Täuschung nach TÜV Eintragungen

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
GoToJail
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Täuschung nach TÜV Eintragungen

Guten Tag,

ich habe mir im September 2018 einen Nissan Skyline bei einem Privathändler gekauft. Dieser hatte mir mehrmals und auch schriftlich versichert, dass alle Änderungen am KFZ eingetragen sind und rechtens sind. Außerdem sollten alle Veränderungen eingetragen sein(Bis auf die Felgen, aber das spielt erst mal keine Rolle für mich). In dieser Annahme habe ich das Auto gekauft. Ich habe nach der Winterpause vermutet, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt und bin zu einer TÜV-Stelle gegangen. Dort habe ich einen Mängelbericht mit ca. 15 nicht zulässigen Bauteilen/Änderungen erhalten.
Ich habe von dem Vorherigen Besitzer(der es meinem Verkäufer verkauft hat) einen Chatverlauf mit der Versicherung, dass die Abgasanlage von ihm so gebaut wurde und diese nicht eingetragen ist. Das heißt ja zumindest, dass ich es nicht selbst verändert habe und ich sozusagen von meinem Verkäufer getäuscht wurde.

Wäre es möglich etwas anzufechten?

Mit freundlichen Grüßen

Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von GoToJail):
Privathändler

Was genau sollte man sich darunter vorstellen?



Zitat (von GoToJail):
Das heißt ja zumindest, dass ich es nicht selbst verändert habe und ich sozusagen von meinem Verkäufer getäuscht wurde.

Nö, wie kommt man denn darauf?



Zitat (von GoToJail):
Dieser hatte mir mehrmals und auch schriftlich versichert,

Wortlaut


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
GoToJail
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe dass mein Beitrag in manchen Hinsichten nicht einleuchtend war, sehe daher über die Arrogante Antwort hinweg. Mit Privathändler meine ich natürlich einen Privatverkäufer.

Zitat:
Das heißt ja zumindest, dass ich es nicht selbst verändert habe und ich sozusagen von meinem Verkäufer getäuscht wurde.

Nö, wie kommt man denn darauf?

In dem Chatverlauf mit dem Vor-Vorbesitzer steht klar und deutlich, dass der Umbau schon vor meinem Kauf passiert ist, also sollte es nicht darauf hinaus laufen, dass es so dargestellt wird als ob ich die Umbauten gemacht habe. Mein Verkäufer hat von dem Umbau gewusst und diesen bewusst verschwiegen, also ist dies eine Täuschung oder etwa nicht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von GoToJail):
sehe daher über die Arrogante Antwort hinweg.

Welche arrogante Antwort?



Zitat (von GoToJail):
Mit Privathändler meine ich natürlich einen Privatverkäufer.

Ein Händler ist aber nun ganz was anderes als ein Privatmann. Und hat juristisch ganz andere Auswirkungen.



Zitat (von GoToJail):
In dem Chatverlauf mit dem Vor-Vorbesitzer steht klar und deutlich, dass der Umbau schon vor meinem Kauf passiert ist,

Da wird vermutlich nur stehen, das ein Umbau passiert ist, nicht das es genau der Umbau war.
Das man selbst nichts umgebaut hat, wird man beweisen müssen. Genau wie das der Verkäufer vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat.



Zitat (von GoToJail):
also ist dies eine Täuschung oder etwa nicht?

Kommt darauf an, wie die noch offenen Rückfrage beantwortet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In dem Chatverlauf mit dem Vor-Vorbesitzer steht klar und deutlich, dass der Umbau schon vor meinem Kauf passiert ist, also sollte es nicht darauf hinaus laufen, dass es so dargestellt wird als ob ich die Umbauten gemacht habe.
Ja, sehe ich auch so.
Der Chat belegt zwar gar nichts, aber der Vorvorbesitzer kann als Zeuge dienen, und dabei vielleicht sogar handfeste Beweise liefern (Rechnungen der Teile etc.).

