ist auch dass der Servoölbehälter bis zum Rand aufgefüllt war, und nicht innerhalb der Min/Max-Grenzen! Das ist ein guter Grund warum der TÜV da wenig Beweiskraft hat. Der Händler hat mir also ein Auto mit Mangel verkauft. So sehe ich das!
Der nächste TÜV hat noch Zeit und ich hoffe das bis dahin auch nichts größeres anfällt. Bis auf die augezählten Dinge ist das Fahrzeug ja in einem TOP-Zustand!
Gruß
Tobias
Die Aussage des ADAC beruft sich auf ein junges Fahrzeug mit wenig KM.
Sie haben ein Auto das fast doppelt so alt ist und auch doppelt soviel gelaufen hat.
Alle Ihre Mängel, sind Verschleissteile.
Sie waren u.U. zwar schon bei/vor Kauf angelegt, müssen aber vom Käufer Akzeptiert werden, da es der allgemeinen Logig entspricht, das bei dem Alter und Laufleistung vieles schon abgenutzt ist.
Auch der Schalter fürs Nebellicht.
Es wäre mir neu, wenn dies nicht der Prüfer selbst betätigt. Und wenn er Defekt ist, kann ihn auch kein fremder betätigen, logo?
Gruß Spezi
-- Editiert von spezi am 20.01.2006 15:18:22
@Spezi
..Du kennst es nicht, wenn der Prüfer zu Dir sagt, schalten Sie mal Blinker ein- ja gut-jetzt Abblendlicht pp...:-)?
Und wenn Du weißt, das der Schalter mal hakt, mal ja, mal nein... :-), dann weiß Du wie er in diesem Augenblick betätigt werden muß, obwohl er eigentlich defekt ist.
Aber an dieser Sache wollen wir uns nicht hochziehen :-))
mfg
-- Editiert von belle am 21.01.2006 00:40:45
@ Belle
Also, die letzten 20 mal, wo ich mit Fahrzeugen beim Tüv war, hat der Prüfer das Auto immer noch über die "Teststrecke" gefahren und sämtliche Lichtschalter betätigt.
Das einzige was ich am Ende der Prüfbahn machen durfte, war: das Lenkrad zu bewegen und dann alle Lichter auszumachen.
Gruß Spezi
--- editiert vom Admin
genau @ F. Lorenz, "Soweit man das beweisen kann..."
Fazit ist, es handelt sich um Verschleißteile und bei dem Willen der Inanspruchnahme einer Gewährleistung müßen diese Mängel vom Käufer bewiesen werden, bei einem Fahrzueg diesen Alters so gut wie unmöglich.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Der bestandene TÜV ist nur ein Beweis dafür, daß der Händler die entsprechende Gebühr bezahlt hat.
Allerdings ändert das hier nicht viel. Die Meinung, daß nach ein paar Jahren und 100.000 km grundsätzlich alles Verschleißteile seien, ist wohl kaum haltbar. Ein nicht mal häufig benötigter Schalter sollte ein ganzes Autoleben halten, und selbst bei deutschen Autos sollte eine defekte oder undichte Servopumpe in diesem Alter nicht normal sein.
Ob es sich lohnt, hier was zu unternehmen, ist eine andere Frage, wenn schon so ein Teil durch die Garantie gedeckt ist (warum tritt denn die Garantie ein, die Verschleißteile immer ausschließt?).
hm,
mal ein Beispiel:
gebr. KFZ gekauft, 116 tsd Km, vom Händler.
Nach 8 Monaten festgestellt, daß Zylinderkopfdichtung undicht ist und mit Dichtmittel die undichte Stelle einfach überschmiert wurde. Trotz undichter Dichtung haben wir ohne Probleme TÜV bekommen.
Händler musste später die Reperatur bezahlen.
Gruß
Und jetzt?
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