Angenommen Person A kauft im Autohaus ein Auto und finanziert dies über 5 Jahre bei Bank X. Nach 1 1/2 Jahren hat Person A einen Totalschaden. Nun möchte die Bank X den kompletten Erlös aus der Vollkasko Versicherung von Person A haben incl. Restwert vom Verkauf des Autos. Sonst würde Bank X den Autobrief nicht aushändigen. Hat Person A irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen den kompletten Betrag abzuteten?
Totalschaden bei Finanzierung
30. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2007 | 12:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden bei Finanzierung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. August 2007 | 13:20
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Dieses ist sicher im Finanzierungsvertrag so vereinbart, also gibt es keine Möglichkeit.
Natürlich kann man mit der Bank reden und andere Sicherheiten bieten.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 1. September 2007 | 01:24
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo,
in aller Regel werden so genannte Sicherungsscheine beim Vertragsabschluss vereinbart bzw. abgeschlossen. Also das Gespräch mit der Bank suchen. Viel Erfolg.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Und jetzt?
Schon
266.506
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
18 Antworten
-
8 Antworten