Zitat:
Mein Verkäufer hat von dem Umbau gewusst und diesen bewusst verschwiegen, also ist dies eine Täuschung oder etwa nicht?
Beweis dafür?
Dürfte aber fast egal sein, eine verkaufte Ware muss nutzbar/betriebsfähig sein (außer es ist explizit vereinbart das dem nicht so ist). Und betriebsfähig bedeutet bei einem Kraftfahrzeug, dass es eine Zulassung hat.

Stefan

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#5
 Von 
GoToJail
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Stefan,

ihn als Zeugen zu verwenden scheint mir als eine gute Idee, er kann ja selbst bezeugen dass er den Umbau gemacht hat.

Zitat:
Mein Verkäufer hat von dem Umbau gewusst und diesen bewusst verschwiegen, also ist dies eine Täuschung oder etwa nicht?
Beweis dafür?

Naja, er ist KFZ-Mechaniker, sollte es also wissen. Ansonsten habe ich keinen Beweis dafür.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Naja, er ist KFZ-Mechaniker, sollte es also wissen.
Nee, KFZ-Mechaniker beweist gar nichts.

Aber - wieder - der Vorvorbesitzer: Wenn über den Umbau und insbesondere bezüglich "nicht eingetragen" etwas im Kaufvertrag stand, oder in dem Verkaufsangebot, ja dann wäre das Wissen gegeben.

Stefan

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von GoToJail):
ihn als Zeugen zu verwenden scheint mir als eine gute Idee, er kann ja selbst bezeugen dass er den Umbau gemacht hat


Na und, dass ist doch nach Deinen eigenen Aussagen garnicht streitig. Also hat dich der Verkäufer insoweit auch nicht getäuscht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Auto kann nur mit gültigem TÜV verkauft worden sein, wenn alle An- und Umbauten auch eingetragen sind. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis! Also den Verkäufer anfragen und ggf. eine Rückabwicklung des Kaufvertrages in Aussicht stellen. Oder die Mängelbeseitigung einfordern. Es wurde nicht geliefert, was gekauft wurde!

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#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Schreibe mal bitte ob der Wagen bei Verkauf TÜV hatte und wie lange.
Auch der TÜV kann einiges übersehen, sofern kann der Wagen auch bei einer Vorführung TÜV bekommen.

Was wurde genau alles "bemäkelt"?

Der Vorbesitzer kann nur evtl. als Zeuge dienen, wenn er genau und klar glaubhaft machen kann, das die Anlage unter dem Auto von ihm gebaut wurde, ist eine ähnliche Anlage drunter, die auch nicht erlaubt ist hat man wieder ein Beweißproblem.

Ich würde erstmal dem Verkäufer nachvollziehbar eine Frist zur Behebung der ganzen nicht eingetragenen Umbauten zuschicken.
Nach ablaufen der Frist würde ich einen Anwalt beauftragen.

Ich hoffe das du die Verkaufsanzeige und oder Kaufvertrag mit genauen Bezeichnungen der Umbauten hast.
Und shcauen, das du an eine Kopie des Kaufvertrages vom Vorbesitzer mit Vorvorbesitzer

Bei 15 nicht eingetragenener / erlaubter Umbauten ist auch die Frage, ob das gekaufte Fahrzeug überhaupt dann dem entspricht, was zum Verkauf angeboten war.
Ich würde ja fast behaupten, das es nicht so ist. Je nachdem ist eine erlaubte Umrüstung gar nicht möglich.

Ist dies der Fall, dann würde ich eine Rückabwicklung in Betracht ziehen.

-- Editiert von essey am 18.04.2019 12:00

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#10
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

15 Dinge die Bemängelt wurden , können kleine Sachen sein oder große Sachen .....müsste man sehen , was Bemängelt wurde , genau so gibt es Gefälligkeitseintragungen ,welche zwar dann erst mal Eingetragen sind , aber der nächste geschulte ABV /Polizist wird diese in Frage stellen ,das Auto abschleppen und alles Prüfen lassen .Kleine Sachen können schon nicht zugelassene Glühlampen sein , Folierte Rückleuchten , getönte Scheiben mit Folie ohne ABE , Rennsportbremsklötze , offener Luftfilter ,und und und

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