Totalschaden verschwiegen - Muss ich vor Gericht gehen?

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
COGER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Totalschaden verschwiegen - Muss ich vor Gericht gehen?

Ich habe vor 7 Monaten von einem Händler ein 4 Jahre altes Cabrio gekauft. Nach Aussagen des Händlers, die auch im Kaufvertrag dokumentiert ist, hatte das Fahrzeug einen Blechschaden am vorderen linken Kotflügel. Dieser wurde ersetzt und die Rechung würde ich noch als Kopie bekommen. Diese habe ich nicht bekommen.

Wegen eines anderen Problems habe ich den vorigen Halter ausfindig gemacht und im Gespräch erfahren, dass das Kfz einen Totalschaden hatte. (5900€ Rep.Kosten bei 6100€ Zeitwert und 1800€ Restwert). Das Gutachten vom Sachverständige des Unfalls damals könnte ich bekommen.

Ich habe bisher kein Gutachten NACH der Reparatur anfertigen lassen und bin mir unsicher, ob ich dieses tun soll, da mir die Erfolgsaussichten unklar sind.

Fakt ist, dass der Kaufvertrag den Totalschaden verschwiegen hat.
Vielleicht wurde die Reparatur jedoch fachgerecht durchgeführt. Habe ich auch dann das Recht, mein Geld zurück zu fordern? Welche Kosten müsste ich bei Erfolg dem Händler für die Nutzung zahlen? Muss ich vor Gericht gehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Fakt ist, dass der Kaufvertrag den Totalschaden verschwiegen hat.

Ergo ein ganz gewichtiges Argument für eine Wandlung des Kaufvertrages wegen arglistigem Verschweigen.


Vielleicht wurde die Reparatur jedoch fachgerecht durchgeführt.


Unerheblich; der (Wiederverkaufs-) Wert des Wagens wurde dadurch erheblich geschmälert.

Welche Kosten müsste ich bei Erfolg dem Händler für die Nutzung zahlen?

0,67% vom Kaufpreis pro 1000 km ist so die Faustregel.

Muss ich vor Gericht gehen?

Wenn der Händler auf seinem Standpunkt beharrt, ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
COGER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag: Ich habe den Vertrag (Standard-Formular von mobile.de) noch einmal genau angesehen, und dort gibt es zur die Option Unfall Ja/Nein anzukreuzen.

Dort ist "Ja" angekreuzt und als Ergänzung vorne links geschrieben. Im Verkaufsgespräch war immer von einem kleinen Schaden, nie von einem Totalschaden die Rede.

Kann sich der Verkäufer mit dem Vermerk "Unfallschaden vorne links" rausreden und sagen, das beinhaltet auch einen Totalschaden oder hätte "Totalschaden" oder eine ähnliche Formulierung im Vertrag stehen müssen?

Ist der Verkäufer mit der obigen Formulierung abgesichert?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kann sich der Verkäufer mit dem Vermerk "Unfallschaden vorne links" rausreden und sagen, das beinhaltet auch einen Totalschaden

IMO nicht.

War der Schaden lt. Vorbesitzer denn wirklich nur vorne links?

1x Hilfreiche Antwort

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