Totalschaden verschwiegen... Anzahlung bereits gemacht

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
channeli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden verschwiegen... Anzahlung bereits gemacht

Guten Tag,

es handelt sich um folgendes Problem:
Wir haben für einen Toyata Yaris Anzahlung in Höhe von 500 Euro gemacht.
Im ersten Gespräch hieß es, der Wagen hatte einen leichten Schaden an der Stoßstange, mehr auch nichts. Der Händler hat behauptet er macht keine Geschäfte mit Autos, die größere Schäden haben.
Der Wagen hat einen sehr guten Eindruck gemacht (6.000 km, Hybrid, Automatik, 3 J.), deswegen auch die Anzahlung.

Im nächsten Gespräch haben wir das Schadengutachten bzw. die Reparaturdokumentation angefordert. Dann hieß es es gibt kein Gutachten und keine Dokumentation, er kann uns nur Fotos vom Schaden schicken, was er aber immer noch nicht gemacht hat. Das Auto hat er von einer Werkstatt abgekauft, welche es auf einer Börse gekauft hatte und später selbst repariert hatte. Deswegen wurde auch kein Gutachten erstellt. Auf die Börse wurde das Auto von einer Versicherung gestellt, weil die Eigentümerin das Auto nicht reparieren lassen wollte.

Diese Antwort hat uns gar nicht gefallen, da alles sehr untransparent ist und nach Betrug riecht. Wir haben sofort vom Vertrag zurückgetreten und die Anzahlung zurückgefordert.
In der Zwischenzeit haben wir die Telefonnummer von der Besitzerin in einem Telefonbuch gefunden. Ihr Name ist uns aus der Zulassungsbescheinigung bekannt. Am Telefon hat sie uns erzählt, dass der Wagen einen Totalschaden (!) hatte.

Nun haben wir das Problem, dass der Autohändler sich nicht zurückmeldet und auf unsere Rückforderung der Anzahlung nicht reagiert.

Wie können wir unsere Anzahlung nun zurückbekommen?

Vielen Dank für die Hilfe
Mike

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von channeli):
Am Telefon hat sie uns erzählt, dass der Wagen einen Totalschaden (!) hatte.
Zitat (von channeli):
. Am Telefon hat sie uns erzählt, dass der Wagen einen Totalschaden (!) hatte.

Es wird wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, was bei Autos in der Klasse schnell erreicht ist.
Man sollte sich die Bilder mal ansehen, meist reicht es aus wenn ein wenig mehr getauscht werden muss und lackiert werden muss, da ist man mit den Schwackepreisen schnell beim Zeitwert des Fahrzeugs.
Stoßstange / ein Träger austauschen und schon hat man das zusammen, kann durchaus sein, wäre es ein Benz mit dem gleichen Schaden, würde das Verhältnis Schaden / Zeitwert eben anders aussehen.

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#2
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Es ist unwichtig was die Dame am Telefon erzählt da der Begriff "Totalschaden" verschiedene Bedeutungen haben könnte. Wichtig ist was in dem Gutachten steht, und das es ein Gutachten gibt sagt schon der Begriff Börse aus, den damit ist sicherlich die Restwertbörse gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von channeli):
Nun haben wir das Problem, dass der Autohändler sich nicht zurückmeldet

Wann ist das Schreiben denn laut Zustellnachweis dem Händler zugegangen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Mike,

lasse dir doch von der Vorbesitzerin eine Kopie des Gutachtens und den Vertrag von dem Verkauf des Fahrzeugs geben. Weiterhin solltest du mit der Versicherung reden, die damals den Schaden bezahlt hat. Versicherungen lassen einen Totalschaden oft in die HIS-Datenbank eintragen. Selbst, wenn der Händler behauptet, er wisse nichts von dem Totalschaden, so hätte er diese Datenbank abfragen können.

Das sind alles Informationen, die sehr hilfreich bei den weiteren Verhandlungen mit dem Händler sind.

Dann kannst du ein Schreiben an den Händler aufsetzen, indem du die Rücküberweisung der 500,- € innerhalb von 14 Tagen forderst, mit der Androhung, dass du sonst Klage einreichen wirst. In dem Schreiben solltest du auch die oben gennannten Informationen erwähnen (z.B. Totalschaden xxx Euro, Gutachten liegt dir vor, Fahrzeug in der HIS-Datenbank erfasst usw.).

Das Schreiben muss natürlich so dem Händler zugestellt werden, dass ein Nachweis vorhanden ist, dass er es auch erhalten hat.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Belisa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo

wie ist denn der fall ausgegangen

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